Wer bisher Filme oder Computerspiele mit der Altersbeschränkung „FSK 18“ über das Internet bestellen wollte, musste sich bei der Lieferung mit seinem Personalausweis ausweisen. Nach Einschätzung der „Kommission für Jugendschutz“ (KJM) ist dies nun nicht mehr nötig. Der elektronische Briefdienst der „Deutschen Post“ sei mit seinen technischen Voraussetzungen dafür geeignet, die Einhaltung der Altersbeschränkungen zu garantieren.
So können sich Privatpersonen künftig beim Online-Kauf über ihren „E-Postbrief“-Account ausweisen, der ein Mindestalter von 18 Jahren erfordert. Die Verifizierung des Alters geschieht nach dem Anlegen des Postfachs durch das Vorlegen des Personalausweises in einer Postfiliale. Aktuell bieten bereits circa 100 große und 3.000 kleinere und mittelständische Unternehmen den elektronischen Dienst zur Altersidentifikation an. Derzeit spricht die „Deutsche Post“ von über einer Million privater Nutzer, will sich „aus Konkurrenzgründen“ aber nicht genau festlegen.
Vorgehensweise beim Online-Shopping
Um das Angebot der „Deutschen Post“ für die Altersidentifikation nutzen zu können, muss der Kunde bei der Online-Bestellung seine „E-Postbrief“-Adresse angeben. Der Online-Anbieter sendet anschließend einen Code zu, mit dem der Kunde die Bestellung abschließen kann. Um die Sicherheit des Altersnachweises noch weiter zu erhöhen, können Anbieter von telemedialen Inhalten, die besonderen Jugendschutzbestimmungen unterliegen, auch auf erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zugreifen. Neben den herkömmlichen Login-Daten für den „E-Postbrief-Account“ wird dann eine Transaktionsnummer (TAN) auf das Handy gesendet. Erst mit dieser kann der Käufer die Bestellung abschließen.