Mit den Wahlen der studentischen Vertreter in die Hochschulgremien und Fakultätsräte nehmen die Studenten ein wichtiges Mitbestimmungsrecht wahr: Sie entscheiden mit ihrer Stimme darüber, welcher der Kandidaten sie selbst und ihre Kommilitonen im Senat, Erweiterten Senat sowie in den Fakultätsräten vertreten soll.
Bei allen drei Wahlen erfolgt die Stimmabgabe mit Hilfe eines Online-Verfahrens: Am 22. Jwuni wird durch den Wahlausschuss ein Stimmzettel in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Darauf können die Studierenden der Hochschule über das Intranet zugreifen und ihre Stimmen bis zum 24. Juni um 15 Uhr abgeben.
Nicht alle Plätze werden belegt
Für die Wahl der Vertreter in den Senat und den Erweiterten Senat wurden die Kandidaten in Wahlbereiche eingeteilt: Die Fakultäten Wirtschaftswissenschaften, Soziale Arbeit und Medien bilden den Wahlbereich WSM. Dem Wahlbereich INW gehören die Kandidaten aus den Fakultäten Elektro- und Informationstechnik, Maschinenbau und Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik an.
„Jeder Wahlberechtigte kann nur die Vertreter für den Senat und Erweiterten Senat aus seinem eigenen Wahlbereich wählen“, erklärt Wahlleiterin Ulrike Bläßer. Dasselbe gilt auch für die Wahl der studentischen Vertreter in den Fakultätsräten, die nur von Wählern aus der eigenen Fakultät gewählt werden können. Demzufolge bleiben im Erweiterten Senat und im Rat der Fakultät Elektro- und Informationstechnik Plätze unbesetzt, da es nicht genügend Vorschläge gab.
Wichtige Hochschulgremien
Für den Senat wurden sechs Kandidaten vorgeschlagen. Die gewählten Vertreter übernehmen mit allen anderen Senatsmitgliedern die Verantwortung für die Gesamtheit der Hochschule. „Die Aufgaben des Senats umfassen im Wesentlichen fachliche Angelegenheiten, insbesondere beschließt er die Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule“, erklärt die Hochschulleitung.
Der Erweiterte Senat hingegen bestimmt über Erlass und Änderungen der Grundordnung. „Er wählt den Rektor und nimmt den Rechenschaftsbericht des Rektorats entgegen“, so die Hochschulleitung. Jeweils zwei Kandidaten aus beiden Wahlbereichen können dafür gewählt werden.
Fakultätsräte helfen bei Problemen
Die Aufgaben eines Fakultätsrates sind vielseitig: Sie sind für Studierende Anlaufstelle, falls während des Studiums Probleme auftreten. Sie sorgen beispielsweise auch dafür, dass bei neuen Prüfungsordnungen oder Änderungen die Belange der Studierenden nicht zu kurz kommen und halten den Kommunikationsfluss zwischen den Professoren und den Studierenden aufrecht. Die Fakultätsräte setzen sich aus Professoren und Mitarbeitern der jeweiligen Fakultät zusammen.
Bei den Wahlen der studentischen Vertreter sind in jeder Fakultät entsprechende Wahlvorschläge eingegangen. Je nach Fakultät können mehrere Kandidaten für diese Aufgabe bewerben: Zwei studentische Vertreter werden jeweils für die Fakultäten Maschinenbau, Wirtschaftswissenschaften, Soziale Arbeit und Medien gewählt. In den Fakultäten Elektro- und Informationstechnik sowie Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik können jeweils drei Vertreter gewählt werden.
Wahlvorschläge für die Fakultätsräte
Fakultät Elektro- und Informationstechnik:
Waldemeyer, Erik (IT09w1-B)
Fakultät Maschinenbau:
Stephan, Maika (FM09w1-B)
Krebs, Christin (FM08w2-B)
Kropp, Enrico (MB08w2-B)
Haase, Christin (FM09w1-B)
Fakultät Mathematik/Naturwissenschaften/Informatik:
Liebscher, Bianca (BI08w1-B)
Böhm, Mareike (BI08w2-B)
Kreuzer, Marleen (BI08w2-B)
Fakultät Wirtschaftswissenschaften:
Niesse, Kai (BW08w2-B)
Gast, Marcus (WI09w2)
Ohm, Franziska (BW09w2-B)
Fakultät Soziale Arbeit:
Mayr, Birgitta (SW09s2-B)
Junkert, Melanie (SW09s1-B)
Fakultät Medien:
Pocher, Katharina (MM08w2-B)
Diedrich, Cathleen (MM08w2-B)
Auf der Website der Hochschule Mittweida gibt es weitere Informationen zur Wahl und den Kandidaten.