„Stiefel, Heels, Bootys, Flats und alle nur 39,95€.“ So oder so ähnlich werden Kundinnen in einer TV-Werbung des Onlineshops „JustFab“ in die quietschbunte Welt des Online-Versandhändlers gelockt. Noch bevor man sich versieht, tappt man in eine Abofalle. medienMITTWEIDA hat sich über die Masche mit dem Schuh-Abo schlau gemacht und interessante Fakten zu Tage gebracht.
JustFab – was ist das eigentlich?
Ursprünglich 2010 in Los Angeles gegründet, ist Just fabulous Inc. unter dem Namen „JustFab“ seit Mai 2012 in Deutschland vertreten. Der Onlinehändler ist eine Kombination aus dem klassischen Abverkauf sowie einem Abomodell. Möchte man etwas bestellen, muss man vor dem eigentlichen Bestellvorgang ein sogenanntes „Style-Quiz“ machen. Dabei bekommt man nette kleine Bilder von Schuhen und verschiedenen Outfits gezeigt und wird dazu befragt, welche am ehestem dem eigenen Style entsprechen. Auf dieser Grundlage erstellen Stylisten eine „persönliche Boutique“ und man schließt ganz nebenbei schon eine Basic-Mitgliedschaft ab. Wer sich nun entschieden hat, etwas zu kaufen, kann dies auf zwei Wegen tun: Zum einen durch die „Gast-Mitgliedschaft“ und zum anderen durch eine sogenannte „VIP-Mitgliedschaft“. Als Außenstehender fragt man sich nun bestimmt, welche großartigen Vorteile so eine „VIP-Mitgliedschaft“ mit sich bringt. Die Antwort darauf ist so einfach wie simpel: Geld. Gibt man die Bestellung lediglich über die „Gast-Mitgliedschaft“ auf, bezahlt man 49,95€ bis 79,95€. Anders so die „VIP-Mitgliedschaft“, denn hier kosten 2 Paar Schuhe tatsächlich nur 39,95€.
Günstige Schuhe: Würdest Du dich locken lassen?
Es sei dahin gestellt, ob sich tatsächlich jeder, der bei „JustFab“ bestellt, von dem Angebot locken lässt und die günstigere Variante wählt. Aber sind wir doch mal ehrlich, wer würde das im Zweifelsfall nicht? Vom Versandhändler wird auf der Website ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die VIP-Mitgliedschaft kostenlos sei und die Kundin nur die Verpflichtung habe, bis zum 5. Tag eines jeden Monats die eigene Boutique einmal zu besuchen. Ein entscheidendes Detail findet man allerdings nur im Kleingedruckten:
„Auch wenn Du als VIP-Mitglied registriert bist, besteht keine Verpflichtung, Modeartikel bei JustFab zu kaufen. Du musst uns nur, nachdem wir Dir am Monatsbeginn unsere Vorschläge wie unter 4 Ziffer 4.2 beschrieben zugesendet haben, bis zum Ende des fünften Tages eines Monats („Prüfungsfrist“) darüber informieren, ob Du in diesem Monat etwas kaufen möchtest oder nicht.“
Tut das VIP-Mitglied dies nicht, werden ihm automatisch 39,95€ berechnet, ob er nun Schuhe aus den von JustFab generierten Vorschlägen kauft oder nicht. Eine typische Abofalle, die in Deutschland rechtswidrig ist.
Das sagt das Bundeskabinett
Im August 2012 wurde vom Bundeskabinett die sogenannte „Button-Lösung“ zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet verabschiedet. In § 312g BGB heißt es:
„Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.“
Bei JustFab läuft es das Ganze jedoch folgendermaßen ab: Ist der Betrag erst einmal vom Konto abgezogen, wird dieser als sogenannter „Credit“ solange einbehalten, bis man dafür etwas bestellt. medienMITTWEIDA liegt hierzu eine Email vor, in der das Unternehmen davon absieht, besagte „Credits“ wieder zurückzuüberweisen:
„Die Rückbuchung der Credits ist wie in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) beschrieben nicht möglich. Sie können diese für einen Artikel Ihrer Wahl einlösen. Dies muss nicht heute oder morgen sein, der Credit verfällt nicht und steht Ihnen auch als Gast-Mitglied weiterhin zu VIP-Konditionen zur Verfügung.“
Wie bekomme ich nun mein Geld zurück?
Leider ist das ein etwas aufwendigeres Unterfangen als beispielsweise die Kündigung an sich. Diese ist nämlich zum Ende eines jeden Monats telefonisch oder schriftlich möglich. Man hat prinzipiell nur zwei Möglichkeiten, sein Geld wiederzubekommen. Zum einen besteht die Möglichkeit, mit der eigenen Hausbank in Kontakt zu treten. Ist die Abbuchung des Modeunternehmens nämlich nicht länger als sechs Wochen her, kann die Bank diese Zahlung reklamieren und mit ein bisschen Zuarbeit wieder zurückholen. Zum anderen kann man sich rechtlich beraten lassen. Es wird geraten, dem Online-Versandhändler auf dem guten, alten Postweg per Einschreiben eine Frist zu setzen, bis wann das Geld wieder zurück aufs Konto gebucht werden soll. Wird dies nicht eingehalten, kann der Rechtsweg beschritten werden. Es bleibt allerdings abzuwägen, um wie viele Credits es sich handelt und ob noch mehr Kosten auf einen zukommen, wenn zum Beispiel keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
Als Fazit bleibt also zu sagen: Wer sein Geld behalten möchte und keine Lust auf die plötzliche Abofalle hat, sollte bei JustFab nur als Gast bestellen und wenn möglich keine Bankdaten angeben. Übrigens: Fabletics, im TV angepriesen von Schauspielerin Kate Hudson, ist von selbigen Betreibern und verfolgt dasselbe Prinzip.
Text: Natalie Müller. Beitragsbild: Foto Mandy Lewna | Logo Justfab © Wikijustfabespaña in Wikimedia Commons unter CC BY-SA 4.0. Bearbeitung: Mandy Lewna.