Commentarist soll – ähnlich wie Google News – jorunaliste Artikel sammeln und diese nach Autoren, Themen und Ursprung sortieren. Allerdings liegt der Schwerpunkt des deutschen Start-Ups auf Meinungsbeiträgen. Nach einem „fulminanten Start“ musste der Link-Aggregator schon am 4. Februar eine unfreiwillige Pause einlegen: Zwei Verlage hatten mit rechtlichen Schritten gedroht, da sie ihr Urheberrecht verletzt sehen. Nach Informationen von „Spiegel Online“ hat die Anwaltskanzlei Lausen im Auftrag der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH und des Süddeutschen Verlag Abmahnschreiben an das Unternehmen verschickt. In diesen prangern die Medienhäuser an, der Dienst verstoße „in nachhaltiger und mannigfacher Weise die urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie die Kennzeichnungsrechte“. Die Betreiber sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben sowie jeweils 1820 Euro an die Verlage zahlen. Laut „Spiegel Online“ habe Seitengründer Erich Hauch die Erklärung mittlerweile unterschrieben. Die drei Mitarbeiter zählende Firma könne sich keinen langen Prozess leisten, obwohl sogenannte Deep-Links seit dem Paperboy-Urteil von 2003 grundsätzlich erlaubt sind.
Das Leistungsschutzrecht – eine eindeutige Lösung zugunsten der Verlage
Mehrere Verlage fordern indes ein Leistungsschutzrecht. Damit soll besser gegen unlautere Verwertung von Inhalten vorgegangen werden. Dagegen hat sich inzwischen die „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ (IGEL) formiert. Philipp Otto, Redakteur von IGEL erklärte gegenüber medienMITTWEIDA, das Vorgehen beider Verlage zeige deutlich, dass sie bereits heute über genügend Mittel verfügen, um gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und kleine Start-Ups aus dem Netz zu vertreiben. „Dieses Szenario würde mit der Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts alltäglich.“
Commentarist soll nun in modifizierter Weise neu erscheinen. In einem Blogeintrag heißt es dazu: „Wir sprechen momentan mit verschiedenen Verlagen und sind auf dem besten Wege, Commentarist bald wieder an den Start zu bringen.“ Des weiteren sei die vom Netz genommene Variante nur eine erste Version.
Große Verlage gehen häufiger gegen Internetfirmen vor
Sowohl die Frankfurter Allgemeine Zeitung als auch der Süddeutsche Verlag sind durch derartiges Vorgehen gegen Internetfirmen bekannt. Seit fünf Jahren befinden sich beide im Streit mit Perlentaucher.de. Die Plattform stellt unter anderem Zusammenfassungen von Buchrezensionen zur Verfügung und erteilt Internet-Buchhändlern Lizenzen, um diese zu nutzen. Der Bundesgerichtshof erklärte in einer Pressemitteilung im Dezember 2010, dass es grundsätzlich rechtmäßig sei, Zusammenfassungen von Werken ohne Zustimmung der Urheber anzufertigen. Dazu müssen diese allerdings selbständige Werke sein und unter freier Benutzung des Originals entstehen.