Rechte auch für Dozenten

von | 14. Januar 2013

Studenten kennen das: Der Dozent spricht schnell, die Folien wechseln im Minutentakt und Mitschreiben scheint unmöglich. Abhilfe verschaffen sich manche Kommilitonen durch das Abfotografieren der Vorlesungsinhalte. medienMITTWEIDA erklärt, warum das […]

Studenten kennen das: Der Dozent spricht schnell, die Folien wechseln im Minutentakt und Mitschreiben scheint unmöglich. Abhilfe verschaffen sich manche Kommilitonen durch das Abfotografieren der Vorlesungsinhalte. medienMITTWEIDA erklärt, warum das sogar rechtliche Folgen haben kann.

Es gibt sie, die mit Smartphones ausgerüsteten Studenten, die Vorlesungsinhalte für die eigenen Aufzeichnungen abfotografieren. Dadurch können sie aber in große rechtliche Schwierigkeiten geraten. Dr. Johannes Handschumacher, Rechtsanwalt und Medienrecht-Dozent an der Hochschule Mittweida, erklärt: „Grundsätzlich sind wissenschaftliche Erkenntnisse zwar nicht urheberrechtlich geschützt, aber die didaktische Aufbereitung macht daraus ein urheberrechtlich geschütztes Werk.“

Problematisch zeigt es sich auch, die Vorlesung in Form einer Audiospur oder gar eines Videos festzuhalten. Hier können gleich mehrere Rechte verletzt werden, so der Anwalt: „Der Dozent muss sich darauf verlassen können, dass das Recht am eigenen Bild und das des eigenen Wortes beachtet werden.“ Grundsätzlich sollte also vorher abgeklärt werden, ob Fotos, Videos oder Tonaufzeichnungen gemacht werden dürfen und ob, beziehungsweise wie sie verbreitet werden können.

Text: Kevin Funk. Video: Kevin Funk, Nicole Schaum, Lisa Limbach.

<h3>Kevin Funk</h3>

Kevin Funk

Redakteur bei 99drei Radio Mittweida Kontakt: programm[@]radio-mittweida.de zuhören: in den 99drei Frühfliegern