Facebook-AGB vs. deutsches Recht

von | 3. Dezember 2014

Im nächsten Jahr will Facebook seine AGB ändern und bereitet seine User jetzt schon darauf vor. Doch welche Auswirkungen werden die Änderungen haben und sind diese nach deutschem Recht überhaupt […]

Im nächsten Jahr will Facebook seine AGB ändern und bereitet seine User jetzt schon darauf vor. Doch welche Auswirkungen werden die Änderungen haben und sind diese nach deutschem Recht überhaupt abgesichert?

Schon mehrmals änderte das Unternehmen seine Richtlinien, ohne dass man den Änderungen wirksam widersprechen konnte. Vor 2012 war es für Facebook-Nutzer noch möglich, die geplanten Veränderungen zu kommentieren. Sollte es genug kritische Kommentare geben, würden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch einmal überarbeitet werden. Doch mittlerweile gibt es dieses Abstimmungssystem nicht mehr. Die neuen Bestimmungen gibt es dann für alle Nutzer im neuen Jahr und diesmal ist kein Widerspruch möglich.

Welche rechtliche Grundlage besteht?

Wie sieht diese Vorgehensweise aus rechtlicher Sicht aus? Auf die Frage, inwieweit Facebook an das deutsche Recht gebunden ist, antwortete Christian Solmecke, Spezialist für IT-Recht von „WILDE BEUGER SOLMECKE“ im Interview mit medienMITTWEIDA:

„Facebook Irland, die europäische Tochtergesellschaft von Facebook, muss sich an deutsches Datenschutzrecht halten. Das hat das Kammergericht Berlin Anfang des Jahres in einem der zahlreichen Urteile, die nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Facebook ergangen ist, entschieden.“

An dieses Urteil scheint sich die Führungsebene des Sozialen Netzwerkes, das mittlerweile knapp über 1,25 Milliarden Nutzer zählt, jedoch nicht zu halten. Das Gericht bezog sich auf ein früheres Urteil gegen das Facebook jedoch Berufung einlegte und dieses so noch nicht rechtsgültig war.

Wie wehrt man sich dann aber privat gegen den Verstoß? Laut Solmecke ist es schwierig, sich allein gegen rechtliche Verstöße zu wehren. Zwar kämpfe der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ seit Langem für an deutsches Recht angepasste AGB, doch diese Prozesse sind schleppend und die Urteile haben nicht immer die gewünschte Durchsetzungskraft.

Was ändert sich?

Wichtig ist vor allem welchen Umfang die Änderungen haben und wie sehr diese die Nutzer beeinflussen.

  • Werbung: Es wird die Möglichkeit geben, Werbung nicht nur direkt auszuschalten, sondern auch nach Relevanz zu bewerten. Ziel ist es, eine noch besser zugeschnittene Werbung für den einzelnen Nutzer zu erreichen. So ist es für Facebook möglich die Internetaktivität der User in einem gewissen Umfang aufzufangen, um so zielgerichteter zu werben.
  • Standort: Die eigenen Standortdaten werden ab der Änderung auch mit Freunden verknüpft. So können Informationen über nahegelegene Lokale oder Freunde direkt angezeigt werden.
  • Übersichtlichkeit: Man will es für die Nutzer einfacher machen überhaupt nachzuvollziehen wer welche Informationen erhalten und sehen kann. Auch die Kontrolle darüber soll vereinfacht werden. Vorsicht: Hier müssen die User selbst aktiv werden und ihre Einstellungen immer wieder kontrollieren.

Facebook selbst wirbt mit mehr Transparenz und Nutzerkomfort, doch sollte man weiterhin darauf achten, welche Daten man mit dem Netzwerk teilt.

Solmecke

Deutsche Nutzer sollten sich bei der Nutzung von Facebook darüber im Klaren sein, dass massiv gegen das deutsche Datenschutzrecht verstoßen wird und hier ein anderer Standard in Bezug auf die Privatsphäre gilt. Facebook lebt von den Daten seiner Nutzer. Jede Personalisierung, die zunächst attraktiv für den Nutzer wirkt, dient dazu noch mehr Daten zu sammeln und noch präzisere Profile der Nutzer zu erstellen, die dafür Werbeträgern von Interesse sind.

Keine Möglichkeit sich zu wehren?

Für einzelne Nutzer ist es jedoch schwer, sich gegen das Unternehmen und die stattfindenden Änderungen zu wehren. Die einzige Möglichkeit bleibt oft sich nicht mehr bei Facebook einzuloggen und sein Konto zu deaktivieren. Die neuen Timeline-Bilder, die zurzeit häufig auf Facebook geteilt werden (siehe Slideshow), bringen laut dem Rechtsanwalt Jens Ferner gar nichts. Gegenüber der Süddeutschen meint dieser, dass ein Widerruf der Geschäftsbedingungen nur wirksam sei, wenn auszugehen ist, dass Facebook das Schreiben zur Kenntnis genommen habe.

Wenn schon der Nutzer nicht viel Spielraum hat gegen die neuen AGB vorzugehen, kann die Bundesregierung dann reagieren? Zwei aussagekräftige Gerichtsbeschlüsse gibt es zu dem Fall mittlerweile. Doch Christian Solmecke sieht das kritisch:

Es wäre mit Sicherheit wünschenswert, wenn die Bundesregierung ein Maximum tun würde, um sich für eine schnelle Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung einzusetzen, damit endlich ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den Datenschutz geschaffen wird.

Nur so könne laut ihm auf Dauer sichergestellt werden, dass die Daten der Nutzer in Deutschland und in Europa ausreichend geschützt seien.

Text: Johannes Pursche. Beitragsbild: Christine Wolf. Bearbeitung: Louisa Bandura. Screenshots: Facebook, HT4u.net, echtlustig.de.

<h3>Johannes Pursche</h3>

Johannes Pursche