Print-GEMA?

von | 12. November 2009

Die neue Bundesregierung plant ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Ist es gerechtfertigt? Löst es die Probleme des Journalismus mit dem Internet?

Qualitätsjournalismus kostet Zeit und Geld. Beides wird aber immer knapper: Schlagzeilen und andere Inhalte müssen fast in Echtzeit produziert werden, damit den Nutzern der jeweiligen Website schon kurz nach dem Ereignis Informationen zur Verfügung stehen. Der dazugehörige Hintergrundbericht wird spätestens am nächsten Tag erwartet. Kostenlos.

Wenn man den Klagen deutscher Journalisten glauben darf, kommt noch ein weiteres Problem hinzu: Manche Betreiber wollen die nötige Zeit und das Geld nicht investieren und füllen ihre Seiten mit den Inhalten anderer.

Ideen im neuen Koalitionsvertrag

Union und FDP haben in ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag beschlossen Abhilfe zu schaffen: „Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“
Wie ein solches­ Leitungsschutzrecht aussehen soll, ist noch nicht klar. Vielleicht wird es in Form einer Abgabe auf Endgeräte, vielleicht als eine Art GEMA für geschriebene Texte auf uns zukommen.

Wie auch immer das Gesetz letztlich aussehen wird, es läuft auf Subventionierung hinaus. Damit Verlage nicht an ihren bisherigen Geschäftsmodellen rütteln müssen, werden sie auf diesem Wege „unterstützt“. Zum einen ist fraglich, ob das überhaupt notwendig ist. Denn genaue Zahlen zum Diebstahl von Texten und anderen Inhalten gibt es bisher noch nicht. Aber wie sollten all die Blogger und anderen Hobbyschreiber denn wohl sonst ihre Seiten füllen? Zum anderen ist es ja nicht so, dass es keine Gesetze gäbe, die sich mit Urheberrecht und geistigem Eigentum beschäftigen. Aktueller Fall: Erst vor Kurzem hat die Journalistin Eva Schweitzer die Verwendung von Teilen ihrer Texte abmahnen lassen. Die Recht- und Verhältnismäßigkeit ihres Vorgehens möchte ich an dieser Stelle nicht diskutieren.

Parallele Entwicklungen

Neben der Entwicklung des Leistungsschutzrechts gibt es auch Bestrebungen Inhalte kostenpflichtig zu machen, wie medien-mittweida.de berichtete. Die Websites der Verlage würden in diesem Fall doppelt finanziert werden, der Nutzer müsste neben der allgemeinen Leistungsschutzabgabe auch den jeweiligen Inhalt zahlen. Ob ein solches Verfahren zulässig oder gerechtfertigt wäre, erwähnt der Koalitionsvertrag nicht.

Die deutschen Verlage befinden sich in ihrer ganz persönlichen Finanzkrise, das ist nicht zu leugnen. Dass sie ihre Probleme aber lösen werden, indem sie vorgeben, dass andere ihre Inhalte stehlen, ist unwahrscheinlich.

<h3>Antonia Ratajski</h3>

Antonia Ratajski