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von | 13. Dezember 2010

Vielerorts sind Winterreifen ausverkauft. Das liegt nicht nur an dem heftigen Wintereinbruch, sondern an der Neuregelung der Bereifung im Winter: Durch die Konkretisierung sollen Staus und Unfälle vor allem auf der Autobahn vermieden werden.

Wer trotz eisiger Temperaturen, Spiegelglätte und Schneechaos ohne geeignete Bereifung fährt, riskiert nicht nur sein eigenes Leben sondern auch das der anderen. Bisher gab es trotz Straßenverkehrsordnung (StVO) keine klare Regelung, wie sich die Autofahrer mit welchen Reifen im Winter verhalten sollen. Dies erkannte auch das Oberlandesgericht Oldenburg und veranlasste eine Änderung der StVO, die am 4. Dezember in Kraft getreten ist. Bereits im Mai 2006 wurde eine Winterreifenpflicht in die StVO aufgenommen: Sie legte den Autofahrern auf, für „geeignete Bereifung“ sowie für eine an die „Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung“ zu sorgen. Nun wurde sie am 3. Dezember vom Bundesratsbeschluss mit folgendem Satz ersetzt: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die (…) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“

Dabei „wird eine EU-weite Regelung in Verbindung mit einer technischen Winterreifenreform angestrebt“, erklärte Maximilian Maurer, Pressesprecher von ADAC, im Gespräch mit medienMITTWEIDA. Jedoch gibt es selbst für die Winterreifenpflicht in Deutschland keine technische Definition des Begriffes „Winterreifen“. „Es ist deshalb sehr schwer vorzuschreiben, was nicht genau definiert ist“, äußerte sich Maurer dazu. Der Gesetzgeber muss sich deshalb mit Hilfskonstruktionen begnügen, was in diesem Fall die M+S-Reifenbeschriftung ist.

Trotz Winterreifenpflicht keine Klarheit

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt zwar auch die Konkretisierung der StVO für den Winter, aber wünscht sich genauere Vorgaben für die Autofahrer, sodass sie „mehr Klarheit und somit auch Rechtssicherheit bekommen“. Für das verwendete M+S-Symbol gibt es kein vorgegebenes Prüfverfahren, sodass jeder Hersteller diese Beschriftung für die Winterreifen problemlos nutzen kann. „Nicht alle mit dem M+S-Symbol markierten Reifen sind tatsächlich auch wintertauglich“, kritisierte Sabine Götz, Pressesprecherin des AvD, gegenüber medienMITTWEIDA.

„Der Bundesverkehrsminister hat es versäumt, auf EU-Ebene für die Kennzeichnung von Winterreifen durch ein einheitliches, rechtlich verankertes Symbol zu sorgen“, erklärte Rainer Hillgärtner, Pressesprecher von ACE Auto Club Europa, im Gespräch mit medienMITTWEIDA. Bei sämtlichen Winterreifen-Standards, wie M+S, handelt es sich um Kriterien für Winterreifen, die nicht von staatlicher Seite, sondern von Reifenherstellern aufgestellt wurden. Aber „neben der erwähnten Verhaltensvorschrift in der StVO brauchen wir folglich eine technische Ausrüstungsvorschrift in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)“, fügte Hillgärtner hinzu.

Prüfverfahren für M+S sollte schnell gefunden werden

Der AvD stellt sich hierbei eine Anhebung der gesetzlichen Mindestprofiltiefe auf vier Millimeter vor. „Winterreifen sollten insbesondere bei Nässe, Matsch und auf Schnee gute Bremswerte erzielen und auch gute Traktionswerte aufweisen“, ergänzte Götz. Auch der ACE erkennt, dass „im Nachgang Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten und Reifen festgelegt werden müssen.“ Der ACE erwartet, dass ein Prüfverfahren beschleunigt geschehe und „dass sich Deutschland dabei für Anforderungen an die Reifen einsetzt, die die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz gewährleisten“, fügte Hillgärtner hinzu.

<h3>Sarah Korzeniewski</h3>

Sarah Korzeniewski