Verbraucherzentrale rät von „Google“ ab

von | 13. März 2012

Die neuen Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen von „Google“ sind nicht rechtskonform. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, andere Dienste und unterschiedliche Anbieter zu nutzen. Seit dem 1. März 2012 speichert „Google“ alle persönlichen Daten […]

"Google" droht ein gerichtliches Verfahren, da die Änderungen der Datenschutzrichtlinien nicht legitim sind.

„Google“ droht ein gerichtliches Verfahren, da die Änderungen der Datenschutzrichtlinien nicht legitim sind.

Die neuen Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen von „Google“ sind nicht rechtskonform. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, andere Dienste und unterschiedliche Anbieter zu nutzen.

Seit dem 1. März 2012 speichert „Google“ alle persönlichen Daten nicht mehr bei jedem Dienst separat, sondern zentral. Das betrifft die hauseigenen Angebote wie „Google Mail“, „YouTube“, oder „Google+“. Die „Verbraucherzentrale Bundesverband“ (VZBV) rät den Nutzern nun: „Damit nicht alle relevanten Informationen allein bei ‚Google‘ vereint sind, sollten Nutzer ihre Daten auf verschiedene Dienste mehrerer Unternehmen verteilen.“

Alternativen gäbe es im Bereich der sozialen Netzwerke, der Foto- oder  Webmail-Dienste ausreichend. „Andere Suchmaschinen wie ‚Ixquick‚ und ‚DuckDuckGo‚ liefern nicht nur gute Suchergebnisse, sondern achten auch die Privatsphäre der Nutzer“, empfiehlt Michaela Zinke vom „VZBV“. Sie ist Referentin des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Weniger bedenklich seien „Google“-Dienste, die keine Anmeldung erfordern. Das sind beispielsweise Produkte wie „Alerts“ oder „Maps“. „Bei diesen Angeboten müssen keine personenbezogenen Informationen an ‚Google‘ gegeben werden“, erklärt Zinke.

Datenschutzbeauftragter kritisiert Verständlichkeit

Nach Auffassung des „VZBV“ sind große Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von „Google“ rechtswidrig. „Insgesamt haben wir 23 Klauseln abgemahnt. Der Grund: Viele sind zu unbestimmt formuliert oder benachteiligen unangemessen die Verbraucher“, so die Referentin. Dies bestätigt auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar: „Ich finde nicht, dass Nutzer der Neufassung der Datenverarbeitungserklärung in ausreichender Klarheit entnehmen können, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet.“ Laut Zinke sei es selbst für aufgeklärte und bewusste Verbraucher so nicht möglich, die Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten.

Darüber hinaus kritisiert die Verbraucherzentrale, dass „Google“ personenbezogene Daten nutzt, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. „Damit fehlt eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten“, betont Zinke. „Eine Profilbildung ohne echte Zustimmung der Anwender ist nicht in Ordnung“, sagt auch Schaar. Die deutschen Datenschützer sind mit ihrer Kritik nicht allein. Ihre Kollegen in Frankreich kamen zu dem Ergebnis, dass die umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist.

„Google“ droht gerichtliches Verfahren

Noch hat „Google“ nicht auf die Abmahnungen der Verbraucherzentrale reagiert. „Bis zum 23. März hat das Unternehmen nun Gelegenheit, den Streit durch Abgabe einer Unterlassungserklärung außergerichtlich beizulegen, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird“, erklärt die „VZBV“-Referentin. „Google“ hatte bisher für jeden seiner Dienste eine eigene Datenschutzerklärung. Die mehr als sechzig verschiedenen Richtlinien wurden nun zu einer einzigen Datenschutzerklärung zusammengeführt. So will der Suchmaschinengigant für den Nutzer relevantere Suchergebnisse und auf ihn zugeschnittene Werbung ermöglichen.

Text: Lorena Gasteyer, Bild: sxc.hu, Fotograf: leroys, Bearbeitung: Florian Pfennig

<h3>Lorena Gasteyer</h3>

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