Seit Anfang Januar werden an keinen Kraftfahrzeugen die sechseckigen Plaketten für die Abgasuntersuchung (AU) auf dem vorderen Kennzeichen verklebt. In Zukunft dient die runde Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) am hinteren Kennzeichen, auch als Nachweis für die bestandende Abgasprüfung. An der Pflicht der Abgasuntersuchung ändert die neue Plakettenregelung nichts. Wer sich jetzt Sorgen um sein Kennzeichen macht, den kann Christian Schäfer vom ADAC Deutschland beruhigen: „Für unschöne Kratzer am Frontkennzeichen stellen die Prüforganisationen meist kostenfrei sogenannte Blankoplaketten zur Verfügung.“ Es handelt sich um Aufkleber in der weißen Farbe der Trägerplatte, welche die unschönen Beschädigungen verdecken sollen.
Die Umstellung
„Durch die Zusammenlegung der AU mit der HU, wird diese nun direkter Bestandteil der Hauptuntersuchung. Künftig wird es keine unterschiedlichen Fristen für Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung mehr geben. Kraftfahrzeugfahrer haben wie bisher die Wahl die Abgasuntersuchung bei einer Prüforganisation oder in einer Werkstatt durchführen zu lassen“, meint Schäfer. Frühestens einen Monat vor der Fälligkeit der HU darf die AU durchgeführt werden. Ist zum Beispiel die nächste HU im April fällig, so darf die AU nicht vor dem 1. März durchgeführt worden sein, ansonsten muss diese wiederholt werden. Ein Nachweis über die erfolgreiche AU ist dem Prüfingenieur bei der HU vorzulegen.
Bis zum Abschluss der Prüfung ist der Nachweis aufzubewahren, auch für eine eventuelle Nachuntersuchung, denn bis zur bestandenen Prüfung gilt der HU-Prüfbericht als kompletter Nachweis, der wie bisher vom Fahrer aufzubewahren und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen ist. „Für den Kunden ändert sich nichts, denn eine Preisänderung ist nicht vorgesehen“, so Schäfer gegenüber medien-mittweida.de. So bezahlt ein Autobesitzer bei der DEKRA beispielsweise für die HU 57 Euro und die AU 31,50 Euro. Die Kosten für die eigentliche Abgasuntersuchung entfallen also nicht, sie schlagen sich zukünftig auf der Rechnung der Hauptuntersuchung nieder.
Bereits 1985 wurde die damalige Abgassonderuntersuchung, kurz ASU, eingeführt. Hintergrund war die zunehmende Ausstattung der Pkws mit Katalysatoren. Seit 1993 wurde die ASU zur Abgasuntersuchung AU und auch für Dieselfahrzeuge relevant. Gleich blieb die sechseckige Plakette, die in Farbgebung und Logik dem Vorbild der HU-Plakette folgte. Diese Plakette ist nun Geschichte, da eine neue EU-Regelung zur Prüfung von Technik und Abgas nur noch eine Plakette. Künftig ist die AU nun in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als „Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems (UMA)“ in die HU integriert. An dem Prüfverfahren ändert sich jedoch nichts.
Die AU-Prüffristen
Die Zeitabstände für die Abgasuntersuchung unterscheiden sich je nach Alter, Typ und dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges. So ist die erste AU bei einem neuen Pkw erst nach 36 Monaten fällig, die Folgeuntersuchungen dann alle 24 Monate. Bei Motorradfahrern ist die Abgasuntersuchung sowohl bei der Erstzulassung als auch bei Folgeuntersuchungen nach 24 Monaten fällig. Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen müssen wie Pkws, nach drei Jahren das erste Mal zur AU, alle weiteren Prüfungen müssen im Rhythmus von zwei Jahren durchgeführt werden. Anders verhält es sich bei Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Diese kommen nach 24 Monaten erstmals zur AU, bis zum sechsten Jahr ebenfalls alle 24 Monate, danach alle zwölf Monate. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen generell einmal im Jahr zur Abgasuntersuchung.
Die Plaketten werden jedes Jahr in einer anderen Farbe verklebt und zwar in der Reihenfolge gelb, braun, rosa, grün, orange und blau. Wann das Kraftfahrzeug zur nächsten Prüfung muss, kann jeder Fahrer direkt an der Plakette ablesen. Die nach oben zeigende Zahl gibt den Monat der nächsten Prüfung an. So geben die Zahlen eins bis zwölf den Kalendermonat an und die eingekreiste Zahl in der Mitte der Plakette nennt das Jahr, in dem die Hauptuntersuchung vorgeschrieben ist. Zusätzlich ist der nächste Prüftermin in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Die letzten AU-Plaketten sind grün und datiert auf Dezember 2012. Sie wurden 2009 auf Neufahrzeuge geklebt, die sich der Hauptuntersuchung nach 36 Monaten zum ersten Mal unterziehen müssen. 2010 und 2011 sind die farbigen Sechsecke übrigens braun beziehungsweise rosafarbig. Die AU-Plakette wird also erst ab 2013 auf keinem deutschen Fahrzeug mehr zu finden sein.