Google sieht sich wieder einmal einem Verfahren wegen Wettbewerbsverzerrung gegenüber. Die EU-Kommission verkündete am 30. November 2010 die Einleitung einer Untersuchung gegen den Internetriesen. Andere Suchdienstbetreiber beschwerten sich im Vorfeld über ungerechte Suchergebnisse. Google soll ihre Angebote absichtlich schlechter positioniert haben und die eigenen Dienste bevorzugt anzeigen. Die Untersuchung wird sich auch mit dem Vorwurf beschäftigen, Google habe die Qualitätskennzahl anderer Suchdienste herabgestuft. Unter den bezahlten Suchergebnissen nimmt dies direkten Einfluss auf die finanziellen Mittel, die Werbetreibende einsetzen müssen, um ein möglichst hohes Ranking zu erhalten.
„Niemals exklusiv“ seit zwei Jahren
Zudem wird dem Konzern vorgeworfen, seinen Werbekunden Ausschließlichkeitsverpflichtungen vorzuschreiben, um konkurrierende Werbung zu verbieten. Websites, die Google AdSense verwenden, dürften demnach keine Werbung anderer Anbieter schalten, die in Konkurrenz zu Googles Diensten stehen. Ein Sprecher von Google äußerte sich dazu gegenüber medienMITTWEIDA: „Unsere Onlineverträge für AdSense waren niemals exklusiv. Bei unseren wenigen direkt ausgehandelten AdSense-Kundenkonten haben wir die Verwendung exklusiver Verträge vor fast zwei Jahren eingestellt.“ Ähnliches soll Google auch Soft- und Hardware-Herstellern auferlegt haben.
Die Kartellrechtsklage gegen Google ist indes kein Einzelfall. Ein ähnliches Verfahren läuft seit zirca drei Monaten in den USA. Dort klagte unter anderem das britische Unternehmen Foundem. Der Suchmaschinenanbieter soll auch beim EU-Kartellverfahren den Anstoß zur Untersuchung gegeben haben. Schon damals nahm Google in einem Blog Stellung. Ähnlich reagierte das Unternehmen auf das Verfahren der EU. Dort heißt es: „Wir […] werden fortfahren, eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um ihre Fragen zu beantworten.“ Im Rahmen dieser Zusammenarbeit könnten die Wettbewerbswächter der EU wohl Einblick in Googles geheimen Such-Algorithmus erhalten.
Harvard-Mitarbeiter bestätigt Vermutungen
Benjamin Edelman, Dozent an der Harvard Business School, hat in einer Untersuchung festgestellt, dass Google seine eigenen Suchergebnisse vermutlich bevorzugt, indem sie als „hard-coded“ im Algorithmus eingetragen sind. Edelman versuchte dies unter anderem durch einen Komma-Test nachzuweisen. Zudem fand er sogar ein Eingeständnis seitens einer hochrangigen Google-Mitarbeiterin aus dem Jahr 2007. Auf einer Konferenz in Seattle gab sie an, es sei fair, Google Finance als erstes anzeigen zu lassen, schließlich habe das Unternehmen die Arbeit für die „Suche und all die anderen Dinge“ geleistet. Edelman führt an, dass der erste angezeigte Link etwa 34 Prozent der Clicks auf sich ziehe, der zweite erhalte nur 17 Prozent. Wenn dies auch für Googles fest eingestellte Suchergebnisse zutrifft, entzieht die Suchmaschine der eigentlich an erster Stelle stehenden Website also die Hälfte ihrer Besucher.
Der Harvard-Dozent stellte außerdem fest, die Veränderung der Suchergebnisse gebe Google einen wichtigen Vorteil in jedem Bereich, der von Verkehr durch Suchergebnisse profitiert. So könnten Googles eigene Dienste kostenlos durch riesige Mengen von zusätzlichen Besuchern profitieren. Andere Unternehmen würden daher vermeiden, Konkurrenzprodukte auf den Markt zu bringen. Abschließend erklärte Edelman in seinen Ausführungen, Google habe die Öffentlichkeit anscheinend falsch informiert und sollte frühere Aussagen korrigieren und eine Richtigstellung zum Thema veröffentlichen. Dies wird wohl spätestens am Ende des Kartellrechtsverfahrens durch die EU geschehen.