„Tagesschau“-App: Einigung in Sicht

von | 12. Januar 2012

Wenn die „ARD“ weniger Texte in ihre „Tagesschau“-App einbindet, könnten die Verleger die App akzeptieren. Die Sender scheinen einsichtig: Aktuell zeichnet sich eine Einigung ab.

Eine endgültige Lösung des Streits zwischen dem „Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger“ (BDZV) und der „ARD“ galt bislang als schwierig. „Für eine mögliche Einigung erachten wir allerdings die Klärung der Frage für unverzichtbar, wie die ‚ARD‘ zukünftig zu einer stark textorientierten Berichterstattung steht“, sagt Nina Gerhardt,  medienpolitische Referentin des „BDZV“. Eine Lösung scheint somit in unmittelbarer Zukunft wahrscheinlich.

„Tatsache ist, das steht im Rundfunkstaatsvertrag,  dass die öffentlich-rechtlichen Medien mit den Gebührengeldern nicht in unser ureigenes, textbasiertes Geschäft vorstoßen dürfen“, sagt Andreas Tazl, Leiter Kommunikation der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die Verleger-Kritik richte sich „allein gegen die im Schwerpunkt textbasierte Berichterstattung“, meint auch Nina Gerhardt: „Eine solche Berichterstattung mit langen Texten und Standbildern von ‚ARD‘ und ‚ZDF‘ sollte nach dem Gesetzgeber nicht zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehören.“

Die „ARD“ verwies auf Anfrage von medienMITTWEIDA lediglich auf eine ältere Aussage der Intendantin Monika Piel: „Die Gespräche zwischen ‚ARD‘, ‚ZDF‘ und den Verlegern verlaufen erfreulicherweise sehr konstruktiv.“ Eine Aussage zum aktuellen Stand der Gespräche wollte die Pressestelle aber nicht abgeben.

Reines Bewegtbildangebot

„Audios und Videos gehören zum öffentlich-rechtlichen Auftrag und könnten auch im Internet, zum Beispiel in Mediatheken, angeboten werden“, meint Gerhardt. Durch die App sei, speziell von der „ARD“, ein neuer Verwendungszweck von Gebührengeldern entstanden. Das kritisieren die Verlage. „Die Tatsache, dass diese App kostenlos ist, während die Angebote der Verlage etwas kosten, ist natürlich eine totale Katastrophe“, erklärt Tazl von der „FAZ“. Durch die kostenlose App der Öffentlich-Rechtlichen komme es zu einer Art Wettbewerbsverzerrung.

Unspektakulärer Showdown

Die „Tagesschau“-App hätte mit ihrem Fokus auf Text so nicht erscheinen dürfen, sind sich die Verleger einig. Darin sei auch die Klage von „WAZ“, „Springer“, „DuMont Schauberg“ und anderen Verlagen begründet. Dass die Texte auf der Website von „Tagesschau.de“ ebenfalls kostenfrei abzurufen sind und es sich bei der App nur um einen weiteren Ausspielweg handelt, akzeptieren die Verleger nicht.

„Halten Sie es für völlig ausgeschlossen, wenn man mal redet?“, fragte der vorsitzende Richter bei der ersten Verhandlung am 13. Oktober 2011. Seitdem sollen Verleger und Öffentlich-Rechtliche aufeinander zugegangen sein. „Womöglich lassen sich im Dialog Verhaltensregeln verabreden, mit denen beiden Parteien mehr gedient ist, als mit einem viele Jahre dauernden Rechtsstreit“, meint auch Nina Gerhardt vom „BDZV“.

<h3>Steve Martin</h3>

Steve Martin