„MDR“ belohnt Fohts Dreistigkeit

von | 23. Januar 2012

Udo Foht klagte gegen seine außerordentliche Kündigung beim „MDR“, obwohl diese wegen Korruptionsvorwürfen ausgesprochen wurde. Die größte Dreistigkeit seit Jahren, meint Martin Kisza.

Bestechungs- und Korruptionsvorwürfe sind für Manager und Politiker oft das Karriereende. Der ehemalige Unterhaltungschef des „Mitteldeutschen Rundfunks“ (MDR), Udo Foht, soll mehrfach große Geldsummen von TV-Firmen eingefordert haben, damit diese dann Show-Formate für die Dreiländer-Anstalt produzieren durften.

Als diese Praktiken bekannt wurden, suspendierte der mittlerweile zurückgetretene Intendant Udo Reiter im Juli 2011 einen seiner wichtigsten Mitarbeiter und kündigte ihn später außerordentlich aufgrund der „undurchsichtigen Finanztransaktionen“ und dem „klaren Verstoß gegen die Dienstanweisung“ fristlos.

Klage wider dem gesunden Menschenverstand

Die Kündigung ist nicht Fohts einziges Problem. Aufgrund seiner zwielichtigen Handlungen muss er sich auch noch vor einem Strafgericht rechtfertigen. Statt sich auf diesen Prozess zu konzentrieren, prozessierte Foht aber gegen die außerordentliche Kündigung. Wenn er für ein paar Monatsgehälter seine Würde verkauft, ist das schon sehr zu bemitleiden.

Eine andere, aber nicht weniger zu bemitleidende Erklärung ist, dass Foht sowieso mit seiner Karriere abgeschlossen hat und sich mit der Klage ein finanzielles Polster für die Zeit nach dem Strafprozess anlegen wollte. So oder so zeigt die Klage die Charakterschwäche des ehemaligen „MDR“-Unterhaltungschefs.

Gesetzliche Irrfahrt

Was aber haben sich die Verantwortlichen des „Mitteldeutschen Rundfunks“ dabei gedacht, einem Vergleich mit dem ehemaligen Unterhaltungschef zuzustimmen? Aus Sicht der Anwälte hatte Foht mit seiner Klage gegen die Kündigung eigentlich nie eine Chance. Im Paragraf 626, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer außerordentlich kündigen kann, wenn dieser in gravierender Weise gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat. Klar ist: Die Kündigung Fohts wäre nicht nur gesetzeskonform gewesen, sie war auch moralisch gerechtfertigt.

Schlussendlich bewahrheitete sich aber wieder das dänisches Sprichwort „Das Glück ist der Vormund des Dummen“. Trotz der Aussichtslosigkeit der Klage einigte sich Foht mit dem „MDR“ auf sein Ausscheiden rückwirkend zum Jahresende 2011. Dies bedeutet, dass Foht noch vier weitere Monatsgehälter bezieht. Außerdem erhält Foht noch ein „wohlwollendes und qualifiziertes“ Arbeitszeugnis. Sollte auch noch eine zusätzliche Abfindung geflossen sein, bewahrheitete sich wieder der Spruch „Dreistigkeit siegt“.

Die Botschaft: Wer beim „MDR“ arbeitet und dabei gegen Gesetze und Anweisungen verstößt, wird dafür auch noch finanziell entlohnt. Es bleibt abzuwarten, wann sich der nächste Verantwortliche am Geschäftsgebahren Fohts orientiert.

<h3>Martin Kisza</h3>

Martin Kisza