Digitale-Versorgung-Gesetz

Dr. Google in der realen Medizin

von | 29. November 2019

App Store statt Apotheke. Wohn- statt Wartezimmer: Wie verändert das neue Gesetz die Erkältungszeit?

Die Nase läuft, der Kopf schmerzt und der Hals kratzt. Tee, ein Schal um den Hals und ein warmes Bad bringen keine Besserung? Nun ist der Gang zum Arzt unumgänglich: Laut einer Studie der Deutschen Apotheker- und Ärztebank fragen 72 Prozent jedoch lieber erst einmal Dr. Google um Rat, bevor der reale Hausarzt aufgesucht wird. Oft scheint das Ergebnis der Recherche einen zu beflügeln, noch viel schneller den Arzt aufzusuchen. Doch wie wäre es, wenn uns der Arzt eine Sprechstunde am Monitor anbietet oder Apps zur Genesung verschreibt? Dafür soll das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sorgen, das am 07. November verabschiedet wurde. Was ändert sich nun für 73 Millionen gesetzlich Versicherte? 

App Store statt Apotheke

Zwei von drei Smartphone-Besitzern nutzen sie: Gesundheits-Apps. Laut einer aktuellen Studie des Digitalverbandes Bitkom können sich weitere 26 Prozent zukünftig vorstellen, solche Apps zu nutzen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn entwarf das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das zur Digitalisierung im Gesundheitswesen beitragen soll: Künftig müssen Nutzer die Kosten für bestimmte Gesundheits-Apps nicht mehr selbst tragen. Die gesetzliche Krankenkasse soll vom Arzt verschriebene Apps erstatten, die beispielsweise zur Dokumentation von Krankheitsbildern oder als Erinnerung an Medikamente behilflich sein können. Damit eine App jedoch als Medizinprodukt eingestuft werden kann, muss diese vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit geprüft werden. Innerhalb eines Jahres muss der Hersteller der App nachweisen, dass diese die Versorgung der Patienten verbessert.

Wann ist der Gang zum Arzt noch erforderlich? 

Mediziner dürfen durch das DVG nun auf ihrer Internetseite über das Angebot der sogenannten Videosprechstunde informieren. Dadurch soll es Patienten zukünftig leichter fallen, Ärzte mit solchen digitalen Angeboten zu finden. Gegenüber medienMITTWEIDA hat sich der Facharzt für Innere Medizin und hausärztliche Versorgung, Danny Nummert-Schulze, zum Einsatz der Videosprechstunde geäußert: „Ein Infekt oder eine Wunde –also akute Erkrankungen– müssen auch weiterhin bei einem Arzt persönlich abgeklärt werden. Nachbesprechungen von Untersuchungsbefunden oder Behandlungsberichten von Fachärzten und Wundnachkontrollen können über die digitale Sprechstunde erfolgen. Auch Beratungen aller Art wie Impfberatungen, Reiseberatungen oder Beratungen zu Pflegethemen sind digital möglich.“

Laut DVG soll es ab dem Jahr 2021 allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein, auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten per App, online oder in der Arztpraxis zuzugreifen. In der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen des Patienten gespeichert werden. Für die Patienten ist die ePA freiwillig. Apotheken und Krankenhäuser werden verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können der TI freiwillig beitreten. Ärzten, die sich der Digitalisierung verweigern, droht ein Honorarabzug von 2,5 Prozent.

Telematikinfrastruktur (TI)

Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung soll die TI alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen. Ein wesentliches Ziel dieses Online-Datenaustausches sei, medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schneller und einfacher verfügbar zu machen.

Papier als Auslaufmodell

Neben dem E-Rezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollen weitere digitale Leistungen angeboten werden. Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel sowie der häuslichen Krankenpflege sollen digital verschrieben werden. Elektronische Arztbriefe sollen nach dem DVG höher vergütet werden als per Fax versandte Arztbriefe. Zudem können Patienten einer gesetzlichen Kasse auch online beitreten, was zuvor nicht möglich war. 

Gesundheitsforschung mit Patientendaten

Das DVG sieht die Datenweitergabe von Patienteninformationen ohne Widerspruchsmöglichkeit seitens der Patienten vor. Die Krankenkassen müssen Personendaten wie Alter und Geschlecht sowie Informationen zum Versicherungsverhältnis, dem Leistungsbezug und dem Gesundheitsstatus an die gesetzliche Krankenversicherung weiterleiten. Diese Daten werden daraufhin anonymisiert und der Forschung zur Verfügung gestellt.

Es geht nicht um Behandlungsdaten, sondern um Abrechnungsdaten. Das sind Daten, die sowieso schon genutzt werden.

Jens Spahn

Bundesgesundheitsminister im ZDF-Morgenmagazin

Werden wir zu gläsernen Patienten?

Der Datenschutzbeauftragte Dominique Schröder äußerte seine Bedenken gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: Es sei mit den heutigen technischen Mitteln möglich, eine Anonymisierung zu knacken. Auch die Grünen-Sprecherin für Gesundheitspolitik Maria Klein-Schmeink kritisiert das DVG: „Das vorgelegte Gesetz gleicht einer Wirtschaftsförderung. Diese Apps werden schon in den Verkehr gebracht, ohne dass nachgewiesen ist, dass sie überhaupt einen Nutzen haben.” Von vielen Seiten wird gefordert, dass Apps, die anderen Behandlungen schaden könnten, nicht genehmigt werden sollen. Weiterhin werden auch wissenschaftlich fundierte Untersuchungen verlangt, die die Wirksamkeit jeder einzelnen App belegen.

Nicht nur der Umgang mit Datenschutz und der Wirtschaftsförderung des DVG stoßen bei Kritikern auf Unverständnis, sondern auch die Sicherheitslücken bei einigen Gesundheits-Apps. Nach einem Test der wissenschaftlichen Fachzeitschrift BMJ haben von 24 getesteten Gesundheits-Apps 17 Apps Daten an Dritte weitergeleitet. Meist seien das Daten über das Betriebssystem, den Name des Gerätes, das Internetverhalten und die E-Mail-Adresse des Users gewesen. 97 Prozent dieser Übertragungen seien verschlüsselt versandt worden. Laut der Datenschutzaktivistin Rena Tangens sei das zentrale Problem, dass Gesundheitsdaten vom Smartphone abgefragt werden. Es werde zwar damit geworben, dass nur die Patienten selbst Zugriff haben, tatsächlich sei es ihrer Meinung nach aber so: „Wenn der Nutzer Zugang zu den Daten über das Smartphone bekommt, dann ist das auch für Arbeitgeber und andere Dritte möglich”, so Rena Tangens in einem Interview mit der taz.

Jens Spahn hat das DVG im ZDF-Morgenmagazin verteidigt. Er wies dabei Kritik an der geplanten Weitergabe von Patientendaten an die Forschung zurück. Das Bundesgesundheitsministerium plant weitere Regelungen zur Verbesserung des Datenschutzes in einem eigenen Gesetz. An dem beschlossenen Gesetz und der Einführung der elektronischen Patientenakte am 1. Januar 2021 ändert sich jedoch nichts.     

Text: Michelle Kayser | Titelbild: Magdalena Wimmer

<h3>Michelle Kayser</h3>

Michelle Kayser

ist 22 Jahre alt und studiert Medienmanagement im 5. Semester an der Hochschule Mittweida in der Vertiefungsrichtung Media and Sports. Sie ist seit Oktober 2019 Ressortleiterin im Bereich Campus.