Like, Share and Lose? – Urheberrecht in sozialen Netzwerken

von | 18. Dezember 2013

Das World Wide Web bringt so manches mit sich. Wer im Internet und besonders in sozialen Netzwerken unterwegs ist, klickt gerne mal auf den ‚Gefällt mir-Button‘, teilt einen besonders interessanten […]

Das World Wide Web bringt so manches mit sich. Wer im Internet und besonders in sozialen Netzwerken unterwegs ist, klickt gerne mal auf den ‚Gefällt mir-Button‘, teilt einen besonders interessanten Beitrag oder schreibt ein Kommentar unter ein Foto. Allerdings sind sich nur die Wenigstens über die Rechtslage der Verbreitung dieser Inhalte bewusst.

Da auch ich oft die Funktionen des Teilens, Likens und Postens vor allem auf Facebook benutze, habe ich mich über das Social Media-Recht informiert und bin zu folgenden Erkenntnissen gekommen:

Prinzipiell gilt, dass jedes Bild, jeder geschriebene Text, jedes Laufbild bzw. Video und jeder Sound urheberrechtlich geschützt ist. Sofern der Inhalt nicht von mir selbst kreiert oder mir das Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt worden ist, habe ich keine Rechte an diesen Inhalten. Dies sollte man sich als grundsätzliche Faustregel beachten, wie Thorsten Feldmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei „JBB Rechtsanwälte“ anmerkt: „Ein Foto ist immer schutzfähig. Selbst das mieseste Handyfoto in schlechter Auflösung genießt urheberrechtlichen Schutz.“

Das Foto: Ein geeignetes Schutzobjekt für Abmahnungen

Fremde Bilder sind mit Vorsicht zu genießen. Nahezu jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt und eignet sich somit für Abmahnungen. Das wissen leider nur wenige. Funktionen wie die Google-Bildersuche machen es sehr einfach, bestimmte Inhalte im Internet wiederzufinden. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Bild dabei im Fremdnutzen aufgestöbert, muss mit hohen Geldstrafen gerechnet werden. Landet ein solcher Fall vor Gericht, kann sich die Strafe bis zum vierstelligen Euro-Bereich belaufen. Doch wie kann man Abmahnungen und weiteren Konsequenzen vorbeugen?

Stichwort „Common Licenses“

Um das Urheberrecht nicht zu verletzen, findet man im Internet sogenannte „Common Licenses“-Seiten wie beispielsweise creativecommons.org. Diese suchen Bilder, Musik und Videos, die in freier Verwendung stehen. Die Nutzung der Inhalte ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Bilder dürfen zum Beispiel nur in einer bestimmten Größe heruntergeladen, nicht zugeschnitten oder bearbeitet werden – ansonsten kann die Abmahnung folgen. Trotz alledem eine gute Möglichkeit, um im Internet nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Die Rechtslage bei Facebook, Twitter und Co.

Eine beachtliche Grauzone im Internet sind die sozialen Netzwerke. Faktisch gesehen ist das Teilen und Posten von Bildern oder Videos Dritter eine Urheberrechtsverletzung. Bislang kam es jedoch zu keiner Abmahnung im Bereich von Facebook, Twitter und ähnlichen Diensten. Thorsten Feldmann empfiehlt, es darauf ankommen zu lassen: „Man sollte sich dem Online-Leben nicht nur aufgrund der Abmahnangst enthalten“.

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Wer trägt die Verantwortung?

Kommt es letztendlich doch zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zu einer Geldstrafe, dann ist eine Frage besonders interessant: Wer trägt die Verantwortung für mögliche Urheberrechtsverletzungen in den sozialen Netzwerken?

Generell gibt es doch zwei mögliche Verantwortliche. Zunächst einmal der User selber: Ich kann einerseits z.B. auf SPIEGEL ONLINE einen interessanten Artikel auf meiner Facebook-Seite teilen, aber andererseits den Inhalt auch selbstständig posten. Mache ich zweiteres, ist es offensichtlich, dass ich selbst in der Verantwortung der Urheberrechtsverletzung stehe. Dann müsste sich aber auch die Internetseite, die Beiträge mit einem Teilen-Button zur Verfügung stellt, strafbar machen – oder nicht? Wer am Ende für die Urheberrechtsverletzung den Kopf hinhalten muss, bleibt fraglich, da die Rechtslage immer noch ungeklärt ist.

Das richtige Verhalten

Flattert die Abmahnung dann doch ins Haus, muss zunächst erst einmal nicht gezahlt werden. Blindlings ignoriert werden sollte das Schreiben allerdings auch nicht. Um die vermeintliche Urheberrechtsverletzung zu überprüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen, sucht man am besten einen Anwalt auf. Solange die Rechtslage aber noch ungeklärt ist, werde ich jedenfalls weiterhin Beiträge und Fotos auf Facebook teilen und mich von den drohenden Abmahnungen nicht abschrecken lassen.

Text: Thomas Davies. Grafik: Hanna Frantz (Quelle: flickr.com; Foto: Sean MacEntee)

<h3>Thomas Davies</h3>

Thomas Davies

Redakteur