Drohnen – Business oder Spielerei?

von | 6. Oktober 2014

Klein, praktisch und größtenteils unbemerkt. Drohnen sind nicht nur eine Zukunftsperspektive vieler Unternehmen. Sie finden immer häufiger Verwendung für private Foto- und Videoaufnahmen. Doch wo darf damit geflogen werden und welche […]

Klein, praktisch und größtenteils unbemerkt. Drohnen sind nicht nur eine Zukunftsperspektive vieler Unternehmen. Sie finden immer häufiger Verwendung für private Foto- und Videoaufnahmen. Doch wo darf damit geflogen werden und welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Außergewöhnliche Perspektiven, schnelle Bewegungsmotive und hochauflösende Kameras sind Verkaufsargumente für viele Hobbyflieger und Fotografen. Die Entwicklung dieser Flugkörper verläuft rasch und wird immer benutzerfreundlicher. Dadurch steigt das Interesse, während die Preise sinken. Drohnenexperte und Webseitenbetreiber von drohnen-kaufen.com Daniel Werner weiß mehr: Mittlerweile gleicht das Geschäft mit den Fliegern einem Massengeschäft, da immer mehr Verbraucher in den Genuss ihrer eigenen Drohnen kommen möchten.” In Elektronikmärkten können fortgeschrittene Modelle mittlerweile ab 300 Euro gekauft werden. Dies sind meist vierarmige Quadrocopter, die mit einer festmontierten Kamera ausgestattet sind.

Im folgenden Video zeigt Medienstudent Torsten Schwarz spezielle Perspektivaufnahmen, die er mit seiner Drohne gemacht hat. Luftaufnahmen von der Hochschule Mittweida und Umgebung bis hin zum Wasserturm und dem neuen Zentrum für Medien und Soziale Arbeit werden in seinem Film gezeigt.

Video: BlacPic   Music: MinyMine.Music  Wenn Überhaupt Nie

Wo kann ich mit meiner privaten Drohne fliegen?

Für Luftaufnahmen von Natur, Tieren oder Landschaften bestehen keine Einschränkungen. Auch Fotos und Videos von Personen auf öffentlichen Plätzen sowie öffentlichen Gebäuden dürfen gemacht werden, solange die Rechte Dritter gewahrt werden. Es darf überall gefilmt werden, wo nicht in die Privatsphäre eingedrungen wird, es sei denn, es wird vom Betroffenen ausdrücklich erlaubt”, so Prof. Elmar Giemulla, Dozent für Luftrecht an der Technischen Universität Berlin. Der Schutz der Privatsphäre sowie das grundrechtlich geschützte Recht am eigenen Bild” haben dabei immer Vorrang. Wenn dies nicht eingehalten wird, kann es bis zur Schadensersatzklage führen, die den Betroffenen möglicherweise mit mehreren tausend Euro belastet. Noch teurer wird es, wenn direkt über verbotenen Plätzen geflogen wird. Dazu zählen private Gärten, Häuser und Wohnungen, Gefängnisse, Kasernen, Flughäfen, Autobahnen, Kraftwerke oder Polizeieinsätze und Menschenversammlungen. Eine Genehmigung des Hausherrn ist immer besser als ein Risiko einzugehen.

Wieviel darf meine Drohne maximal wiegen und was muss ich noch beachten?

Sobald Drohnenflüge zu kommerziellen Zwecken verwendet werden und nicht für Sport und Freizeitbetätigung, benötigt der jeweilige Pilot eine Genehmigung bzw. Anmeldung, so Rechtsexperte Giemulla. Bei einem Gewicht der Drohne unter fünf Kilogramm ist keine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Behörde in der Stadt erforderlich. Über fünf Kilogramm muss diese bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde des entsprechenden Bundeslandes beantragt werden. Mehr als 25 Kilogramm darf die Drohne allgemein nicht wiegen.

Eine Aufstiegsgenehmigung für zwei Jahre kostet in der Regel 250 Euro und für einzelne Flüge auch bis zu 80 Euro. Je nach Bundesland variieren diese Gebühren. Sobald eine Genehmigung in einem Bundesland eingeholt wurde, sind weitere Zulassungen in den anderen Bundesländern mit weniger Aufwand verbunden, weil die Daten schon einmal erhoben wurden.

Eine maximale Flughöhe von 100 bis 200 Metern ist empfehlenswert, bis zu einer Höhe von ca. 300 Metern liegt es noch in einem sicheren Rahmen. Jedoch ist das Steuern eines Flugobjekts nicht immer einfach. Hobbypiloten sollten die Risiken kennen und dort fliegen, wo keine Schäden im Falle eines Absturzes entstehen. Es ist sehr wichtig, sein Fluggerät immer im Auge zu behalten. Bei einem Absturz können nicht nur materielle Schäden entstehen, sondern auch das Leben von Menschen gefährdet werden. Eigentlich sollten autonom fliegende Drohnen ähnlich wie ein Staubsaugerroboter zu ihrer Station zurückkehren und sich aufladen, bevor sie aufgrund einer leeren Batterie abstürzen. Doch nicht jede Drohne besitzt eine solche Option. Viele Akkus halten nur für eine Flugdauer von zehn bis 25 Minuten je nach Gewicht und Akkugröße. Deshalb ist ein Vorrat von drei bis vier Akkus empfehlenswert.

Wer haftet im Schadensfall und welche Versicherung wird benötigt?

Im Schadensfall haftet in der Regel der Hobbypilot. Aus diesem Grund prüfen die Landesluftfahrtbehörden noch vor Ausstellung einer Genehmigung regelmäßig den Versicherungsschutz des Antragstellers. Jeder Hobbyflieger ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Doch diese reicht meist nicht aus. Deswegen sollte eine Zusatzversicherung für Modellflieger bzw. Multicopter abgeschlossen werden, um sich besser für eventuelle Schadensfälle abzusichern. Diese findet man beispielsweise unter Drohnen-Forum.de oder beim Deutschen Modellflieger Verband. Je nach Anbieter schwanken die Kosten zwischen 80 bis 100 Euro pro Jahr.

Wo Drohnen geschäftlich weiterhelfen

Je nach Einsatzgebiet befinden sich unterhalb der Drohne hochauflösende Video-, Wärmebild- oder Infarotkameras. Im Inneren von professionelleren Drohnen sind sogar GPS-Systeme eingebaut, die für die millimetergenaue Ermittlung der Flugposition eingesetzt werden. Damit können diese Fluggeräte so programmiert werden, dass sie ganze Felder automatisch abfliegen, ohne dass sie jemand steuert. Rehe oder Wildschweine können mit diesen Flugkörpern auf Agrarfeldern frühzeitig ausgemacht und deren Position an nahegelegene Erntemaschinen per Funk gesendet werden. Die Maschinen halten dann vor diesen Stellen an und die Tiere können rechtzeitig aus den Gefahrgebieten herausgebracht werden. In Zukunft werden Drohnen noch mehr mit ihrer Umwelt interagieren.

Fast ein Jahr ist es her, als Amazon bekannt gab, Drohnen für die Paketzustellung zu entwickeln. Auch Google teilte vor einem Monat mit, in diesen viel versprechenden Markt mit dem Google Wing Projekt zu investieren. Bei Amazon soll dadurch die Zustellzeit von 24 Stunden auf 30 Minuten schrumpfen, bei Google ist man etwas optimistischer mit Zeiten unter fünf Minuten.

Das dürfte unser jetziges Einkaufsverhalten verändern. Drohnen könnten einem das Frühstück direkt liefern. Obst, Milch und Eier frischer als im Supermarkt. Hilfsgüter und Medikamente würden schneller, sicherer und effizienter in Krisengebiete gebracht werden. Drohnen könnten in Kriegsgebieten von Journalisten zur Berichterstattung eingesetzt werden, ohne ihr eigenes Leben auf’s Spiel zu setzen. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt.

Die Rechtslage muss erweitert werden

Noch stellen rechtliche Regelungen zum Umgang mit Drohnen die Ausnahme dar. Häufig werden die Modelle im Ausland produziert, wo andere Gesetze gelten. Allgemein muss die Rechtslage in Deutschland dafür noch angepasst werden. Prof. Giemulla arbeitet zurzeit an einer Gesetzesanpassung für einen verbesserten Schutz der Privatsphäre, damit auch die Strafverfolgung erleichtert wird. Wären Personen-Identifizierungsmaßnahmen hilfreich, um schneller zu analysieren, wer der Pilot wirklich ist? Prof. Giemulla meint:

Das wäre eine zu diskutierende Idee, erfordert aber einen riesigen Verwaltungsaufwand, weil man das alles bei einem Verkauf oder einer sonstigen Weitergabe nachverfolgen können muss. Wir diskutieren einen Beipackzettel mit Aufklärung über die Rechtslage, den der Verkäufer beifügen muss.”

Allerdings muss immer wieder mit unwissenden Hobbyfliegern gerechnet werden. Eine Idee dabei wäre, rechtliche Gefahren schon auf die Verpackung zu schreiben, um den Nutzer wie auf Zigarettenpackungen darauf hinzuweisen, welche Schadeinwirkungen entstehen könnten. Auf neue gesetzliche Regelungen der Bundesregierung kann man aber noch länger warten, Lobbyverbände rechnen mit einer europarechtlichen Richtlinie ab dem Jahr 2016. Zurzeit sind private Flüge mit Drohnen eher eine Seltenheit. Doch dies dürfte sich mit der raschen Entwicklung und den immer günstiger werdenden Flugkörpern bald ändern. Für die Zukunft bedarf es daher eine genauere Gesetzesanpassung, um schwerwiegenden Angelegenheiten schon frühzeitig entgegenzuwirken.

Text: Pierre Fortte, Fabian Sandgathe. Beitragsbild und Video: Torsten Schwarz (BlacPic).

<h3>Pierre Fortte</h3>

Pierre Fortte

Redakteur