Cyberbullying – Mobben im rechtsfreien Raum?

von | 4. Dezember 2014

„Ich werde dich vergewaltigen, wenn ich dich jemals sehe, Hure“ – Aussagen wie diese lassen sich im Internet teilweise schwer einer bestimmten Person nachweisen. Solche Äußerungen fallen in den Bereich […]

„Ich werde dich vergewaltigen, wenn ich dich jemals sehe, Hure“ – Aussagen wie diese lassen sich im Internet teilweise schwer einer bestimmten Person nachweisen. Solche Äußerungen fallen in den Bereich Cyberbullying. Doch wie kann man eigentlich gegen diese Onlinebelästigungen vorgehen?

Alanah Pearce, eine australische Spielekritikerin für Radio- und TV-Sender, die außerdem einen YouTube-Kanal mit über 51.000 Abonnenten betreibt, hat ihren ganz eigenen Weg gefunden, sich gegen die Onlinetrolle zu wehren. Auf sozialen Netzwerken erhielt die junge Frau Vergewaltigungs- sowie Morddrohungen. Als sie dann herausfand, dass diese Drohungen nicht etwa von erwachsenen Männern kamen, sondern zumeist von Jungen im Alter von zehn bis fünfzehn Jahren, beschloss sie nicht etwa die Behörden zu informieren – sie kontaktierte die Mütter der Jungen.

Laut Pearce sei es für sie verhältnismäßig leicht gewesen herauszufinden, wer die Familien der Täter seien, da die Cyberbullies sie meist mit der privaten Netzwerkseite kontaktiert hätten. Doch so „einfach“ ist es nicht immer. Wie kann man also vorgehen, wenn man nicht die Mütter der Cyberbullies – diejenigen, die andere über elektronischem Wege belästigen, bedrohen oder einschüchtern – kontaktieren kann?

Gibt es rechtliche Wege gegen Cyberbullies vorzugehen?

In Großbritannien wird derzeit eine Gesetzesänderung besprochen infolge derer Cyberbullies bis zu zwei Jahre Haft droht. Diese Vervierfachung der aktuell bestehenden Strafen solle eine abschreckende Wirkung erzielen und die Entschlossenheit der Regierung im Vorgehen gegen Cyberbullying zeigen, wie der britische Justizminister Chris Grayling der „Mail on Sunday“ mitteilte. Bisher wurden in England und Wales Fälle von Cyberbullying durch den „Malicious Communications Act“ geregelt.

In Deutschland gibt es keine derartige gesetzliche Regelung zum Umgang mit dieser Art der Schikane. Laut Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der Sächsischen Landesmedienanstalt, wäre eine gesetzliche Regulierung – als Bundesgesetz – in Deutschland jedoch möglich. Momentan beruft man sich in Mobbingfällen auf die allgemeinen Gesetze, wie das Strafgesetzbuch. So tritt beispielsweise bei Beleidigungen sowie bei Verbreitung von Lügen und Gerüchten §§ 185 ff. des Strafgesetzbuches in Kraft.

„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bei diesem sowie anderen Gesetzen, die man auf das Cyberbullying anwenden könnte, ist jedoch zu bedenken, dass Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind und diese Gesetze dementsprechend nicht für sie gelten. Rechtlich das größte Problem ist laut Christian Solmecke, Spezialist für Medienrecht von „WILDE BEUGER SOLMECKE“, dass sich Informationen im Internet sehr schnell und in großer Anzahl verbreiten:

„Rechtlich können die Betroffenen zwar gegen die einzelnen Plattformen und den vermeintlichen Verursacher vorgehen. Häufig erweist sich dies jedoch als Sisyphusarbeit. Das einmal Gesagte oder das einmal geteilte Bild bleiben nicht selten irgendwo im Netz erhalten.“

Dennoch sind laut Solmecke die Möglichkeiten gegen beleidigende Inhalte im Internet vorzugehen sehr gut.

„Nach Kenntnis von illegalen Inhalten ist das Unternehmen (wie zum Beispiel Facebook) verpflichtet, diese zu löschen. Daneben ist dem Betroffenen oft auch daran gelegen, den wahren Urheber der verleumderischen Inhalte ausfindig zu machen. Um dies zu erreichen, wird meist eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Der Staatsanwalt hat dann die Möglichkeit, über Facebook die IP-Adresse (und möglicherweise auch die weitere Facebook-Kommunikation) des Betroffenen heraus zu verlangen.“

Jugendlichen Straftätern drohen laut dem Anwalt Jugendarrest und Schadensersatzansprüche die, je nachdem wie schwer die angerichteten psychischen Schäden bei den Betroffenen sind, mehrere 1000 € betragen können und sich auch auf den Ersatz ärztlicher Betreuungskosten beziehen.

Doch inwieweit sich die direkte Gesetzeslage bezüglich Cyberbullying in Deutschland in den nächsten Jahren verändern wird, ist nicht klar abzusehen. Laut Christian Solmecke habe die deutsche Politik bereits Vorschläge für Änderungen des Strafgesetzbuches gemacht, um einen besseren Schutz vor Cybermobbing zu bieten.

„Das Phänomen Cybermobbing ist verhältnismäßig neu. Das Strafrecht wird sich den Veränderungen, die durch unsere vernetzte Gesellschaft entstehen, anpassen müssen.“

Text: Lisa Mundt. Beitragsbild: flickr.com – Pro Juventute. Bearbeitung: Louisa Bandura.

<h3>Lisa Mundt</h3>

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