Sind unbezahlte Praktika eigentlich legal?

von | 17. Dezember 2013

Wer vor dem Berufseinstieg schon Arbeitserfahrung sammeln will, tut das oft im Rahmen eines Praktikums. Nicht selten zahlen Unternehmen hierfür keinen Lohn. Ist das überhaupt legal? medienMITTWEIDA hat für euch […]

Wer vor dem Berufseinstieg schon Arbeitserfahrung sammeln will, tut das oft im Rahmen eines Praktikums. Nicht selten zahlen Unternehmen hierfür keinen Lohn. Ist das überhaupt legal? medienMITTWEIDA hat für euch einen Blick auf die Rechtslage in Deutschland geworfen.

Grundsätzlich gelten Praktikanten vor dem Gesetz als Auszubildende und haben damit gemäß  Paragraph 17 des Berufsbildungsgesetzes einen Anspruch auf Vergütung. Eine der wenigen Ausnahmen sind an dieser Stelle Pflichtpraktika, die zum Beispiel in der Studienordnung einer Hochschulausbildung festgelegt sind. Ansonsten gilt aber: Keine Arbeitsleistung ohne Entlohnung.

In manchen Fällen ist der Ausflug in die Berufswelt sogar ein sogenanntes Scheinpraktikum. Wenn der Praktikant im Betrieb einen Festangestellten ersetzt, indem er zum Beispiel fast ausschließlich Kaffee kocht, Excel-Tabellen wälzt oder Flyer entwirft, befindet er sich in einem verschleierten Arbeitsverhältnis – unabhängig vom Inhalt des abgeschlossenen Vertrages. Zahlt das Unternehmen jetzt deutlich zu wenig oder sogar überhaupt nichts, ist das laut Bürgerlichem Gesetzbuch Wucher und damit sittenwidrig. Der vermeintliche Praktikant hat hier nicht nur Anspruch auf eine Praktikumsvergütung, sondern auf den vollen branchenüblichen Lohn.

Derzeit diskutieren Union und SPD einen möglichen Mindestlohn für Praktikanten. Sollte dieser im Gesetz festgehalten werden, wäre die Diskussion über die Legalität von unbezahlten Praktika ein für alle Mal beendet. Bis dahin muss jeder unbezahlte Praktikant selbst entscheiden, ob er den Rechtsweg für sinnvoll hält. Wer sich trotz guter Erfolgschancen den Stress einer Klage ersparen will, kann den Chef auf die Rechtslage ansprechen – oder ganz einfach kündigen.

Redaktion, Animation, Schnitt: Clemens Müller; Sprecher: Adrian Kaesberg; Kamera: Philipp Fechner; Ton: Gunnar Franke

<h3>Clemens Müller</h3>

Clemens Müller

Redakteur