Prüfungszeit gleich Schummelzeit?

von | 24. Juni 2014

Bald ist es wieder soweit. Die Prüfungszeit beginnt und damit auch die stressigste Zeit des Semesters, in der die Studenten nächtelang noch einmal alle Vorlesungsunterlagen durchwälzen. Wer sich diesem Stress […]

Bald ist es wieder soweit. Die Prüfungszeit beginnt und damit auch die stressigste Zeit des Semesters, in der die Studenten nächtelang noch einmal alle Vorlesungsunterlagen durchwälzen. Wer sich diesem Stress nicht aussetzen möchte, behilft sich gern mit einem Spicker. Welche Konsequenzen dies haben kann, zeigen wir in einem Video, außerdem die Top 5 der Schummelmethoden, die wahrscheinlich nicht so schnell erkannt werden.

Nächste Woche Montag beginnt für die Mittweidaer Studenten wieder der Ernst des Lebens: Die Prüfungsphase. Über drei Wochen verteilt wird in mehreren Prüfungen das vermittelte Wissen des vergangenen Semesters überprüft. Für die Studenten ist der Druck hoch, schließlich möchte niemand durchfallen. Irgendwann schwindet einfach die Konzentration und nichts geht mehr in den Kopf. Viele helfen sich da mit einem Spicker weiter.

Welche Konsequenzen gibt es?

Viele Studenten denken gar nicht daran, was passieren kann, wenn sie mit ihrem Spicker erwischt werden. Lohnt sich die ganze Mühe überhaupt? Wir haben uns mit Professor Dr. Peter Will unterhalten, der seit vielen Jahren Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fakultät Medien ist.

Die von Professor Will dargestellten Konsequenzen weisen auf §25 der Prüfungsordnung hin:

„Versucht ein Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder stört er den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung, kann er vom jeweiligen Prüfer oder von der aufsichtsführenden Person von der Fortsetzung der betreffenden Prüfung ausgeschlossen werden. Die betreffende Prüfungsleistung kann mit ’nicht ausreichend‘ (5,0) bewertet werden. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss den Prüfling auf Antrag des Prüfers von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.“

Der Ausschluss von der Prüfung mit der Bewertung ’nicht ausreichend‘ entspricht einem Fehlversuch. Die Prüfung durch ungenügende Leistung nicht zu bestehen, würde dem also gleichkommen. Somit kann ein Spicker im schlimmsten Fall zu einem schlechteren Ergebnis führen als es ohne diese Hilfe zu versuchen. Besonders, wenn man im Hinterkopf hat, dass einem in schweren Fällen sogar die Teilnahme an weiteren Prüfungen untersagt werden kann. Dies könnte das gesamte Studium betreffen und es zwangsläufig zum Ende führen.

Top 5 der Schummeleien

Trotz möglicher schwerwiegender Sanktionen versuchen Studenten immer wieder, fehlendes Wissen mit Hilfe von Spickern auszugleichen. Diese können gegen die Aufregung in einer Prüfungssituation helfen, jedoch steht die Angst erwischt zu werden dem entgegen und kann das sichere Gefühl wieder verwerfen. Im folgenden Video haben wir die Top 5 der vermeintlich erfolgreichsten Schummeleien in Klausuren zusammengestellt. Außerdem berichten zwei Professoren der Fakultät Medien über eigene Erfahrungen mit „verdächtigen“ Prüflingen.

Ist das Spicken noch sinnvoll?

Teilweise ist ein Spicker hilfreich, da sich die Studenten nochmals mit dem Lernstoff auseinandersetzen. Jedoch drohen immer schwerwiegende Folgen, die auch den Studienabschluss gefährden könnten. Auf der anderen Seite ist es in Zukunft eventuell sinnvoller, bestimmte Unterrichtsunterlagen im Vorhinein zu erlauben, wie es schon in einigen Prüfungen der Fall ist. In Medienbetriebswirtschaftslehre des Studiengangs Medienmanagement dürfen zum Beispiel eigene Aufzeichnungen in die Klausur mitgenommen werden, um so einem Lernen unter Hochdruck am letzten Tag entgegenzuwirken.

Text: Christin Sperling. Foto: Jörn Schelter, Bearbeitung: Vanessa Schwaar. Sprecher: Jon-Hendrik Thumb. Kamera, Ton, Licht: Clemens Müller, Jörn Schelter, Julia Schönfeld, Max Kraatz, Louisa Bandura.

<h3>Christin Sperling</h3>

Christin Sperling