Daten in der Cloud zu speichern ist unkompliziert und vor allem durch das Vernetzen von mobilen Geräten und dem Computer sinnvoll. Völlig unbekümmert sollten die Dienste trotzdem nicht genutzt werden.
Cloud Computing ist derzeit einer der bedeutendsten Trends in der Informations- und Kommunikationstechnologie, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf ihrer Website. Auch Dr. Claus-D. Ulmer, Konzerndatenschutzbeauftragter von der Deutsche Telekom AG, sieht sehr großes Wachstumspotenzial: „Der Umsatz mit Cloud-Dienstleistungen nimmt stark zu und ist für die Telekom ein Wachstumsfeld. Allein ‚T-Systems‘ will bis 2015 eine Milliarde Euro mit Cloud-Diensten für Großunternehmen umsetzen. Das entspricht einem Anstieg um das Zweieinhalbfache.“ Doch das Wirtschaftspotenzial birgt auch Risiken für den Nutzer. Bei der Vielfalt an Anbietern und undurchsichtigen AGBs sollte der Nutzer auch hinterfragen, wo er seine Daten hochlädt.
Besorgnislos in die Wolke
Wulf Bolte ist Geschäftsführer von Praemandatum, einem Datenschutzberatungsunternehmen. Er regt zu einer sensiblen Wahl des Cloud-Anbieters an: „Wie sehr vertraue ich dem Unternehmen, dem ich meine Daten gebe? Ist es mir und Anderen egal, wenn diese Daten für alle Ewigkeit jedermann im Netz zur Verfügung stehen?“ Diese Fragen stelle sich kaum jemand. Obwohl verschiedenste Cloud-Dienste sogar in Ihren AGBs darauf hinweisen, dass sie im Notfall auf die Daten zugreifen und verpflichtet sind, diese jederzeit an US-Behörden auszuhändigen. So formuliert beispielsweise Google: „Wir werden personenbezogene Daten an Unternehmen, Organisationen oder Personen außerhalb von Google weitergeben, wenn wir nach Treu und Glauben davon ausgehen dürfen, dass der Zugriff auf diese Daten oder ihre Nutzung, Aufbewahrung oder Weitergabe vernünftigerweise notwendig ist, um anwendbare Gesetze, Regelungen, oder anwendbares Verfahrensrecht einzuhalten oder einer vollstreckbaren behördlichen Anordnung nachzukommen.“
„Oft wird das dann mit dem Argument: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten, vom Tisch gewischt. Das ist Blödsinn“, kritisiert Bolte im Interview mit medienMITTWEIDA, denn „jeder hat etwas zu verbergen, auch wenn es sich nur um die Urlaubsfotos vom letzten Jahr handelt.“
Unternehmen müssen Cloud-Anbieter überprüfen
Besonders vorsichtig müssen auch Unternehmen bei der Wahl ihrer Cloud sein. Denn diese müssen laut Gesetz den Cloud-Anbieter auf seine Verlässlichkeit prüfen. Dr. Ulmer erläutert: „Viele mittelständische Unternehmen haben jedoch oft nicht die Kompetenz zu entscheiden, wie zuverlässig ein Auftragnehmer ist.“ Isabelle Bulenda, Rechtsanwältin der Anwaltskanzlei „KSB Intax“ mit dem Fachgebiet Informationstechnologierecht, erklärt: „Ein Unternehmen ist verantwortlich für den adäquaten Schutz der von ihm verwendeten Kundendaten.“ Hierbei sei vor allem die für Cloud-Dienste typische weltweite Datenspeicherung bzw. -verarbeitung problematisch. „Denn bei der Übermittlung von Daten in Staaten außerhalb der EU werden durch das Bundesdatenschutzgesetz Schranken gesetzt“, so die Anwältin. „Da ein Unternehmen als Nutzer von Cloud-Diensten häufig gar nicht weiß, wo die ausgelagerten Daten gespeichert werden, besteht die Gefahr, dass das Unternehmen (unbewusst) gegen Vorgaben des Datenschutzrechts verstößt.“
Privatsphäre trotz Cloud
Wer seine Daten vor dem Zugriff amerikanischer Behörden schützen möchte, hat durchaus Möglichkeiten abseits der bekannten Anbieter wie Google, Apple oder Dropbox. Bolte nutzt beispielsweise für sich und seine Kunden das Open Source-Projekt „owncloud“. „Ich nutze das Programm zum Beispiel, um mein Android Handy ohne den Einsatz des obligatorischen Google-Accounts zu synchronisieren. Auch für Dateiabgleich, Termine und Ähnliches stellt dies eine Lösung dar. Aber auch für Chats stehen selbst gehostete Lösungen zur Verfügung.“ Schließlich ist für ihn sehr wichtig: „Auf jeden Fall sollte man sich Gedanken um den Verbleib der eigenen Daten machen – und nicht auf die Versprechungen der großen Anbieter hereinfallen, die eigentlich nur die Daten der Benutzer zur Weiterverwertung haben wollen.“
Text: Christian Kandels. Bild: flickr.com, Fotograf: Bagsgroove, Bearbeitung: Christian Kandels.