Kurze Namen für Schnelle

von | 2. November 2009

Wer eine neue Internetadresse bei der DENIC eG anmeldet, hat seit dem 23. Oktober mehr Freiheiten. Domains aus nur einem Zeichen sind erlaubt.

Die zentrale Registrierungstelle DENIC eG (Deutsches Network Information Center) hat ihre Richtlinien für Domains geändert und einen großen Teil der bisherigen Einschränkungen bei der Registrierung abgeschafft. Von nun an können ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferdomains registriert werden. Des Weiteren sind jetzt auch Domains erlaubt, die aus Kfz-Kennzeichen bestehen oder solche, die einer Top-Level-Domain wie zum Beispiel „.de“ entsprechen.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Die Einführungsphase der neuen Richtlinie begann am 23. Oktober 2009. Ab 9 Uhr konnten Registrierungswünsche eingereicht werden. Die DENIC eG ist bei der Domainvergabe bei ihrem bewährten „First come – first served“-Prinzip geblieben. Falls bei den Registrierungen ein Name öfter auftaucht, wird die Internetadresse an denjenigen vergeben, dessen Registrierung zuerst einging. Die Anzahl der neuen Domains ist begrenzt und etliche Provider werden versuchen sich die Namen zu sichern. Für die Einführungsphase verarbeitet ein spezielles Registrierungssystem die Aufträge. Die Reihenfolge der Eingänge wird durch einen elektronischen Zeitstempel im Millisekundentakt genau ausgelesen. Erfolgreich ausgelesene Domains können auf denic.de durch ein Online-Monitoring genau beobachtet werden.

Nachhilfe bei der Entscheidung

Der Entscheidung der Richtlinienlockerung ging ein Urteil vom 29. April des Oberlandesgerichts Frankfurt voraus. Demnach war die DENIC eG verpflichtet, die Second-Level-Domain vw.de zuzulassen. Die in Frankfurt befindliche Registrierungsstelle reichte jedoch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Diese wurde am 29. September vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Somit muss die Domain vw.de für die Volkswagen AG registriert werden, solange die Top-Level-Domain vw.de nicht besteht. Die DENIC eG hatte sich vor dem Urteil international mit anderen Registrierungsstellen ausgetauscht, die schon zweistellige Domains zulassen und entschied sich nach genauer Prüfung im Sinne der Internetnutzer die Richtlinien zu ändern.

<h3>Andreas Uerlings</h3>

Andreas Uerlings