Verhandlungsbereit: Ja – Lösung: Nein

von | 3. Mai 2012

„YouTube“ muss nach dem Rechtsstreit mit der „GEMA“ Musiktitel löschen und Einschränkungen hinnehmen. Die Musikverwertungsgesellschaft fordert außerdem eine Gewinnbeteiligung. „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise […]

„YouTube“ muss nach dem Rechtsstreit mit der „GEMA“ Musiktitel löschen und Einschränkungen hinnehmen. Die Musikverwertungsgesellschaft fordert außerdem eine Gewinnbeteiligung.

„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Rechte von der ‚GEMA‘ nicht eingeräumt wurden.“ – Die „Youtube“-Nutzer sind verärgert. Immer wieder lässt die „GEMA“ auf der Plattform Videos sperren, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Den Vorwurf, eine Eskalation herausgefordert zu haben, lehnt „GEMA“-Vorstandsvorsitzender Harald Heker aber entschieden ab: „Wir sind immer mit großen Schritten auf ‚Youtube ‚ zugegangen und haben immer wieder neue Angebote gemacht. Wir wollen ‚Youtube ‚ nicht verklagen, wir wollen einen Vertrag.“

Der letzte Tarifvorschlag der „GEMA“ an „Youtube“ sei laut Heker schon ein großer Schritt gewesen. Für andere Provider seien die Forderungen schließlich durchaus akzeptabel. Die „GEMA“ wolle also keineswegs einen blühenden Internetmarkt verhindern. Es gelten aber im Netz gewisse Spielregeln, die auch ein Internet-Riese wie „Google“ und damit auch das Videoportal „Youtube“ einhalten müsse, so Heker. Schließlich sei das Urheberrecht auch im Internet zu beachten.

„Youtube“ muss Videos löschen

Bis ins Jahr 2009 hatten die beiden Unternehmen ein gegenseitiges Einverständnis, doch danach wurde für das Urheberrechts-Problem keine gemeinsame Lösung gefunden. So kam es nach jahrelangem Streit im April 2012 zur Anzeige. Die „GEMA“ verlangte von der „Google“-Tochter die Sperrung von Videos, deren Inhalt gegen das Urheberrecht verstoßen.

Das Landgericht Hamburg entschied Ende April in dem Rechtsstreit, dass „Youtube“ in Zukunft die Video-Uploads nach urheberrechtlich geschütztem Material durchsuchen müsse. Die Durchsuchung des eigenen Archivs nach geschützten Titeln wurde dem „Google“-Unternehmen allerdings erlassen. Bei etwaigen Beschwerden eines Rechteinhabers mit Verweis auf urheberrechtlich geschützte Werke muss das Hosting-Portal nun aber auch diese Videos aus der Datenbank löschen. „Wenn ‚Youtube‘ diese Schutzmaßnahmen nicht treffen kann, wäre eine Einigung mit uns als ‚GEMA‘ wohl die notwendige Konsequenz und die klare Botschaft ist: Wir sind verhandlungsbereit“, so Heker.

„GEMA“ fordert Gewinnbeteiligung

Heker hat klare Forderungen an „Youtube“: Für jedes Video, das auf der Plattform abgespielt wird, sollen 0,6 Cent an die „GEMA“ abgetreten werden. Ebenfalls fordert er eine pauschale Erfolgsbeteiligung von 10,26 Prozent der Gewinne, die mit Werbung erzielt werden. „Youtube“ aber zeigt sich in dieser Hinsicht nicht gerade verhandlungsbereit. Das „Google“-Unternehmen will der „GEMA“ nämlich nur eine pauschale Beteiligung zusprechen.

„YouTube“ übernimmt keine Verantwortung

In zwölf Fällen hatte die „GEMA“ das Videoportal beschuldigt und verlangt, dass diese zwölf Titel, laut Heker zufällig ausgewählten Videos, aus der Datenbank gelöscht werden. Sieben Musikstücke müssen nun von „Youtube“ entfernt werden, da die Plattform als sogenannter „Störer“ haftet und somit mitverantwortlich für das Verhalten seiner Nutzer gemacht wird. Die „GEMA“ hat somit quasi freie Hand zu entscheiden, welche Titel bei „Youtube“ gelöscht werden müssen.

„Youtube“ argumentiert allerdings, dass es lediglich als Plattform für das Hochladen von Videos diene und nicht für den Inhalt verantwortlich gemacht werden könne. Laut „GEMA“-Vertreterin Kerstin Decker habe das Landgericht Hamburg dieser Einschätzung eine klare Absage erteilt.

Text: Stefan Huberth, Bildergalerie: sxc.hu johnnyberg, wikipedia, youtube.com, Bearbeitung: Nathalie Gersch

<h3>Stefan Huberth</h3>

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