sexualisierte Gewalt

Unfreiwillig, nackt ausgeliefert

von | 28. Januar 2022

Schatzi, schick mir ein Foto. Ein kleines Foto von dir, dann lade ich es gegen deinen Willen hoch.

Triggerwarnung vor sexualisierter Gewalt, lest den Artikel nicht oder nicht alleine, wenn ihr mit dem Thema nicht umgehen könnt.

„Hey Anna, kannst du mich bitte schnellstmöglich anrufen? Ist wichtig. Hier meine Nummer.“ Ein alter Schulfreund schrieb ihr das. Anna war gerade beruflich in Paris. Sie hatten seit drei Jahren keinen Kontakt und jetzt das? Am Telefon rückte er direkt mit der Sprache raus. „Anna, ich glaube es sind da Sachen von dir im Internet, die da nicht sein sollten.“ Und da waren einige Sachen, die dort nicht sein sollten. Bilder und Videos, welche Anna mal mehr mal weniger bekleidet zeigten und dazu ihr voller Name und ihr Facebookprofil. Auf Facebook hatte sich Annas Postfach auch schon gefüllt: Nachrichten, Anfragen von Männern und Bilder von einigen Penissen. So begann ihr Albtraum.

Anna ist nicht alleine. Jede zwölfte Frau in den USA erlebt, dass ohne ihr Wissen pornografisches Material von ihr verbreitet wird. In Deutschland gibt es bisher noch keine Studienlage dazu, jedoch gibt es Betroffene, wie Anna. Ihre Geschichte veröffentlichte sie anonymisiert bei ANNA.NACKT. Die Organisation unterstützt Betroffene von bildbasiertem sexuellen Missbrauch. Betroffen kann jede:r sein. Die 14-Jährige, die Nacktbilder über Snapchat an einen drängenden Freund sendete und die ohne ihre Einwilligung weitergeleitet wurden. Die Affäre, deren Bilder von der verletzten Ehefrau gepostet wurden. Die Akademikerin, die von einem Fake Account getäuscht wurde. In unserer Recherche stießen wir auf verschiedenste Geschichten und alle standen vor derselben Frage wie Anna.

Was mache ich denn jetzt?

Wer hat es schon alles gesehen? Meine Nachbarschaft? Freund:innen? Kolleg:innen? Genug der Panik. Anna griff zum Telefon. 1-1-0. Unter Spannung versuchte Anna auf französisch zu erklären, was passiert ist. Dann hat sie einfach aufgelegt. Was soll eine Polizeiwache in Frankreich schon tun? Also folgte ein Anruf bei der heimischen Wache. Sie empfehlen eine Anzeige im Internetportal der Polizei. Auf die Frage, ob sie helfen können, antworteten sie: „Nicht wirklich, sie wissen ja: Sachen, die einmal im Internet sind, bleiben im Internet. Wenn Sie Glück haben, nimmt die Website die Inhalte runter. Wir schreiben denen auch nochmal, aber in der Regel dauert das. Vielleicht können Sie bei Google jemanden telefonisch erreichen, damit es da zumindest nicht zu finden ist?“ Anna bleibt verzweifelt.

Der Gang zur Polizei ist der richtige Anfang, doch es sollte gezielt nach den passenden Ansprechpartner:innen gesucht werden. Medienrechtsanwalt Tobias Röttger rät dazu, direkt Cyberstellen aufzusuchen oder andere Ansprechpartner, welche auf Cybercrime spezialisiert sind. Parallel sollte gleich ein Anwalt eingeschaltet werden, erst recht, wenn Täter:innen bekannt sind.

Ein solcher Prozess birgt immer wieder einige Schwierigkeiten, wie uns Medienrechtsanwalt Tobias Röttger mitteilt.

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Wenn die Täter anonym sind oder Betroffene, gerade bei jüngeren, wollen sie sich niemanden anvertrauen. Das sind jedoch nicht die einzigen Hindernisse. In manchen Fällen ist nicht bekannt woher Täter diese privaten Aufnahmen haben. Ob dieses heimlich angefertigt wurde oder ob es sich um einen Hackerangriff handelt. Wenn also nicht klar ist, wer Täter sind hat man nur die Möglichkeit gegen die Plattform vorzugehen. Vor allem bei großen Pornoplattformen, wie PornHub oder xHamster können sogenannte Löschanträge ausgefüllt werden. Jedoch gibt es auch Pornoplattformen, welche weder ein Impressum noch eine Mailadresse angeben, an welche sich Betroffene wenden können. Dann kann es bereits helfen, das Bildmaterial bei den einzelnen Suchmaschinen zu melden, damit das Material nicht über diese gefunden werden kann.

-Tobias Röttger

ANNA.NACKT beschreibt hinzu kommende psychische Probleme der Betroffenen. Sie wissen niemals, wo die Bilder noch sein könnten und ob sie nicht wieder hochgeladen werden. Mit der Angst müssen die Betroffenen leben. Zudem werden viele Verfahren eingestellt und die wenigen, bei denen Täter:innen bekannt sind, sind die Strafprozesse geld- und zeitintensiv. Hinzu kommt, dass nicht jeder zur Polizei gehen kann, da Betroffene teilweise selbst aus stark ausgegrenzten Gruppen kommen, denen der Gang zur Polizei nicht möglich ist.

Muss ich mir das alles ansehen?

Jedes Bild und jedes Video anklicken, ansehen, screenshoten, Link kopieren und wieder von vorne. Das brauchte Anna für die Onlineanzeige bei der Polizei. Hoffnungsloses kontaktieren der Plattformen. Dann hat sie ihren Freund angerufen. Er hat angefangen die Suchmaschinen zu kontaktieren. Wer kann mir helfen? Was kann ich tun? Anruf bei Freundinnen, die eventuell helfen könnten. Danach erschöpft und aufgelöst einschlafen.

Über die Beweissicherung hat medienMITTWEIDA mit Medienrechtsanwalt Tobias Röttger gesprochen.

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Das wichtigste ist immer tatsächlich die Beweissicherung. Es ist häufig so, dass Leute dann total schockiert sind und erst einmal alles Mögliche löschen, dann sind jedoch nicht mehr die Beweise da. Beweise sind das A und O.

-Tobias Röttger

Die Beweissicherung sollte wie folgt stattfinden: Screenshots vom Material machen und hierbei beachten, dass innerhalb des Screenshots eine Atomuhr mit dem aktuellen Datum, der Uhrzeit und der URL zu sehen sind. Für den Chrome Browser gibt es hierfür extra eine Erweiterung: den sogenannten atomshot. Ebenfalls ist es hilfreich zu rekapitulieren, wie es zu diesem Material gekommen ist. Kann man den Kreis von Täter:innen bereits eingrenzen? Sind die Aufnahmen freiwillig entstanden? „Wichtig ist, dass man dann eine Chronologie hat, egal ob man später zum Anwalt oder auch zur Polizei geht, dass man genau diese Punkte schon darlegen kann. Wer hat das Video aufgenommen? Wo ist das Video veröffentlicht? Und eine Sicherung des Videos.“, so Tobias Röttger.

Die aktuelle strafrechtliche Lage zu unfreiwilliger Pornografie sieht wie folgt aus:

rechtliche Lage zu unfreiwilliger Pornografie    Foto: Klara Behner

Es gibt zwei Seiten, die strafrechtliche- und die persönlichkeitsrechtliche Seite.

 

Aus der strafrechtlichen Sicht sind folgende Dinge strafbar:

Wenn Videos oder Bilder in einem Raum aufgenommen wurden, welcher von der Öffentlichkeit abgeschirmt ist, gilt Paragraph 201a StGB „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“. Heimlich aufgenommenes Material und das weitergeben und/oder veröffentlichen der Aufnahmen ohne Einverständnis ist dabei der Kerntatbestand. Wenn auf den Aufnahmen noch Ton zu hören ist, ist Paragraph 201 StGB betroffen. Je nachdem, wie man dargestellt wird, kann es eine Beleidigung sein. Bei der Behauptung, die Person sei zum Beispiel eine Prostituierte, stellt das eine Verleumdung dar. In diesen Fällen sind die Paragraphen 185, 186 und 187 des Strafgesetzbuches betroffen. Heimlich gefilmte Aufnahmen, die nicht in einem abgeschirmten Raum aufgenommen und veröffentlicht wurden, sind laut Paragraph 33 KUG, dem Bildnisrecht, strafbar. Seit nicht allzu langer Zeit ist das Hochladen der Bilder oder Videos auch nach der DSGVO strafbar und das kann schadensersatzpflichtig machen.

Auf der anderen Seite steht die persönlichkeitsrechtliche Seite und somit zivilrechtliche Ansprüche der Betroffenen.

Wenn pornografische Inhalte ohne Einwilligung hochgeladen werden, sind die Persönlichkeitsrechte nach dem Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 verletzt. „Im Zusammenhang hat man Anspruch auf Unterlassung, das bedeutet, wenn derjenige dieses oder gleichwertiges Material noch einmal veröffentlicht, ohne die Einwilligung einzuholen, kann man direkt eine Vertragsstrafe geltend machen. Das sind dann ein paar Tausend Euro pro Veröffentlichung. Dann wird er verpflichtet, es zu löschen oder zu vernichten, wenn er zum Beispiel Abzüge angefertigt hat. Die entstandenen Anwaltskosten muss er tragen und, das sind Ausnahmen, gerade bei Nackt- und Intimaufnahmen kann es durchaus auch sein, dass man Geldentschädigungen geltend machen kann.“, erklärt Tobias Röttger. Diese angesprochene Geldentschädigung besteht jedoch nur, wenn die Verletzungen nicht durch Löschung, Vernichtung des Materials und einer Unterlassung beseitigt werden können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es zu Mobbing, einem Schulwechsel oder psychischen Problemen kam. Dabei hängt die Höhe von der “Größe” des Schadens ab. In den meisten Fällen, wenn Bilder oder Videos zum Beispiel über WhatsApp weitergeleitet werden, sind es zwischen 1.000 und 3.000 Euro. In einem anderen Fall, den uns Röttger schilderte, kam es zu einer wesentlich höheren Geldentschädigung von 25.000 Euro. Hierbei hat der Expartner, im Rahmen eines Rachepornos, Nacktaufnahmen und Videos vom Sex sowie die Telefonnummer veröffentlicht und es so formuliert, als sei die Betroffene eine Prosituierte.

Welche Strafe bekommen Täter?

Auch diese Frage beantwortete uns Herr Röttger gegenüber medienMITWEIDA.

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Täter:innen können eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei heimlichen Aufnahmen die Zuhause gemacht wurden, erwarten. Wenn es sich um Ersttäter:innen handelt, welche dieses nicht im großen Stil gemacht haben, erwarten sie meistens nur eine Auflage, eine Geldstrafe oder Sozialstunden (bei Jugendlichen).

-Tobias Röttger

Gibt es einen Ausweg?

Die Polizei hat keine Anhaltspunkte gefunden. Sie wissen nicht, wer es war oder ob es noch mehr Material im Internet gibt. Die Plattformen haben reagiert. Die gemeldeten Videos wurden heruntergenommen, aber tauchen von Zeit zu Zeit immer wieder auf. Anna macht sich nichts vor. Sie denkt irgendwo seien sie wahrscheinlich immer noch online, nur ohne ihren Namen und damit schwieriger zu finden. Damit Betroffene ihr Bild- und Videomaterial finden können, gibt es die Plattform „Am I in Porn“. Gegründet wurde sie von Lukas Henseleit, Jonas Schnabel und Yannick Schuchmann, nachdem von einer Freundin unfreiwillig Pornografie veröffentlicht wurde. Wie die Plattform funktioniert, erklärt Yannik gegenüber medienMITTWEIDA in einem Interview.

medienMITTWEIDA hat bei der Polizeistelle Chemnitz angefragt, ob diese mit Tools oder sogenannten „Internet Detektiven“ zusammenarbeitet, um weitere Inhalte oder Täter:innen zu finden. Auf unsere Anfrage antworteten sie, dass sie diese Möglichkeit nicht nutzen, da derartige Sachverhalte verschwindend gering sind.

Den Ausblick in die Zukunft sehen sowohl „Am I in Porn“ als auch Tobias Röttger in Deepfakes. Strafrechtlich ist es egal, ob man selbst in der Nacktaufnahme zu sehen ist oder ob nur der Eindruck entsteht, jedoch gibt es den Opfern noch weniger Möglichkeiten, sich zu schützen.

Die Chancen auf Löschung in den großen Plattformen seien gar nicht so schlecht, so ANNA.NACKT gegenüber medienMITTWEIDA. Pornhub und xHamster löschen nach Annas Erfahrungen meist nach 24 bis 48 Stunden die gemeldeten Inhalte. Die Reveng Porn Helpline in den UK gibt an, dass 90 Prozent ihrer gemeldeten Inhalte auch entfernt werden. Schwierig sei der Löschungsprozess dennoch. ANNA.NACKT fordert von den Plattformen jedoch die Löschungsformulare besser auf den Seiten zu platzieren. Zudem sollen Opfer empathisch darüber informiert werden, ob das Material heruntergenommen wurde. Des Weiteren fehlt es laut ANNA.NACKT und „Am I in Porn“ an Upload Filtern, welche verhindern, dass schon einmal gelöschte Inhalte nicht noch mal publiziert werden. Auf unsere Anfrage hin erwiderte xHamster solche Filter bereits zu nutzen.

Anna wünscht sich am Ende nur noch eins: Dass es in der Zukunft wirkliche Unterstützung gibt – mit hilfreichen Informationen, auf Augenhöhe und ohne beschuldigende Kommentare. Dafür gründete sie ANNA.NACKT, um Personen, die unfreiwillig nackt im Netz gelandet sind, zu helfen und die Gesellschaft zu sensibilisieren

An alle Annas da draußen: Es ist nicht Eure Schuld. Sprecht mit Menschen, denen Ihr vertraut und Ihr werdet für Euch einen Weg finden damit umzugehen!

Anna

Solltet ihr selbst betroffen sein, sind hier Ansprechpersonen:

ANNA.NACKT 

Am I in Porn? 

Hate AID 

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 

Formulare zur Löschung von Inhalten bei Pornhub und xHamster

Text: Klara Behner und Joshua Enger    Bilder: Klara Behner
<h3>Joshua Enger</h3>

Joshua Enger

ist 21 Jahre alt und studiert derzeit im fünften Semester Medienmanagement an der Hochschule Mittweida. Bei medienMITTWEIDA engagiert er sich als Chef vom Dienst und als Leitung der Technik.