Der Ball ist rund und bald billiger

von | 14. Oktober 2011

Nachdem der Europäische Gerichtshof am 4. Oktober 2011 in seinem Urteil festlegte, dass die exklusive Vermarktung der Fußballrechte im Bezahlfernsehen gegen das EU-Recht stößt, könnte das Fußballschauen für die Zuschauer nun billiger werden.

Die erfolgreiche Klage einer britischen Wirtin bedeutet, dass nun auch mit ausländischen Decoderkarten Fußball empfangen werden darf. Das bisherige Nutzungsverbot ausländischer Karten verstößt gegen das EU-Recht, da es den europäischen in nationale Märkte aufteilt. In seiner Urteilsbegründung schreibt der europäische Gerichtshof: „Nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, verstoßen gegen den freien Dienstleistungsverkehr.“

Für Bezahlsender wie „Sky“ könnte sich durch das Urteil auch einiges ändern. Da nun ein verstärkter Wettbewerb durch ausländische Anbieter zu erwarten ist, könnte auch der Preis für Pay-TV-Angebote in naher Zukunft fallen. Auf Nachfrage wollte sich „Sky“ allerdings nicht zu diesem Thema äußern.

Streit mit Pub-Besitzerin löste alles aus

Die Auslöserin des Streits war Karen Murphy, die 2007 in ihrem Pub Spiele der britischen „Premier League“ zeigte. Die Wirtin aus dem südenglischen Southsea nutzte jedoch keine Gaststättenlizenz des britischen Anbieters „BSkyB“, sondern importierte einen griechischen Satellitendecoder samt Karte. Damit sparte sie 5.200 Pfund jährlich.

Der folgende Rechtsstreit zwischen der Wirtin und dem Dienstleister „Media Protection Services“, der die Anklage wegen Nutzung eines illegalen Zugangsgeräts erhob, zog sich über vier Jahre. In den bisherigen Instanzen wurde die Wirtin jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt. Nachdem sie daraufhin in Berufung ging wurde vergangenen Dienstag das finale Urteil gesprochen.

Fußballspiel kein geschütztes Werk

Das Gericht entschied allerdings auch über die Urheberrechte an einer Fußballübertragung. Diese könne nicht als Werk gesichert werden. Lediglich einzelne Elemente einer Übertragung sind urheberrechtlich geschützt. In diesem Fall zum Beispiel die Hymne der „Premier League“oder das Logo.

Durch dieses Urteil ist es den Fußballligen weiterhin möglich, gegen die öffentliche Übertragung der Spiele vorzugehen, da diese geschützten Werke eine Zustimmung benötigen, um öffentlich gezeigt zu werden. Die Verantwortlichen der höchsten britischen Fußballliga „werden daher weiter juristisch gegen Pubs vorgehen, die ausländische Karten benutzen“, so die offizielle Mitteilung des Fußballverbandes. Normale Fußballfans können die ausländischen Decoderkarten dennoch benutzen, da für den privaten Gebrauch keine Freigabe für die geschützten Werke benötigt wird.

<h3>Florian Müller</h3>

Florian Müller