Der Jahreswechsel 2026 ist für Studierende in Mittweida ein wichtiger Zeitpunkt für den Kassensturz. Neben dem Studium selbst rückt die Finanzierung des Lebensunterhalts in den Fokus, wobei viele Studienanfänger zunächst vor allem auf das Elternhaus und die staatliche Förderung schauen. Doch das deutsche Fördersystem bietet weit mehr Optionen als nur diese beiden Säulen. Um das persönliche Budget optimal aufzustellen, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Reformen, unterschätzte Töpfe wie das Wohngeld und die spezifischen Standortvorteile in Mittweida. Eine Übersicht der wichtigsten Werkzeuge für das finanzielle Puzzle im neuen Jahr.
Wie jeden Dienstag war der Studentenclub in Mittweida voll, die Stimmung euphorisch, ein Pflichttermin zum Jahresabschluss. Jetzt, am letzten Freitag vor der Weihnachtspause, ist es in der WG still geworden. Nur das Summen des Kühlschranks und Lukas‘ nervöses Tippen auf dem Tablet durchbrechen die Ruhe.
Als er seine Banking-App öffnet, blinkt ihm die Realität entgegen. Die Weihnachtsgeschenke sind gekauft, das Zugticket zur Familie ist gebucht, und der Kontostand nähert sich bedrohlich der Null. Ein Gefühl, das viele kennen: Panik. Er merkt an, dass sich viele Studienanfänger lediglich auf „Plan A“, bestehend aus Elternunterhalt und BAföG, verlassen würden. „Aber wenn da was klemmt, bricht das ganze Kartenhaus zusammen.“ Wer finanziell überleben will, darf sich nicht auf eine Quelle verlassen. Lukas hat gelernt: Das deutsche System ist eigentlich ein riesiger Werkzeugkasten mit verschiedenen Fächern. Man muss nur wissen, welches Werkzeug wann passt.
Wer die verschiedenen Werkzeuge geschickt kombiniert, setzt sich sein ganz eigenes 930-Euro-Puzzle zusammen und sichert so seinen Lebensunterhalt.
Warum „930-Euro-Puzzle“?
Der Begriff bezieht sich auf den aktuellen BAföG-Höchstsatz (Grundbedarf + Wohnpauschale), der im Jahr 2025 bei 934 Euro liegt. Doch die Zahl ist mehr als nur ein Behördenwert: Sie entspricht exakt dem Bedarfssatz der Düsseldorfer Tabelle für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Diese Tabelle ist die Richtschnur für Familiengerichte. Das heißt: Bekommst du kein BAföG, sind rein rechtlich deine Eltern in dieser Höhe unterhaltspflichtig (abzüglich des Kindergeldes, das an dich weitergereicht werden muss).
Für viele ist dieser Betrag jedoch ein Puzzle, das sie sich mühsam zusammensammeln müssen, aus:
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Der Eltern-Unterhalt: Er ist die primäre Finanzquelle. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und orientiert sich an den Sätzen der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“.
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Das (Teil-)BAföG: Verdienen die Eltern zu viel für den Höchstsatz, aber zu wenig, um dir alles zu finanzieren, springt der Staat anteilig ein und schließt die Lücke.
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Das Kindergeld: Die staatliche Stütze (255 Euro) wird zwar an die Eltern überwiesen, steht aber rechtlich dir zu, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst. Der Anspruch gilt maximal bis zum 25. Lebensjahr.
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Der Minijob: Das selbst erarbeitete Plus auf dem Konto. Wichtig zu wissen: Solange du unter der Minijob-Grenze von 603 Euro bleibst, wird dir davon nichts vom BAföG abgezogen.
Vom Wohn-Gewinn zur Paragrafen-Angst
Lukas verlässt die Küche und betritt sein Zimmer. Sein Blick wandert durch den Raum. Es ist klein, aber gemütlich, mit Aussicht auf den Parkplatz des Wohnheims. Hier zeigt sich sein erster großer Sieg im Finanz-Puzzle.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kalkuliert pauschal 380 Euro für die Miete ein. Lukas muss grinsen. „Ich denke gerade an meinen Schulfreund in München“, sagt er amüsiert. „Der bekommt für dieses Geld gerade mal eine Abstellkammer.“ Hier in Mittweida, im Wohnheim an der Prof.-Holzt-Straße, zahlt Lukas nur 260 Euro warm. Die Differenz von 120 Euro ist sein Puffer für Lebensmittel und Leben. Dieser Standortvorteil macht das BAföG hier effektiver als fast überall sonst.
Doch die Ruhe trügt. Lukas berichtet von einem Treffen mit seiner Kommilitonin Hannah* am Vortag in der Mensa. Sie habe vor einem halb gegessenen Teller Nudeln gesessen, das Tablet vor sich aufgebaut, undsichtlich gestresst gewirkt. Anders als Lukas kämpfe sie nicht mit dem Kontostand, sondern mit Paragrafen. „Ich habe es viel zu lange verdrängt“, habe sie ihm gestanden. Erst jetzt, im Dezember, habe sie angefangen, sich wirklich intensiv mit den Mechanismen eines Studienwechsels zu befassen. Die Angst sei ihr ins Gesicht geschrieben gewesen: Hat sie den richtigen Zeitpunkt verpasst?
Hannah und die Angst vor dem Wechsel
Hannah ist im dritten Semester, merkt aber zunehmend, dass ihr Studiengang nicht zu ihr passt. Ihre größte Sorge: „Wenn ich jetzt nach dem dritten Semester noch wechsle, verliere ich mein BAföG, oder?“ Früher war diese Angst berechtigt. Ein später Wechsel bedeutete oft das Aus der Förderung, weil das Amt strenge Begründungen verlangte.
Doch Lukas konnte sie beruhigen. Er zog einen „Joker“ aus dem Werkzeugkasten, den der Gesetzgeber mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz eingeführt hat. Die Reform hat die Fristen massiv gelockert. Lukas zeigte ihr den entscheidenden Passus: Studierende können nun aus einem „wichtigen Grund“ (wie Eignungsmangel oder Neigungswandel) bis zum Beginn des 5. Semesters die Fachrichtung wechseln, ohne die Förderung zu verlieren.
„Du bist voll im grünen Bereich“, erklärte er der erleichterten Hannah. Da sie sich jetzt, im Dezember, intensiv kümmert und den Wechsel zum kommenden Semester plant, bleibt ihr BAföG-Anspruch voll erhalten. Der früher gefürchtete „unabweisbare Grund“ ist erst viel später nötig.
Der Zeit-Puffer: Flexibilitätssemester und Endspurt
Lukas selbst hat sich noch eine andere Neuerung der Reform gemerkt, auch wenn Hannah sie gerade nicht braucht: das Flexibilitätssemester. Es ist wie ein „Extra-Leben“ im Videospiel. Jeder Studierende kann es einmalig nutzen, um ein Semester länger BAföG über die Förderungshöchstdauer zu erhalten – ohne Fragen, ohne Begründung. Für Lukas ist das der mentale Puffer für die Abschlussphase, falls die Bachelorarbeit doch länger dauert.
Für den absoluten Endspurt danach, wenn alle Stricke reißen und nur noch an der Bachelorarbeit geschrieben wird, gibt es die Studienabschlusshilfe. Ein zinsloses Volldarlehen des Staates für maximal zwölf Monate. „Besser als jeder Bankkredit“ zieht Lukas sein Fazit. Es ist der zweite Boden unter dem Sicherheitsnetz.
Engagement zahlt sich aus
Während Lukas sich auf seinen Nebenjob konzentriert, nutze ein guter Freund von ihm ein anderes Werkzeug, das viele übersehen würden. Dieser Freund ist im Fachschaftsrat aktiv. Das koste Zeit – Zeit, die diesem oft zum Lernen fehle und die Lukas lieber in bezahlte Arbeit steckt.
Doch der Staat honoriert diesen Einsatz. Wer sich in Gremien engagiert, kann ein sogenanntes Gremiensemester beantragen. Das bedeutet: Die Förderungshöchstdauer verlängert sich. Während andere sich zwischen Ehrenamt und Nebenjob aufreiben, sichert sich Lukas‘ Freund durch sein Engagement mittelfristig die Finanzierung. Lukas blickt darauf mit Respekt: Ein Ehrenamt zahlt sich also aus: nicht nur idealistisch, sondern auch finanziell – sofern man bereit ist, die zusätzliche Zeit zu investieren.
Das Wohngeld-Paradoxon
Viele Studierende glauben fälschlicherweise, sie könnten sich aussuchen, welchen Topf sie anzapfen. Doch der Gesetzgeber sieht eine klare Rangfolge vor: BAföG geht immer vor. Solange du prinzipiell für BAföG infrage kommst, ist die Wohngeldstelle für dich tabu.
Das führt zu der Situation, dass Studierende mit einem BAföG-Ablehnungsbescheid (wegen zu hohem Elterneinkommen) oft mittellos dastehen – zu reich fürs Amt, zu arm für die Miete. Dennoch gibt es Schlupflöcher im System: Sobald du aus dem BAföG-Raster fällst – etwa durch Alter oder späten Fachwechsel –, öffnet sich die Tür. Da es hier oft um hohe Zuschüsse geht, lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte, auch wenn die Hürden hoch sind.
Checkliste zum Wohngeld, Grafik: Max Schulze
Der Job im Schlafanzug
Weil die staatliche Förderung allein oft nicht ausreicht, ist Lukas auf einen Zuverdienst angewiesen. Welche Herausforderungen die Kombination aus Studium und Arbeit mit sich bringt, zeigt unser Artikel: Zwischen Hörsaal und Büro. Doch er steht nicht an der Kasse. Er klappt seinen Laptop auf, setzt das Headset auf und loggt sich in eine Nachhilfe-Plattform ein. Sein Job findet im Homeoffice statt, zwischen Vorlesung und Abendessen. Dabei achtet er penibel auf die goldene 20-Stunden-Regel. Ein Blick auf die Uhr: Diese Woche hat er 18 Stunden gearbeitet. Perfekt.
„Weniger ist hier mehr“, sagt Lukas und startet die Videokonferenz mit seinem Nachhilfeschüler. Der Satz ist sein Leitspruch für die Arbeitswelt, denn schon ab 21 Wochenstunden würde er den Werkstudenten-Status verlieren und hohe Sozialabgaben zahlen müssen. Auch beim Gehalt zieht er eine harte Grenze. Er achtet penibel darauf, unter dem Minijob-Limit von 603 Euro zu bleiben, damit das BAföG-Amt ihm nichts von der Förderung abzieht.
MYTHEN-CHECK: Das elternunabhängige BAföG
Viele Studierende hoffen auf das „elternunabhängige BAföG“, um den lästigen Papierkram mit dem Elterneinkommen zu umgehen. Doch Vorsicht: Das ist kein Wahl-Modul! Man bekommt es nur unter strikten Voraussetzungen:
- Variante 1: Du bist bei Studienbeginn über 30 Jahre alt.
- Variante 2: Du warst nach dem 18. Lebensjahr insgesamt 5 Jahre erwerbstätig (existenzsichernd).
- Variante 3: Du hast eine Ausbildung abgeschlossen und warst danach so lange berufstätig, dass beides zusammen 6 Jahre ergibt.
Wichtig: Wenn deine Eltern nur nicht zahlen wollen, aber können, gibt es kein elternunabhängiges BAföG. In diesem Fall hilft nur ein Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 8). Das Amt zahlt dann und holt sich das Geld von den Eltern zurück.
Die unterschätzten Möglichkeiten
Nach der Arbeit checkt Lukas noch kurz seine E-Mails. Eine Absage für ein Praktikum, aber eine Einladung zum Interview für ein Stipendium. Lange dachte er: „Stipendien sind nur was für Einsteins.“ Ein Irrtum. Stiftungen wie die Rosa-Luxemburg-Stiftung oder die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung suchen Persönlichkeiten, die sich sozial engagieren und kritisch denken – genau wie sein Freund im Fachschaftsrat. Auch das Deutschlandstipendium der Hochschule Mittweida kann für Studierende eine Option sein. 300 Euro monatlich und die auch noch komplett rückzahlungsfrei. Stipendien sind das Werkzeug, das am häufigsten ungenutzt im Kasten liegen bleibt.
Ganz unten im Werkzeugkasten, fast schon verstaubt, liegt bei Lukas der KfW-Studienkredit. Er weiß: Das ist der Notnagel mit dem Warnhinweis. Variable Zinsen machten ihn in der Vergangenheit oft zur Schuldenfalle für die Nutzenden. Lukas hat sich geschworen: „Daran gehe ich erst, wenn der Kühlschrank leer ist.“
Der Manager der eigenen Finanzen
Lukas klappt den Laptop zu. Die beklemmende Last, die er beim Blick in die Banking-App am Küchentisch spürte, ist verflogen. Der klare Überblick hat die Panik vertrieben. Sein Finanz-Puzzle sitzt. Dank BAföG, Kindergeld und Nebenjob kommt er auf rund 1.100 Euro im Monat – bei schlanken 720 Euro Fixkosten ein echter Standortvorteil. Weil sein Zuverdienst schwankt, legt er den Überschuss klug an: Ein Teil sichert die spätere BAföG-Rückzahlung ab, der andere finanziert die kleinen Freiheiten des Studierendenlebens. Mal gut essen gehen, mal der neue Blockbuster im Kino – das ist der Lohn für den Bürokratie-Marathon.
Er nimmt einen Schluck von dem nun heißen Kaffee. Die Lehre aus seinem zweiten Semester? Studierende sollten sich nicht als Bittsteller fühlen, sondern als Manager ihrer eigenen Finanzen. Die Werkzeuge sind da, von der Studienabschlusshilfe bis zum Gremiensemester. Man muss sie nur kennen und rechtzeitig aus der Kiste holen. Wer den Papierkrieg scheut, verliert bares Geld. Lukas lehnt sich zurück.
Deine Anlaufstellen in Mittweida.
Damit sich nicht allein durch den Paragrafen-Dschungel gekämpft werden muss, sind hier die wichtigsten Adressen für Beratung und Hilfe vor Ort:
- Amt für Ausbildungsförderung des StuWes Freiberg: Die erste Adresse für BAföG-Anträge. Tipp: Nutze die persönliche Sprechstunde, bevor der Antrag digital abgeschickt wird. Termin nach Vereinbarung im Beratungscenter: Haus 3 (EG) Am Schwanenteich 8, 09648 Mittweida
- Sozialberatung des Studentenwerks: Hilfe bei Härtefällen, Wohngeld-Fragen, Studieren mit Kind oder chronischer Erkrankung. Hier wird oft auch der Weg zur „Studienabschlusshilfe“ geebnet. Termin nach Vereinbarung im Beratungscenter: Wohnheimgebäude Haus 3 (EG) Am Schwanenteich 8, 09648 Mittweida
- Studierendenrat (StuRa) & Fachschaftsräte der HS Mittweida: Beratung von Studierenden für Studierende. Besonders hilfreich für Erfahrungswerte zu Stipendien oder Fragen zum Gremiensemester. Termin nach Vereinbarung im Haus 4 – Am Schwanenteich 6 09648 Mittweida
- Wohngeldstelle der Stadt Mittweida: Zuständig, wenn dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch besteht (z.B. nach Überschreiten der Altersgrenze oder Zweitstudium). Adresse: Am Landratsamt 3, Haus A 09648 Mittweida
- Psychosoziale Beratungsstelle (PSB): Wenn der finanzielle Druck zur psychischen Belastung wird. Kostenfrei und anonym über das Studentenwerk erreichbar. Termin nach Vereinbarung im Beratungscenter: Wohnheimgebäude Haus 3 (EG) Am Schwanenteich 8, 09648 Mittweida
Was muss sich ändern?
Lukas‘ Geschichte zeigt: Das Geld ist da, aber der Weg dorthin gleicht einem Hindernislauf. Die enorme „Hol-Schuld“ und der Paragrafen-Dschungel sorgen dafür, dass Bildungschancen im Jahr 2025 nicht nur vom Kopf, sondern auch von der Fähigkeit abhängen, Anträge zu bewältigen. Wer den Papierkrieg scheut, verliert.
Das 29. BAföG-Änderungsgesetz brachte, unter anderem, mit dem Flexibilitätssemester wichtige Anpassungen an die Realität, bleibt aber Stückwerk. Das Grundproblem benennt Matthias Anbuhl vom Deutschen Studierendenwerk (DSW), im Interview mit dem Spiegel und in einer Pressemitteilung des DSW, deutlich: Die Anpassungen kämen oft „Monate zu spät“ und würden von der Inflation direkt wieder „aufgefressen“ werden. Solange die große Strukturreform fehlt, haben Studierende keine Wahl: Sie müssen zu Finanz-Experten in eigener Sache werden – genau wie Lukas, der sein 930-Euro-Puzzle jeden Monat neu zusammensetzt.
*Name durch die Redaktion geändert
Text: Max Schulze, Titelbild: Michal Jarmoluk from Pixabay, Video: youtube.com/@StudiwerkHannover
