In den USA wird der Handybesitzer nun schon beim Einkaufen überwacht. Bisher sogar ohne Folgen. Die „Promenade Temecula Shopping Mall“ und das „Short Pump Town Center“ vom Immobilienunternehmen „Forrest City“ sammeln die Handy-Standortdaten der Kunden.
In Deutschland sei die Datenerfassung über das Handy in Einkaufzentren nicht verbreitet, sagt Dörte Schirm, Assistant Center Managerin des Kaufhauses „Nova Eventis“ Hamburg. Sie kann sich nicht vorstellen, das System in ihrem Kaufhaus einzusetzen.
„Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Messungen auch in Deutschland denkbar“, sagt dagegen Thomas Kranig, Präsident des Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Bayern.
Angeblicher Zweck: Verbesserung des Einkaufserlebnisses
In den betroffenen Kaufhäusern in den USA sind Gerätescanner und kleine Hinweisschilder, die auf die Überwachung hinweisen, an den Eingängen installiert. Die Handykennnummern werden erfasst und abgespeichert, um den Weg der Kunden zu erfassen und im Nachhinein zu analysieren.
Mit dem System können Bewegungsprofile der Kunden problemlos erstellt werden, die in der Summe statistisch nutzbare Werte ergeben. So soll das Kaufverhalten der Kunden beispielsweise durch richtige Positionierung von Werbung beeinflusst werden.
Das Unternehmen hat den Test vom 24. November bis zum Neujahrstag 2012 geplant, offiziell um das Einkaufserlebnis zu verbessern. Anschließend solle die Handy-Ortung im Kaufhaus nicht mehr eingesetzt werden. Im Sinne des Datenschutzes ist dieser Schritt dennoch eine gefährliche Entwicklung, obwohl das Unternehmen behauptet, die Anonymität bliebe gewahrt.
Gefahr für Mitarbeiter
Ekkehard Valta, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht die Gefahr jedoch weniger für die Kunden als für die Beschäftigten in den Kaufhäusern. Schließlich halten sich die Mitarbeiter eines Einzelhandelsgeschäfts in einem größerem zeitlichen Umfang im Einkaufszentrum auf als der Kunde, der durchschnittlich ein mal pro Woche für zwei Stunden seine Einkäufe erledigt. „Eine ‚Gefahr‘ für Kunden eines Einkaufszentrums kann ich weniger erkennen, jedoch könnte bei einer nicht datenschutzgerechten Ausgestaltung auch eine nicht zulässige Kontrolle von Mitarbeitern erfolgen.“
Thomas Kranig, Präsident des Landesamtes für Datenschutzaufsicht, bestätigt diese Annahme: „Insofern ist es wichtig, dass nicht über einen längeren Zeitraum dieselben Hash-Werte für ein bestimmtes Gerät generiert werden.“ Dieser Hash-Wert entspricht einer Codierung von Handy-Kennnummern. Bei langandauernder Benutzung könne diese reidentifiziert werden und somit den Handy-Inhaber entlarven.
Technische Funktionsweise bleibt geheim
Das Überwachungsprogramm wurde von der englischen Firma „Path Intelligence“ unter dem Namen „Footpath“ entwickelt. Das Marketingunternehmen ist auf Analysen und Vermarktung an öffentlichen Plätzen spezialisiert. Unbedenklich und sicher sei das System. Die Auswahl der angebotenen Analysen sei vielfältig, wie ein Werbevideo der Firma zeigt. Die genaue technische Funktionsweise bleibt jedoch weiter unter Verschluss.
Dabei ist das Angebot für die Einkaufszentren relativ günstig: Kleinere Kaufhäuser bis 45.000 Quadratmetern können das System schon für 39.000 Euro erwerben. Möglicherweise kann über den Scanner ebenfalls die IMSI, die Identifizierungsnummer der SIM-Karte, registriert und mit ihr ebenfalls die Nationalität des Kunden ermittelt werden.