Ein Studium mit Kind zu meistern ist nicht einfach. Vor allem der finanzielle Aspekt bereitet vielen Eltern Schwierigkeiten. Doch für dieses Problem gibt es in Deutschland zahlreiche Hilfsangebote, um den Studierenden trotz Kind eine Hochschulausbildung zu ermöglichen.
In Deutschland leben rund 2,5 Millionen Studenten, die ein Studium absolvieren. Davon hatten im Jahr 2012 sieben Prozent aller Studentinnen und 5,7 Prozent aller Studenten ein Kind, was ungefähr 150.000 Studenteneltern ergibt. Um junge Familien zu unterstützen, bieten Staat, Hochschule und gemeinnützige Vereine zahlreiche Förderungen an.
Staatliche Unterstützung ab dem ersten Tag
Die erste finanzielle Förderung der Bundesrepublik Deutschland ist das Eltern- und Kindergeld. Dabei handelt es sich eigentlich um eine Leistung, die Eltern einen finanziellen Ersatz in der Zeit bieten soll, in der sie wegen der Geburt und der Pflege eines Kindes nicht ihrer Erwerbsarbeit nachgehen können. Aber auch Studierende, die noch keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, erhalten eine Unterstützung. In einem solchen Fall beträgt der Höchstsatz 300 Euro und wird für zwölf Monate gezahlt. Bei Alleinerziehenden wird die Hilfe auf 14 Monate verlängert.
Ein weiterer Vorteil des Elterngeldes ist, dass die 300 Euro bis auf wenige Ausnahmen auf keine anderen Sozialleistungen angerechnet werden und der Betrag zusätzlich zu eventuellem Wohngeld ausgezahlt werden kann. Im Anschluss an das Elterngeld folgt eine fünfmonatige Förderung durch das Bundesland Sachsen mit einer Höhe von 150 Euro. Sollte das Kind oder die Kinder keinen Platz in einer staatlichen Kita bekommen, erfolgt eine Zahlung ab dem dritten Lebensjahr für neun Monate in Höhe von 200 Euro.
Bedürftige Eltern erhalten zusätzliche Förderung
Eine weitere Form der Unterstützung ist das BaföG, das eigentlich bloß für Studierende, die das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben, genehmigt wird. Konnten aber die Eltern ihr Studium aufgrund ihrer familiären Aufgaben und der Kindererziehung nicht aufnehmen, wird es auch darüber hinaus gewehrt. Diese kann im Idealfall bis zu 670 Euro betragen. Die Höchstdauer verlängert sich um ein Semester für die Schwangerschaft und um je ein Semester pro Lebensjahr des Kindes. Studierende mit Kindern, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind. Dieser Zuschlag erhält aber nur ein studentischer Elternteil.
Damit sich schwangere Frauen im Zweifelsfall nicht gegen, sondern für ein Kind entscheiden, schuf der Bund im Jahre 1984 die Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens”. Neben einer psychosozialen Beratung erhalten junge Familien finanzielle Hilfen für die Erstausstattung des Kindes, die Wohnung und Einrichtung oder sonstige Aufwendungen, die durch den Nachwuchs entstehen. Der Fond aus Bund- und Landesgeldern beträgt bis zu 97 Millionen Euro jährlich. Ein Antrag auf diese Förderung lohnt sich: 2011 wurden knapp 93,4 Prozent aller Anträge genehmigt.
Ansprechpartner direkt vor Ort
Neben den genannten Förderungen gibt es noch zahlreiche weitere Maßnahmen wie das Mutterschaftsgeld der Krankenkassen, den Kinderzuschlag, die Rückerstattung von Kinderbetreuungskosten, Steuerliche Entlastungen und die Stiftung „Familien, Mutter und Kind“. Detailliertere Informationen darüber hat das Campusbüro der Hochschule Mittweida.
Text: Jan Böhnstedt. Foto: Ausra Kelpsaite, Bearbeitung: Jonas Haase.
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