„GVU“ will gegen „Kinox.to“ vorgehen

von | 24. Januar 2012

Nach „Kino.to“ und „Megaupload.com“ soll nun auch gegen die Betreiber von „Kinox.to“ ermittelt werden. Die „GVU“ fordert unterdessen attraktivere, legale Streaming-Portale.

Nicht einmal sechs Monate nachdem „Kino.to“ vom Netz genommen wurde, wollen die Behörden nun auch gegen die neue Streaming-Seite „Kinox.to“ vorgehen. Der Grund dafür ist, dass die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU) vermehrt gegen solche illegalen Onlineportale mobilmacht. „Die ‚GVU‘ kann Kriminalität nicht abschaffen. Das kann niemand. Das ist jedoch kein Argument dafür, nicht gegen solche Täter vorzugehen“, sagt Christine Ehlers, Pressesprecherin der „GVU“.

Dass Raubkopien in Deutschland illegal sind, ist schon lange bekannt. Dies betont auch der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein: „Die Betreiber machen sich wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken strafbar.“

Die ersten Urteile gegen die Betreiber illegaler Streaming-Dienste wurden bereits gesprochen: Im Juni 2011 wurden über zehn Personen festgenommen. Ihnen wurde vorgeworfen an der Gründung von „Kino.to“ beteiligt gewesen zu sein. Ein Angeklagter wurde bereits zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Er soll die Server bereitgestellt haben, auf denen die Raubkopien lagerten. Der Hauptadministrator wurde zu einer dreijährigen Haft verurteilt.

Bessere legale Angebote als Raubkopie-Schutz

Durch die jüngsten Abschaltungen ist es jedoch keineswegs einfacher geworden gegen Streaming-Seiten und deren Betreiber vorzugehen. „In den letzten Jahren haben wir beobachtet, dass sich diese Nepper, Schlepper, Bauernfänger zunehmend professionalisiert haben“, sagt Ehrlers von der „GVU“ gegenüber medienMITTWEIDA. „Es handelt sich mittlerweile um eine stark verflochtene, kriminelle Szene mit hohem Organisationsgrad.“

Neben der direkten Bekämpfung der illegalen Angebote sehen die Experten aber auch die Rechteinhaber in der Pflicht. Sie haben es bisher versäumt, für die Nutzer attraktive und legale Streaming-Angebote zu etablieren. „Es trägt auch der weitere Ausbau von legalen Online-Angeboten durch die Rechteinhaber selbst zum strategischen Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz bei“, erklärt Ehlers. „Dazu gehört beispielsweise der Start der Filmdistribution via ‚Facebook‘.“ Dies ist allerdings nur ein Beispiel eines Geschäftsmodelles, um gegen illegales Streaming vorzugehen.

Zusammenarbeit mit „Kino.to“-Insidern

Einige Hintermänner sollen ihr Wissen rund um „Kino.to“ an die „GVU“ verkauft haben. Laut „Winfuture.de“ sollen die Betreiber für relevante Informationen sogar eine sechsstellige Summe von der „GVU“ erhalten haben. Christine Ehlers meint dazu: „Nachdem die ‚GVU‘ die Informationen auf Plausibilität und Gehalt geprüft hat, stellten wir umgehend Strafantrag und übergaben die Informanten an die Strafverfolgungsbehörden. Die Zusammenarbeit fand somit zwischen Informanten und Behörden statt.“

<h3>Steve Martin</h3>

Steve Martin