Staatliches Monopol bleibt bestehen

von | 29. April 2011

Dieses Jahr muss der Glücksspielstaatsvertrag nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes durch den Bundestag erneuert werden. Mit den bisher vorgelegten Entwürfen sind jedoch Anbieter, Verbraucherschützer und Netzpolitiker gleichermaßen unzufrieden. medienMITTWEIDA sprach mit Dennis Grabowski, dem Vorstandsvorsitzenden der Verbraucherschutzorganisation naain.org.

Derzeit wird in der Internetgemeinde die Neuauflage des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) diskutiert. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer einigten sich bereits über die Eckpunkte des neuen Staatsvertrags. Insgesamt sieben Konzessionen sollen danach 2012 an private Anbieter von Sportwetten verteilt werden. Das Verteilen der Konzessionen soll illegale Angebote verdrängen, die bisher vorherrschend waren.

Rechtliche Unklarheiten sollen beseitigt werden

Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten. Artikel 4 des Staatsvertrags und die Monopolstellung des Staates machte es bisher für private Anbieter unmöglich, aus Deutschland Glücksspiele im Internet anzubieten. Auch ausländische Anbieter befanden sich bisher in einer rechtlichen Grauzone. Im September 2010 befand der Europäische Gerichtshof den deutschen Glücksspielstaatsvertrag als unzulässig und hob diesen auf. Mit der jetzigen Form des GlüStV würden lediglich die Gewinne staatlicher Gesellschaften maximiert. Dabei ist die eigentliche Aufgabe des Glücksspielstaatsvertrags, die Spieler vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen. Sperrdatenbanken, die auffällige Spieler filtern sollen, stehen stark in der Kritik von Verbraucherschützern und Netzaktivisten. Ebenso die Blockierung von nicht lizenzierten Anbietern, wie bisher im Vertrag vorgesehen.

Die privaten Betreiber sehen natürlich auch die Konzessionsabgabe von 16,67 Prozent als problematisch an. Spieler würden dadurch auf günstigere Angebote ausländischer Anbieter ausweichen, die meist in Steueroasen wie Gibraltar oder der Isle of Man ihren Sitz haben. Für Spielbanken wurde ebenfalls eine ähnliche Regelung vereinbart. Die Regulierung und Überwachung des Marktes soll nach Abschluss der fünfjährigen Testphase aber bestehen bleiben. Lotterien werden auch in Zukunft dem staatlichen Monopol unterliegen.

Suchtprävention im Vordergrund

Nach der Unterzeichnung am 9. Juni 2011 wird der neue Vertrag nochmals vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Vor allem auf den eigentlichen Fokus des Gesetzes hin: dem Schutz der Spieler gerecht zu werden. Welche Möglichkeiten es für staatliche Glücksspielangebote gibt, erfuhr medienMITTWEIDA im Interview mit Dennis Grabowski von der Verbraucherschutzorganisation naain.org. Die gemeinnützige Organisation hat sich besonders auf Intetnetthemen spezialisiert.

<h3>Julius Guzy</h3>

Julius Guzy