Doch was beinhaltet der Artikel 13 überhaupt?
Rechtsprofessor Dr. Markus Heinker erklärt es so: „Bisher gilt das sogenannte Notice-and-Takedown-Prinzip. Das bedeutet, dass Plattformen wie YouTube bei ihren hochgeladenen Inhalten nichts auf Rechtmäßigkeit prüfen müssen.“ Dies bedeutet also nicht, dass ohne Rücksicht auf Verluste veröffentlicht werden kann, sondern lediglich, dass YouTube erst bei konkreten Hinweisen auf Rechtswidrigkeit beginnt zu prüfen, ob Inhalte entfernt werden. Genau dies soll durch den Artikel 13 im nächsten Jahr geändert werden. Laut Dr. Markus Heinker hätte dies für YouTube zur Folge, dass die Plattform selbst als Rechtsverletzer behandelt werde, wenn ein Nutzer rechtswidrige Inhalte hochlädt. Für ein Großunternehmen wie YouTube, auf dem jede Minute rund 400 Stunden Videomaterial hochgeladen werden, undurchsichtig. Heinker: „Dagegen müssten die Betreiber sich im Falle der geplanten Gesetzesänderung schützen.“
Maßnahmen von YouTube
Diese Schutzmaßnahmen würden in Form von strengen Upload-Beschränkungen durch sogenannte Upload-Filter realisiert werden. Des Weiteren stellt das Unternehmen in den Raum, dass es dazu kommen könnte, nur ausgewählten Partnern die Möglichkeit zu geben, Videos auf ihrer Plattform zu veröffentlichen. Was das Unternehmen für die Öffentlichkeit klarstellen möchte, ist: Das Ziel selbst, Urheberrecht zu schützen, soll unterstützt werden. Jedoch sieht YouTube ein Problem in der aktuellen Ausarbeitung der Reform des Artikel 13. Vor allem sehen sich die YouTuber in ihrer Kreativität und Meinungsfreiheit bedroht. Unter dem Hashtag #saveyourinternet, der von YouTube-Chefin Susan Wojcicki selbst ins Leben gerufen wurde, befinden sich mittlerweile über 200 Millionen Videos im Netz. In einer Petition gegen die geplante Umsetzung der Reform steigen die Unterschriften minütlich. Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich knapp drei Millionen Stimmen zählen. Eine dieser Stimmen ist von Sarah, die in ihrem Video auch dazu aufruft, die Petition zu unterschreiben.
Das Schicksal der Einzelnen
Sarah, die ihr Alleinstellungsmerkmal in ihrer ehrlichen Art sieht, fürchtet sich extrem vor den möglichen Ausmaßen von Artikel 13, gesteht sie in einem Skype-Interview. Für sie ist ihr Kanal auf YouTube nicht nur ihre einzige Einnahmequelle, sondern vielmehr eine Art Zuhause geworden. „Meine Community war nicht über Nacht da.“, erklärt sie ernst. „Das, was für viele Leute selbstverständlich aussieht, ist mit einem Haufen Arbeit verbunden. Diese investiere ich gerne. Es ist einfach eine Leidenschaft für mich geworden.“ Mehrere Stunden täglich verbringt die 19-Jährige damit, Videos zu planen, zu drehen und zu schneiden. „Ich habe kein Team an meiner Seite. Alles was ihr seht, ist eine One-Woman-Show. Seitdem ich mit YouTube angefangen habe, habe ich viel dazugelernt. Mein Abitur habe ich erst in diesem Jahr gemacht. Ich habe also kein abgeschlossenes Medienmanagement-Studium oder ähnliches. Ich habe es mir selbst beigebracht.“
Auch Rechtsprofessor Dr. Heinker sagt: „Eine Beschränkung der Kommunikation würde durch Artikel 13 zweifellos vorliegen. Die Kritik bezieht sich vor allem darauf, dass die geplanten Gesetzesänderungen die Plattformbetreiber praktisch zwingen würden, sehr viel weitergehende Beschränkungen vorzunehmen. Diese würden dazu führen, dass auch legale Inhalte nicht mehr verbreitet würden.“ Denn jedes von Privatpersonen veröffentlichte Video müsste von YouTube kontrolliert werden. Und so sieht auch Heinker eine Gefahr für kleinere Akteure wie Sarah, in ihren Kommunikationsmöglichkeiten und Geschäftsmodellen beschränkt zu werden.
Für das EU-Parlament heißt es jetzt vor diesem Hintergrund, sehr kritisch zu prüfen, ob das Ausmaß der Rechtsverletzungen auf Plattformen wie YouTube tatsächlich so groß ist, das derartig weitgehende Eingriffe erforderlich sind. Rechtsprofessor Dr. Heinker sieht die Betrachtungen der Diskussionen zum Urheberrecht in der Öffentlichkeit als sehr negativ abgebildet. Für ihn ist es „unbestreitbar, dass durch die Möglichkeit eines Jeden, selbst Ersteller von Medieninhalten zu sein, die Gefahr von Rechtsverletzungen zugenommen hat.“ Jedoch betont er im Interview auch, dass die erheblichen Vorteile in den Betrachtungen stark vernachlässigt werden. Schließlich habe die Gesellschaft jahrzehntelang darum gerungen, die Vielfalt der Informationen und Meinungen zu ermöglichen und zu verbessern. Auch durch die technischen Gegebenheiten, die uns jetzt geboten sind, sollte laut Heinker dieser Fokus nicht verloren werden.
Auch Sarah hofft für sich selbst auf eine positive Entscheidung. Als Künstlerin schätzt sie den Wert von Urheberrecht sehr. Für sie wären jedoch Veröffentlichungsbeschränkungen auf YouTube gleichzusetzen mit einer Zensur und ein absoluter Rückschritt unserer Gesellschaft.
*Name von der Redaktion geändert