Bald Haushaltsgebühren

von | 11. Juni 2010

Die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender werden ab 1. Januar 2013 für jeden Haushalt einheitlich fällig. Die geräteabhängige Abgabe gehört damit bald der Vergangenheit an.

Zusätzlich zur Unterzeichnung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages und den damit einhergehenden Neuerungen für den Jugendschutz haben die Ministerpräsidenten der Länder entschieden: Eine einheitliche Abgabe pro Haushalt soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zukunft finanzieren. Verfassungsrechtler Paul Kirchhof plädierte in seinem Gutachten gegen das bisherige Erhebungsmodell für die Rundfunkgebühren. Beitragspflichtig soll künftig jeder Haushalt und jede Betriebsstätte sein. Die Höhe des Rundfunkbeitrages im gewerblichen Umfeld orientiert sich an der Zahl der Mitarbeiter einer Betriebsstätte.

Eine Gebühr für alle

Die Gebühr von 17,98 Euro pro Monat wird mit der neuen Reform nicht überschritten. Haushalte in denen nur ein Radio zur Verfügung steht, müssen künftig die volle Gebühr bezahlen. Für junge Erwachsene ist das neue Modell unter Umständen von Vorteil. Wohngemeinschaften müssen, unabhängig von den verfügbaren Empfangsgeräten, nur einmal die Gebühr bezahlen.

Neue Empfangsmöglichkeiten via Computer und die Kritik an den Kontrollen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) sind nur einige Gründe für eine Neuregelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Genau 60 Jahre nach der ARD-Gründung am 9. Juni 1950 erhalten die Öffentlich-Rechtlichen ein neues Finanzierungsmodell. ARD und ZDF begrüßen den Reformvorschlag. Laut ARD-Vorsitzendem Peter Boudgoust „ist es ein sehr überzeugender, systematisch entwickelter Ansatz; eine sehr gute Grundlage für einen Gebührenmodellwechsel.“ Der Grundsatz, dass die Rundfunkanstalten unabhängig und staatsfern berichten können, bleibt mit der neuen Reform jedoch erhalten.

Gebührenzahler 1:0 GEZ

Die GEZ ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio. Die Institution – mit Sitz in Köln – ermittelt die Art der Geräte in den deutschen Haushalten und erhebt anschließend die Gebühren. Dieser Verwaltungsaufwand ist jedoch mit der neuen, geräteunabhängigen Abgabe nicht mehr nötig. Über eine Abfrage bei dem Einwohnermeldeamt um die Gebührenzahler zu erfassen, wären die Kontrollen der GEZ-Mitarbeiter überflüssig. Trotzdem soll die GEZ vorerst weiter bestehen.

Mit der neuen Gebührenreform ist jeder Haushalt und Betrieb verpflichtet Rundfunkgebühren zu zahlen. Dadurch erhalten die Öffentlich-Rechtlichen mehr Finanzierungsgelder und die Kontrollen gegenüber Nichtzahlern reduzieren sich stark. Die Möglichkeit, die Kirchhof-Reform zu umgehen, entfällt dadurch. Mit dem jetzigen, geräteabhängigen System gibt es viele Schlupflöcher. „Schwarzseher“ können sich der Gebühr leicht entziehen.

<h3>Sarah Schreiter</h3>

Sarah Schreiter