#medienWOCHE: 29. August bis 4. September 2015

von | 4. September 2015

Presseratsbeschwerden wegen unverpixeltem Flüchtlingsbild +++ Musik-Abo und Paywall bei YouTube +++ Partnerschaft zwischen Samsung und Springer Tote Flüchtlinge abgebildet: Beschwerden beim Presserat Letzten Donnerstag entdeckten Mitarbeiter des Autobahn-Streckendienstes in Parndorf […]

Presseratsbeschwerden wegen unverpixeltem Flüchtlingsbild +++ Musik-Abo und Paywall bei YouTube +++ Partnerschaft zwischen Samsung und Springer

Tote Flüchtlinge abgebildet: Beschwerden beim Presserat

Letzten Donnerstag entdeckten Mitarbeiter des Autobahn-Streckendienstes in Parndorf (Österreich) einen LKW in einer Pannenbucht. In diesem LKW wurden 71 tote Menschen gefunden – Flüchtlinge, von denen einige wahrscheinlich aus Syrien kamen. „BILD“ und „B.Z.“ veröffentlichten ein Foto, auf welchem diese Toten zu sehen waren.

Am Wochenende sind daher Beschwerden beim deutschen Presserat gegen „BILD“ und „B.Z.“ eingegangen. Zuvor druckte die österreichische „Kronen-Zeitung“ dieses Bild unverpixelt ab und muss sich deshalb ebenso vor dem österreichischem Presserat verantworten.

Der deutsche Presserat wird nun in seiner nächsten Sitzung darüber entscheiden, ob eine Veröffentlichung des Bildes in „BILD“ und „B.Z.“ im öffentlichen Interesse war oder ob es aus Sensationalismus abgelichtet wurde und somit die Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzt.

Im Genauen liegen Beschwerden gegen folgende Ziffern des Pressekodexes vor:

„Ziffer 1: WAHRHAFTIGKEIT UND ACHTUNG DER MENSCHENWÜRDE
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.“

„Ziffer 8: SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEIT
Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein. Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.“

„Ziffer 11: SENSATIONSBERICHTERSTATTUNG, JUGENDSCHUTZ
Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.“

Bei so vielen Vorwürfen fragt man sich, warum die „Kronen-Zeitung“ dieses Bild veröffentlicht hat. Auf diese Frage des Tagesspiegels verteidigte sich der Multimedia-Chefredakteur Richard Schmitt:

„Die Gesichter der Todesopfer sind nicht zu sehen, die Identität somit geschützt. Bei einer Tragödie dieses Ausmaßes muss eine entsprechende Bebilderung möglich sein.“

Auch die Herkunft des Bildes ist noch unklar. Andreas Koller, Vertreter der Initiative Qualität im Journalismus:

„Ich vermute eine Komplizenschaft zwischen Teilen der Sicherheitsbehörden und der ,Kronenzeitung’.“

Diese Kronenzeitung berichte polizeifreundlich und sei stets über alles informiert. Woher das Foto aber tatsächlich stammt, ermittelt jetzt das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung.

Weitere Diskussionen löste das Bild eines toten Jungen aus, welcher vermutlich über das Mittelmeer zu fliehen versuchte. Auf dem Foto ist die an den Strand gespülte Leiche zu sehen, mehrere Medien veröffentlichten es. Viele bezeichneten dies als respektlos und menschenunwürdig, andere waren der Meinung, nur so könne man Asylkritikern die Augen öffnen.

YouTube will Geld verdienen

YouTube gehört als Teil von Google zu den mächtigsten Medienunternehmen der Welt. Man kann also annehmen, dass der Konzern mit dem Videoportal Milliarden Gewinne macht – doch falsch gedacht: Statt Gewinn macht YouTube „nur“ Umsatz. 4 Mrd. Dollar sollen es im letzten Jahr gewesen sein, wie die Hannoversche Allgemeine im Februar berichtete. Nun möchte YouTube endlich in die schwarzen Zahlen kommen und Gewinn machen. Deswegen wird Insidern zufolge noch in diesem Jahr eine Paywall an den Start kommen, berichtet The Verge. Doch nicht nur das ist neu – auch ein Musik-Abo soll es bald geben. Eine Beta-Version des Musik-Abos „Music Key“ gibt es bereits im Netz. Für 7,99 US-Dollar können die Nutzer in den USA schon Musik und Videos ohne Werbeunterbrechung konsumieren.

Für die Paywall will YouTube auf einen Mix zwischen kostenpflichtig und kostenlos setzen. Wie t3n berichtet, gibt es dann neben kostenlosen und werbefinanzierten Videos auch kostenpflichtige Angebote. Damit möchte der Konzern bessere Bedingungen für YouTuber schaffen, welche bislang (aufgrund der Finanzierung durch Werbung) nur unregelmäßige Einnahmen erzielen.

Digitale Medienangebote für Samsung-Kunden

Samsung und Springer werden in Zukunft zusammenarbeiten. Die beiden Chefs JK Shin und Mathias Döpfner unterzeichneten diese Woche eine Erklärung, in welcher eine Partnerschaft zwischen beiden Unternehmen vereinbart wurde. Ziel dieser strategischen Partnerschaft sei es, neue digitale Medienformate für Nutzer in Europa zu entwickeln. Dies teilte Springer in einer Pressemitteilung mit.

Young Hoon Eom, President & CEO von Samsung Electronics Europe sagte dazu:

„Es ist immer das Ziel von Samsung, mit führenden Partnern zusammenzuarbeiten, die uns dabei helfen können, unser vielfältiges Portfolio an mobilen Inhalte- und Service-Angeboten kontinuierlich zu stärken.“

Am Anfang wolllen Springer und Samsung zunächst eine Beta-Version von der App UPDAY präsentieren. Das ist eine Content-Plattform, welche Samsung-Kunden Zugriff auf Nachrichteninhalte ermöglichen wird. Zur Verfügung stehen Informationen, welche durch ein lokales Redaktionsteam ausgesucht werden (Need to know-Informationen) sowie ein algorithmusbasiertes Portfolio, das auf den jeweiligen Nutzer und seinen Interessen zugeschnitten ist (Want to know-Angebot). Downloaden können deutsche Samsung-Nutzer die Beta-Version von UPDAY seit dem 1. September. Die Vollversion wird dann ab Januar zur Verfügung stehen.

Bei Samsung-Kunden gab es zu dieser neuen Partnerschaft eher gemischte Gefühle:

Text: Lisa Steinert. Beitragsbild: Spencer E Holtaway unter CC BY-ND 2.0. Bearbeitung: Christine Wolf.

<h3>Lisa Steinert</h3>

Lisa Steinert