Chronik eines Schlagabtauschs

von | 7. November 2011

Der "Apple"-Mutterkonzern darf seit Freitag keine "iPhones" mehr in Deutschland verkaufen. Das ist aber nur das aktuellste Urteil in einer Reihe bizarr anmutender Rechtsstreits.

Seit diesem Wochenende darf „Apple“ USA in Deutschland keine „iPhones“ mehr verkaufen. Das Landgericht Mannheim erließ am 4. November 2011 ein „Angebots- und Verkaufsverbot“, nachdem der Konkurrent „Motorola“ geklagt hatte. Der Beschluss ist jedoch kein endgültiges Ergebnis im Rechtsstreit zwischen „Apple“ und „Motorola“.

Angefangen hatte der Rechtsstreit zwischen beiden Mobilgerät-Giganten mit einer Klage „Apples“. Der „iPhone“-Hersteller legte im August 2011 Klage wegen der Design-Ähnlichkeit des „Motorola“-Tablet-PC „Xoom“ und des „iPad“ ein. Daraufhin reichte „Motorola“ eine Gegenklage ein und führte an, dass  „Apple“ gegen zwei Patente von „Motorola“ verstoßen würde. Die drastische Strafe verhängte das Landgericht nun, weil „Apple“ auf die Gegenklage von „Motorola“ nicht reagiert hatte. Das Verkaufsverbot sieht „Apple“ aber eher entspannt: Das Urteil betrifft vorerst nur den Mutterkonzern aus den USA, die Tochterfirma aus Deutschland ist im Urteil nicht namentlich erwähnt. Die Geräte sind deshalb noch weiter erhältlich. Ob das Urteil auf das deutsche „Apple“ ausgeweitet wird, ist noch offen. Dass der Konzern aus Curpertino überhaupt den Überblick in den vielen Prozessen behält, ist ohnehin erstaunlich. Schließlich klagt das Unternehmen bereits seit Anfang 2010 unentwegt gegen seine Konkurrenten. Betrachter haben Probleme dem Ganzen überhaupt noch zu folgen, deshalb hat medienMITTWEIDA noch einmal zurückgeschaut.

Wie alles begann

Zum Anfang der Patent-Streitereien war „Apple“ noch in der Position des Angeklagten. Im Oktober 2009 beschuldigte das finnische Unternehmen „Nokia“ seinen Konkurrenten gegen zehn Patente zu verstoßen. Das damals neue „iPhone 3G“ sollte laut „Nokia“ Drahtlostechnologien des finnischen Mobiltelefonherstellers beinhaltet haben, die „Apple“ widerrechtlich in das Gerät integriert hätte. Nach weiteren gegenseitigen Vorwürfen der Patentverletzung klagte „Apple“ im Januar 2010 selbst gegen „Nokia“. Der Konzern forderte ein Import- und Verkaufsverbot für die Produkte des finnischen Herstellers in den USA. Der Prozess zog sich bis Juni 2011. „Apple“ gilt als Prozess-Verlierer, weil die Unternehmen ein Cross-Licensing-Abkommen schlossen, wonach „Apple“ Lizenzgebühren zahlen muss.

Offensive gegen „Android“

Der Streit mit „Nokia“ war trotz der langen Prozessdauer das kleinere Übel für „Apple“. Im Frühjahr 2010 wurden mehr „Android-Mobiltelefone“ verkauft als „iPhones“. Der wahre Konkurrent für „Apple“ ist und bleibt also bis heute das „Google“-Betriebssystem „Android“. Kein Wunder also, dass „Apple“ im März 2010 eine Klage wegen Patentverletzung eingereicht hat, diesmal gegen „HTC“. Der Hersteller aus Taiwan soll angeblich gegen 20 Apple-Patente verstoßen haben. Aber die Taiwaner ließen sich nicht einschüchtern. Sie reagierten mit einer Gegenklage, da „Apple“ selber gegen fünf Patente von „HTC“ verstoßen haben soll. Zudem forderte „HTC“ gegenüber der International Trade Commission (ITC) ein Import- und Verkaufsverbot von „Apple“-Produkten in den USA. Der noch laufende Gerichtsprozess soll im Februar 2012 sein Ende finden. Für das Unternehmen aus Taiwan sieht der Verfahrensausgang jedoch schlecht aus. Die erhobene Gegenklage sieht die „ITC“ als unbegründet und erkennt keine Patentverstöße von „Apple“ gegenüber dem „HTC“-Konzern.

Im Verfahren gegen „Samsung“ konnte „Apple“ bereits einen Teilsieg gewinnen. Der Konzern aus Curpertino legte eine einstweilige Verfügung gegen das „Samsung Galaxy Tab 10.1“ wegen der Design-Ähnlichkeit ein. In Deutschland darf das Gerät seit Anfang September bis zur Hauptverhandlung im kommenden Jahr weder angeboten noch beworben werden. Ebenso besteht seit Oktober 2011 ein Verkaufsverbot des Tablets in Australien. Samsung hat – wie üblich – mit Gegenklagen reagiert. Der koreanische Hersteller wirft „Apple“ einen Verstoß gegen Softwarepatente vor. „Samsung“ war ebenso bemüht den Verkauf der Konkurrenzprodukte in Japan zu unterbinden und wollte zudem einstweilige Verfügungen in Frankreich und Italien erstreiten. Laut „Apple“ beziehe sich der Kläger jedoch auf die falschen Patente. Es handelt sich um grundlegende Elemente für den UMTS-Standard, die daher auch anderen Anbietern fair zugänglich sein müssen. Ein endgültiges Urteil wird wohl erst Mitte 2012 fallen.

Nur „Apple“ darf Apfel

Nicht nur Konkurrenten, auch Firmen mit ähnlichen Logos werden von „Apple“ belangt*, wie zum Beispiel im Oktober das Mutter-Kind-Café „Apfelkind“ in Bonn. Die Betreiberin, Christin Römer, hat als Logo einen roten Apfel dem deutschen Patent- und Markenamt gemeldet. „Apple“ hat gegen den Antrag, das Logo zu schützen, Einspruch eingelegt. Angeblich bestehe eine zu große Verwechslungsgefahr. Das ist allerdings fast ausgeschlossen. „Apfelkind“ hat die Silhouette eines Kindes im Logo.

* Irrtümlich hatten wir von einer Anklage gegen die Bonner Firma berichtet. Dies ist bisher nicht der Fall.

<h3>Stephanie Knobus</h3>

Stephanie Knobus