Job trotz Interneteskapaden?

von | 2. September 2014

Feuchtfröhliche Abende, festgehalten auf unvorteilhaften Fotos, geteilt mit seinen Freunden. Seinen „Freunden“ im Netz, an dem Ort, an dem jeder alles sehen kann. Schon oft hat man jungen Menschen geraten, […]

Feuchtfröhliche Abende, festgehalten auf unvorteilhaften Fotos, geteilt mit seinen Freunden. Seinen „Freunden“ im Netz, an dem Ort, an dem jeder alles sehen kann. Schon oft hat man jungen Menschen geraten, dies zu unterlassen. Zu groß sei die Gefahr, dass das Ganze vom zukünftigen Arbeitgeber entdeckt wird und sich negativ auf die Bewerbung ausübt. Doch stimmt dieser Mythos überhaupt?

Man sollte meinen, dass Jugendliche durch die präventive Aufklärung in Schulen durch Lehrer, Polizei und Experten davor gewarnt sind, zu persönliche Dinge zu „posten“. Die Bundesregierung startete zur Prävention im Jahr 2009 die Kampagne „Watch your web“, die den Jugendlichen die Gefahren der Offenheit im Netz klar machen sollte.

Doch viele junge Menschen teilen – allen Warnungen zum Trotz – weiterhin sehr intime Fotos und Informationen mit ihren „Freunden“. Man lädt Bilder von den letzten Geburtstagspartys hoch, auf denen man halbnackt mit Bierflasche in der Hand auf dem Tisch tanzt. Man teilt der Welt mit, dass man „keine Lust hat zu arbeiten, da Hartz IV viel entspannter ist“. Das Problem hierbei: Viele junge Menschen denken in ihrem jugendlichen Leichtsinn nicht daran, dass sich ihre Aktivitäten im Netz später einmal negativ auf den Job auswirken könnten. Das Netz vergisst nämlich nichts. Selbst wenn nach den partyreichen Jahren der Pubertät die Vernunft siegt und man diese peinlichen Einträge löschen will, werden sie mit einigen Mausklicks stets für andere sichtbar sein.

Der potentielle Arbeitgeber liest mit

Mit dem Begriff „andere“ sind hierbei auch potentielle Arbeitgeber gemeint. Und diese nutzen heutzutage das Netz in einem Umfang wie nie zuvor, um schon vor Bewerbungsgesprächen einen Eindruck von dem Bewerber zu bekommen. Laut einer repräsentativen Umfrage durch das Marktforschungsinstitut „Aris“ in Hamburg ist das bei mehr als jedem zweiten Personaler gängige Praxis. Die im Auftrag des Branchenverbands „Bitkom“ durchgeführte Umfrage unter 1500 Geschäftsführern und Personalverantwortlichen in Unternehmen zeigt, dass 52 Prozent der Personalverantwortlichen das Internet verwenden, um Informationen über den potenziellen Arbeitnehmer zu finden.

Genutzt werden hierbei vor allem die gängigen Suchmaschinen. 49 Prozent der Personaler verschaffen sich auf Internetseiten wie „Google“ oder „Yahoo“ einen ersten Eindruck über den Bewerber. Auf soziale Netzwerke wie „Facebook“ greifen 19 Prozent der Befragten zurück. Man sollte jedoch beachten, dass in Deutschland etwa drei Viertel der Internetnutzer in mindestens einem sozialen Netzwerk angemeldet ist. Vor allem Jüngere nutzen diese sozialen Netzwerke: 92 Prozent der unter 30-Jährigen haben einen Account. Spitzenreiter der sozialen Netzwerke ist hierbei ganz klar „Facebook“. In Deutschland sind derzeit mehr als 27 Millionen Menschen bei „Facebook“ registriert – Tendenz steigend. Beachtet man diese eindrucksvollen Zahlen, kann man davon ausgehen, dass der Anteil der sozialen Netzwerke bei Internetrecherchen über potentielle Arbeitnehmer in den nächsten Jahren noch beträchtlich steigen wird.

Man darf nicht alle Personaler in einen Topf werfen

Es gibt jedoch auch viele Personalchefs, die solche Praktiken ablehnen. „Wir nutzen das Internet nicht zur Suche nach weiteren Informationen über Bewerber“, meint Olaf Beinlich aus der Abteilung Human Resources der Bayreuther Kindersitz- und Buggy-Firma „Cybex“. Ein Grund hierfür sei der zeitliche Aufwand für die Suche. Des Weiteren machen sie sich lieber „ein eigenes Bild der Kandidaten“. Beinlich denkt jedoch, dass soziale Netzwerke „in der Tat zu einem kurzen Check im Netz verleiten“. Wegen einem Partyfoto oder anderen privaten Dingen würde er einen Kandidaten nicht ablehnen.

Dieser Meinung ist auch Hans-Christoph Kürn, Leiter des E-Recruiting bei „Siemens“. Gegenüber der Zeitung „Die Zeit“ betont er, dass Partyfotos oder ähnliches ihn nicht abschrecken könnten. Dies seien Zusatzinformationen, die er ja eh nie in ein Bewerbungsgespräch einfließen lassen könne. Doch auch so sei das Googeln von Bewerbern im Auswahlverfahren von „Siemens“ nicht vorgesehen. Für ihn sei entscheidend, was ihnen die Bewerber online zukommen lassen, weil sie aus diesen Unterlagen auch ablesen könnten, wie sich die Bewerber zum Unternehmen setzen.

Ein weiteres Beispiel ist der Konzern „MAN“. Peter Attin, Leiter der Personal Führungskräfte der Firma, berichtet gegenüber der Wochenzeitung „Die Zeit“, dass sie nicht planmäßig googeln würden. Dies sei bei den Jobs, die keine Führungspositionen betreffen, schon wegen der Masse an Bewerber nicht möglich. Man hätte jedoch schon einmal einen Google-Fall gehabt. Dem zukünftigen Arbeitnehmer wurde noch vor dem ersten Arbeitstag gekündigt, da er sich auf seiner privaten Homepage „ziemlich unpassend als martialischer Typ in Rambo-Verkleidung zeigte“ und Links mit sexuellen Inhalten auf der Seite hatte.

(Eigentlich) nicht verboten

Einige Firmen nutzen aus Angst vor Fällen wie diesem trotzdem das Internet, um sich einen ersten Eindruck über die Person zu verschaffen. Generell gibt es für Arbeitgeber auch kein Verbot, den Namen des Bewerbers in eine Suchmaschine einzugeben, um Informationen über ihn zu finden. Auch Soziale Netzwerke wie „Facebook“ oder „Xing“ können hierfür genutzt werden – vorausgesetzt diese Informationen sind öffentlich zugänglich. Dies bedeutet, dass sich Personaler gegenüber Bewerbern in Sozialen Netzwerken nicht als private Bekannte ausgeben dürfen, um an diese nicht öffentlichen Informationen zu gelangen. Betrachtet man jedoch die gesetzliche Lage in Deutschland, könnten sich auch daraus schon Probleme ergeben. Im Paragraphen 32 des Bundesdatenschutzgesetztes heißt es hierzu:

„Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist.“

Dies heißt, dass alle Handlungen des potentiellen Arbeitgebers im Internet – sprich die Eingabe des Bewerbernamens in einer Suchmaschine und das Abrufen der angezeigten Seiten – für die Entscheidung über die Einstellung des Bewerbers „erforderlich“ sein müssen. „Erforderlich“ ist hierbei jedoch ein sehr dehnbarer Begriff und lässt den Personaler eine Menge legalen Freiraum.

„Ich glaub nicht, dass sich dadurch Nachteile ergeben könnten“

Doch wie sieht es überhaupt bei den Jugendlichen heutzutage aus? Ist ihnen bewusst, dass lustige Partyfotos für sie das Aus im Auswahlverfahren bei einer Stellenausschreibung sein können? Marie* ist 22 Jahre alt. Auf ihrer „Facebook“-Seite findet man neben Bildern von ihr und ihrer älteren Schwester in einem Park auch ein Bild, auf dem sie keck zwinkert, im Hintergrund einen Kerl mit Bierflasche in der Hand, ein anderer leckt seinem Freund über die Backe. Die Stimmung scheint gut zu sein an dem Abend, was auch an dem sehr wahrscheinlichen Alkoholkonsum der vier liegen kann. *(Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert)

Die Frage, ob sie sich schon einmal überlegt hat, ob das zukünftige Arbeitgeber sehen können, verneint sie. Ob sich durch solche Fotos Nachteile für sie ergeben könnten?

„Ich glaube nicht, dass sich dadurch Nachteile ergeben könnten. Ich schau mir aber gleich mal meine Bilder durch. Doch soweit ich weiß, bin ich auf keinem Bild zu sehen, wo exzessiv irgendwas falsch läuft.“

Grundsätzlich finde sie es okay, wenn Arbeitgeber googeln, da das Arbeitnehmer genauso machen. Marie meint im Gespräch mit medienMITTWEIDA, dass „jeder entscheidet, was er zeigt und damit auch, wie er auftritt und auf andere wirkt“. Sie führt auch das Argument an, dass diese Bilder grundsätzlich auch nur diejenigen User sehen können, die mit ihr auf Facebook „befreundet“ sind. Sie fügt jedoch auch hinzu, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass „alle Arbeitgeber so spießig sind und nicht mal jung waren oder auch jetzt ab und zu ein Bierchen köpfen“.

Privatsphäre-Einstellungen beachten

Egal, ob der potentielle Arbeitgeber das Internet zur Beschaffung von Informationen über Bewerber nutzt oder nicht. Beachtet man einige Tipps, braucht man keine Angst haben, dass sich durch die Suche Nachteile für einen ergeben können. Man sollte vor allem darauf achten, gut im Netz herüberzukommen. Hilfreich hierfür ist zum Beispiel, selbst einmal den eigenen Namen in eine Suchmaschine einzugeben und sich die Ergebnisse anzuschauen. Fallen einem hierbei einige Suchergebnisse auf, die nicht der Wahrheit entsprechen, sollte man dagegen vorgehen. Ein Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) vom Mai 2014 hilft da weiter. In der Pressemitteilung vom 13. Mai heißt es hierzu: „Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Eine Person kann sich daher, wenn bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche in der Ergebnisliste ein Link zu einer Internetseite mit Informationen über sie angezeigt wird, unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken, oder, wenn dieser ihrem Antrag nicht entspricht, an die zuständigen Stellen.“

Das heißt User haben das Recht, dass „Google“ Links zu Informationen aus ihrer Vergangenheit löscht, sodass sie für andere nicht mehr sichtbar sind. Ende Mai schaltete „Google“ hierfür ein Online-Formular frei, mit dem man die Löschung der Informationen beantragen kann. Bis Mitte Juli erhielt der Internetriese 91 000 Löschanfragen, von denen nur 30 Prozent abgelehnt wurden. Ein Online-Formular ist mittlerweile auch für die Suchmaschine „Bing“ verfügbar.

Weiterhin sollte man, vor allem in sozialen Netzwerken, darauf achten, die Privatsphäre-Einstellungen so einzurichten, dass nur ein von einem selbst bestimmter Personenkreis die Informationen sehen kann, die man selbst über sich preisgeben will. Beachtet man dies, steht einer Bewerbung nichts im Weg – insbesondere kein googelnder Personaler.

Text: Peter Heinz. Beitragsbild und Bearbeitung: Nadine Dietrich.

<h3>Peter Heinz</h3>

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Redakteur