Vom „Hobby-DJ“ zum Musikproduzenten

von | 17. Dezember 2013

Viele junge DJs haben den Wunsch, ihre selbst produzierten Tracks über ein Label zu veröffentlichen. Steffen Knüdel, DJ der neuen Sendung „MIX IT UP“ auf „99drei Radio Mittweida“ berichtet von […]

Viele junge DJs haben den Wunsch, ihre selbst produzierten Tracks über ein Label zu veröffentlichen. Steffen Knüdel, DJ der neuen Sendung „MIX IT UP“ auf „99drei Radio Mittweida“ berichtet von seinen Erfahrungen aus der Welt der Remakes und Remixes.

„Was möchtest du später einmal machen?“ Eine immer wiederkehrende Antwort auf diese Frage ist: „Irgendwas mit Audio!“ Steffen Knüdel, Medienstudent der Hochschule Mittweida, hat diese Frage nach dem Abitur ähnlich beantwortet. Daraufhin hat er sich spontan beim Radiosender „89.0 RTL“ auf eine Praktikumsstelle beworben – mit Erfolg. „Die Arbeit dort hat mir unglaublich viel Spaß gemacht und ich habe gemerkt, dass es definitiv die Richtung ist, in die ich gehen möchte“, erinnert sich Steffen Knüdel. Heute hat er dies in die Tat umgesetzt und komponiert erfolgreich eigene Songs. Als DJ „Stay Tuned“ ist er in Sachsen und Südniedersachsen unterwegs, produziert YouTube-Videos zu den Themen „Remake“ und „Remix“ und steht sogar mit dem Song „Breakdown“ bei dem französischen Label „Benka Records“ unter Vertrag.

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Auch dem Radio ist er treu geblieben: „99drei Radio Mittweida“ heißt nun sein Sender. Die brandneue Sendung „MIX IT UP“ hat Steffen in die Wege geleitet. Zu hören ist er mit seinen Mixes, die unter anderem seine eigenen elektronischen Tracks beinhalten.

Doch junge Künstler wie Steffen haben meist viele Fragen zur Zusammenarbeit mit Labels. Wie kann man sich die Zusammenarbeit mit einem Label vorstellen? Ist die Arbeit mit einer Plattenfirma überhaupt notwendig? Ab wann lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Label? Und welche rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen haben Künstler, wenn ihr Track unter Vertrag steht? Steffen aka „Stay Tuned“ hat mir diese Fragen ausführlich beantwortet:

„Stay Tuned“ ist jedoch nicht nur für seine eigenen Songs bekannt, sondern „remaked“ auch bekannte Tracks und lädt seine produzierten Videos auf YouTube hoch. Ein „Remake“ ist eine Eins-zu-eins-Nachbildung eines Tracks, die nach einem aufwendigen Baukastensystem funktioniert. Er gestaltet aus einem bekannten Song mit seinen Audioprogrammen wie zum Beispiel „Logic“ und verschiedenen anderen Soundmodulations-Programmen einen eigenen Song neu. „In der Praxis dauert das zwischen fünf und sechs Stunden, manchmal sogar länger“, erklärt der junge Künstler.

Doch wie sieht es mit Remakes eigentlich rechtlich aus? Ist es überhaupt erlaubt, den Song nachzubilden und zu veröffentlichen? Können Rechtsfolgen drohen? Dazu befragte ich Rechtsanwalt Ernst Schaller:

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Den Themen „Remakes“ und Veröffentlichungen im Internet sollte man sich laut Schaller also mit Vorsicht nähern. Die Künstler sollten genaustens über die Urheber des Stückes informiert sein, weil sonst hohe Geldbußen drohen können. Dennoch hat die Umsetzung von Remakes einen sehr guten Lerneffekt. Die Künstler lernen die Audioprogramme für sich zu nutzen und bekommen ein Gefühl für die Struktur von guten Songs. Dabei sollten sie natürlich darauf achten, das gezauberte Werk nur mit der Einwilligung des Urhebers zu veröffentlichen.

Text, Video, Audio: Sebastian Wirsching, Grafik: Kristin Jacob

<h3>Sebastian Wirsching</h3>

Sebastian Wirsching

Redakteur bei 99drei, sowie bei medien-mittweida.de Kontakt: swirschi@hs-mittweida.de