eBay – kaufen, verkaufen, dazu verdienen?

von | 23. September 2014

Was vor fast 20 Jahren unter dem Namen„AuctionWeb” gegründet wurde, ist schon lange kein reiner Onlineflohmarkt mehr. Bei so gut wie jedem Gegenstand, der bei Google gesucht wird, erscheint ganz […]

Was vor fast 20 Jahren unter dem Namen„AuctionWeb” gegründet wurde, ist schon lange kein reiner Onlineflohmarkt mehr. Bei so gut wie jedem Gegenstand, der bei Google gesucht wird, erscheint ganz obligatorisch auch ein Angebot auf eBay. Dabei wird die Plattform längst nicht mehr nur zum Entrümpeln genutzt. Wir haben uns gefragt, wie dort außerdem Geld verdient wird.

„Du Junge, kannst du nicht mal den Bildschirm im Keller ins Internet stellen? Der muss da mal weg. Du weißt doch, wie das geht.”

Sätze wie dieser fallen heutzutage schon einmal am Mittagstisch. Jeder kennt eBay und viele nutzen es. Warum auch alles, was nicht mehr gebraucht wird, gleich entsorgen? Insbesondere bei kaum gebrauchten oder neuwertigen Gegenständen wird das Online-Auktionshaus bevorzugt genutzt, um Gegenstände zu verkaufen. Schnell sind ein paar Fotos geschossen und das Produkt online angeboten – andere wiederum können den Gegenstand durch Gebote oder im Direktkauf erwerben. Im Vergleich zum Neukauf kann so häufig Geld gespart werden. Doch auch eBay bietet neue Produkte zum Kauf an.

Das Gewerbe eBay

Wer nach einem bestimmten Gegenstand sucht, der kann nicht nur ersteigern. Bei dem Online-Auktionshaus stehen auch Produkte zur Verfügung, die nur neu per Sofortkauf erworben werden können. Hinter solchen Sofortkäufen stecken, neben Fehlkäufen einzelner Nutzer, vor allem Unternehmen, die ihr Angebot auf eBay ausweiten. So zum Beispiel die „Price-Guard AG”.

Auf diese Weise können Unternehmen beispielsweise hervorragend Restbestände vertreiben. Die Umstände sind dabei allerdings anders als bei Privatpersonen. Eine Gewährleistungsfrist muss, wie bei jedem anderem Geschäft auch, gegeben sein und Steuern müssen entsprechend abgeführt werden.

Geld verdienen als „Verkaufsagent”

Wer viel auf eBay versteigert, kann außerdem „Verkaufsagent” werden. Für dieses Prädikat müssen die eigenen Verkäufe zu 98 Prozent positiv bewertet worden sein und mindestens 100 Bewertungen vorliegen. In der Position eines Verkaufsagenten werden Artikel für andere unter dem eigenen Namen verkauft. Dafür erhält der Verkäufer eine Provision, die er selbst zuvor mit dem Auftraggeber ausgemacht hat. Dabei ist der „Verkaufsagent” auch für gute Fotos und eine ansprechende Artikelbeschreibung zuständig. Vor allem Unternehmen greifen gerne auf diese Möglichkeit zurück.

Fragen an einen Verkaufsagenten

In einem Interview mit medienMITTWEIDA beantwortete ein eBay-Verkaufsagent Fragen. Zur Wahrung seiner Anonymität wird er nicht namentlich genannt.

medienMITTWEIDA: Was kann denn auf einem Dachboden liegen, was durchaus Geld bringen könnte?

„Platten! Schallplatten sind total im Kommen. Natürlich nicht alle, aber ein paar können ganz gut Gewinn abwerfen. Auch die dazugehörigen Plattenspieler, sofern sie noch funktionieren.”

medienMITTWEIDA: Was bringt der Job als Verkaufsagent mit sich?

„Du brauchst Platz. Jede Menge Platz, um den Kram irgendwo zwischenzulagern. Ansonsten nun ja, man muss halt sehen, wie’s so kommt. Wenn man klein damit anfängt, ist der Umsatz eher unstetig. Mal wirft es eine Woche nur Kleinbeträge ab, die nächste Woche geht dann was für 600 Euro weg. Es kann ein gutes zweites Standbein sein, aber nur darauf verlassen, will ich mich persönlich jetzt noch nicht. Geduld ist wichtig und du darfst nicht aufhören, dir Mühe zu geben.”

Checkliste: Wie verkaufe ich am besten privat?

1. Der Grundstein ist ein gutes Foto. Niemand kauft gerne einen Gegenstand, den er noch nie gesehen hat. Wirkt das Bild zudem unscharf, kann das Verdacht erregen: Ist das angebotene Produkt eventuell in einem schlechten Zustand?

2. Die Preiserwartungen müssen realistisch sein. Es lohnt sich, im Vorfeld ähnliche oder gleiche Artikel zu beobachten. Die Preise, die dabei erzielt wurden, können Aufschluss darüber geben, mit welcher Summe gerechnet werden kann.

3. Die Artikelbeschreibung sollte ansprechend, aber ehrlich sein. Hat mein Autoradio möglicherweise Funktionen, die nicht jedes Radio hat? Außerdem muss auf Schrammen und andere Mängel hingewiesen werden. Ein Geschäft auf eBay unterliegt diesbezüglich dem gleichen rechtlichen Rahmen wie in einem Supermarkt. Entspricht der Artikel nicht der Beschreibung, entspricht er auch nicht dem Beweggrund, ihn zu kaufen. Daher kann der Kauf auf Kosten des Verkäufers rückgängig gemacht oder eine Preissenkung gefordert werden.

4. Das Startgebot sollte eher niedrig gewählt werden. Wer einmal ein geringfügiges Gebot abgegeben hat, lässt sich auch ungern überbieten, wenn der Preis schließlich steigt.

5. Ein schneller Versand ist wünschenswert. Es fällt dem Käufer positiv auf. Gerade wenn öfter Artikel angeboten werden, geben Kunden ihnen so gern eine bessere Bewertung.

Der rechtliche Rahmen

eBay kann durchaus gewerblich genutzt werden. Doch wird damit fortlaufend Geld verdient, können, wie bei einer normaler Arbeit, Steuern anfallen. Ab und an werden Produkte günstig erworben und teurer verkauft. Wer in Verdacht gerät, Steuern zu unterschlagen, zieht unter Umständen ein Strafverfahren auf sich.

Was passiert bei diesem Strafverfahren?

Für die Abwendung der Anzeige muss nachgewiesen werden, dass die Gegenstände vorher nicht ausschließlich zum Zweck des gewinnbringenden Verkaufs angekauft wurden. Vor Gericht muss allerdings einem selbst nachgewiesen werden, dass dem so ist. Dies gestaltet sich eher schwierig und kann meist abgewendet werden. Ist die Menge, die gekauft und wieder verkauft wurde, erdrückend, dürften einem allerdings die Ausreden ausgehen.

Wer gerade seinen Garageninhalt auf eBay anbietet, muss sich keine Gedanken machen. Es wird lediglich totes Kapital reaktiviert und zudem ist nicht abzusehen, dass der Verkauf einen andauernden Umsatz generiert. Irgendwann ist die Garage einfach leer.

Text: Kevin Springer. Bild: Nadine Dietrich, Kevin Springer.

<h3>Kevin Springer</h3>

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