Urlaubssemester

Pause gefällig?

von | 28. Juni 2019

Urlaub auf den Bergen, am Meer oder in einer großen Metropole: Kann ich für meine Reiseziele ein Urlaubssemester beantragen?

Strand, Sonne und Meer: Das sind die meisten Assoziationen zum Thema Urlaubssemester. Doch welche Bedingungen müssen vorliegen, um ein Urlaubssemester beantragen zu können? medienMITTWEIDA klärt alle wichtigen Fragen zum Thema Urlaubssemester.

Was ist ein Urlaubssemester?

Ein Urlaubssemester ist eine Pause vom Studium. Laut dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz können Studierende aus einem wichtigen Grund ein Urlaubssemester beantragen. Währenddessen bleiben Studierende immatrikuliert, können allerdings nur eingeschränkt Studienleistungen erbringen. Laut dem Studentenwerk Leipzig wird die Zeit der Beurlaubung nicht als Regelstudienzeit gewertet. Demzufolge zählt das Urlaubssemester nicht als Fachsemester, sondern als Hochschulsemester. Eine Beurlaubung soll die Zeit von insgesamt zwei Semestern nicht überschreiten. Dies gilt jedoch nicht für die Beurlaubung zum Zwecke eines Studienaufenthalts im Ausland sowie für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mutterschutzfrist oder der Elternzeit.

Fachsemester vs. Hochschulsemester

Laut Bundesverwaltungsamt erfassen Hochschulsemester alle Semester, die an einer Ausbildungsstättenart insgesamt verbracht wurden. Fachsemester erfassen lediglich die Zeiten des aktuell betriebenen Studienganges.

Wie wird das Urlaubssemester beantragt?

Ein Urlaubssemester muss bei der jeweiligen Hochschule schriftlich und vor Semesterbeginn beantragt werden. Meist stellen Hochschulen Formulare und Leitfäden für die Beantragung bereit. Prinzipiell wird die Beurlaubung nur gestattet, wenn ein wichtiger Grund inklusive eines Nachweises vorgelegt wird. Die Hochschule kann selber festlegen, in welchen Fällen eine Beurlaubung genehmigt wird. Eine Auflistung der Beurlaubungsgründe ist in der Satzung oder Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule zu finden. Folgende Gründe zählen zu den häufig akzeptierten Beurlaubungsbegründungen:

Krankheit

Bei vorübergehenden, aber längerfristigen Erkrankungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist eine Beurlaubung möglich. Dazu gehören nicht nur körperliche Erkrankungen, sondern auch psychische Krankheiten.

Nachweis: ärztliches Attest

Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Kindererziehung

Für die Schwangerschaft kann genauso eine Beurlaubung beantragt werden, wie für die Zeit nach der Geburt. Weiterhin zählt die Elternzeit als triftiger Grund. Für die Betreuung von einem oder mehreren nicht schulpflichtigen Kindern kann das Urlaubssemester auch beantragt werden. Dabei muss gelegentlich eine gesonderte Erklärung beigefügt werden, aus welchem Grund die Erziehung persönlich von einem selbst erbracht wird.

Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes oder Kopie vom Mutterpass

Pflege und Betreuung von Angehörigen

Für die Pflege und Betreuung eines Familienangehörigen gibt es ebenso einen Anspruch auf Beurlaubung.

Nachweis: grobe Tätigungsbeschreibung und die Einstufung zur Pflegestufe

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandssemester wird häufig als Grund für ein Urlaubssemester angesehen. Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen können laut der Technischen Universität Dresden auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss angerechnet werden.

Nachweis: Zulassung an der Gasthochschule

Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst

Für bundesweite Organisationen kann ebenfalls ein Urlaubssemester beantragt werden.

Nachweis: offizielle Bescheinigung für die Teilnahme

Längerfristige Praktika

Für ein Praktikum im In- und Ausland, welches kein Pflichtpraktikum ist und dem Studienziel dient, kann man sich beurlauben lassen.

Nachweis: Praktikumsvertrag

Verbüßung einer Freiheitsstrafe

Im Gefängnis gibt es keine Möglichkeit zu studieren. Deshalb kann für das Absitzen einer Strafe ein Urlaubssemester beantragt werden.

Nachweis: Bescheinigung der Strafe

Kann ich während des Urlaubssemesters Prüfungsleistungen erbringen?

Laut dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz soll beurlaubten Studierenden ermöglicht werden, an der Hochschule, von der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Das Problem: Hochschulen können frei entscheiden, ob sie das genehmigen. Deshalb muss sich vor Beantragung des Urlaubssemesters beim jeweiligen Prüfungsamt informiert werden.

Welche Vorteile hat ein Urlaubssemester?

Während einer Beurlaubung vom Studium läuft die offizielle Studiendauer nicht weiter. Das Urlaubssemester wird also nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, sodass keine Studienzeitverlängerung verursacht wird. Der Studienplatz bleibt weiter für den beurlaubten Studierenden reserviert und einige studentische Rechte bleiben erhalten. Für einen Auslandsaufenthalt während des Urlaubssemesters gibt es die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beantragen.

Welche Risiken birgt das Urlaubssemester?

Studierende sollten sich im Klaren sein, dass sie ihr Studium ein Semester später beenden. Weiterhin gibt es laut dem Deutschen Studentenwerk während des Urlaubssemesters keine Möglichkeit, als Werkstudent zu arbeiten. Grundsätzlich sind die Nachteile überschaubar, jedoch gibt es einen sehr Entscheidenden: Die BAföG-Zahlungen werden vorerst eingestellt. Um sich das Urlaubssemester trotzdem leisten zu können, werden meist ein Teil des Semesterbeitrags und der Studiengebühren erlassen. Die Beurlaubung wird auf dem Studentenausweis vermerkt, wodurch Studierende keine oder nur wenige Vergünstigungen und Rabatte erhalten. Jede Hochschule kann selber entscheiden, ob beurlaubte Studierende ihr Semesterticket nutzen dürfen.

„Die Sache mit dem Urlaubssemester ist zwar zum Teil gut, aber birgt andere Schwierigkeiten. Mir konnte es beim ersten schweren Einbruch im Studium nicht gewährt werden, da das Semester schon ein paar Wochen lief. Ich hätte also vor der Rückmeldung wissen müssen, dass ich krank werde. „Wir können Sie aber fürs nächste Semester krank schreiben“ wurde mir angeboten, das hätte mir natürlich nichts gebracht.

Das zweite Problem bestand darin, dass ich mit dem Urlaubssemester auch meinen Bafög-Anspruch verloren hätte – und damit auch meine Wohnung und mein komplettes soziales Umfeld. Mir blieb also gar nichts anderes übrig, als zu versuchen, das beste aus dem Semester zu machen.”

Kommentar von

discordia13

bei SPIEGEL ONLINE im Forum: Leben und Lernen

Was sollten Studierende noch wissen?

Laut dem Studentenwerk Leipzig muss die Familienkasse umgehend über ein Urlaubssemester informiert werden. Ob die Eltern des beurlaubten Studierenden Anspruch auf Kindergeld haben, ist abhängig vom Beurlaubungsgrund. Die Versicherungspflicht besteht weiterhin. In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II während der Beurlaubung. Nicht jeder Beurlaubungsgrund erlaubt jedoch eine solche Finanzierung. Zumeist besteht weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld.

Welche Alternativen gibt es zum Urlaubssemester?

Studierende haben laut der Technischen Universität Dresden die Möglichkeit in einigen Studiengängen ihr Studium in Teilzeit zu absolvieren, wenn sie aus bestimmten Gründen nicht in Vollzeit studieren können. Das ermöglicht eine längere Regelstudienzeit, in der meist nur die Hälfte der normalerweise vorgesehenen Leistungen pro Semester erbracht werden. Es ist eine zeitliche Streckung eines Vollzeitstudiums. Das Teilzeitstudienangebot richtet sich laut der Universität Heidelberg an Berufstätige, Studierende mit familiären Verpflichtungen, chronisch kranke oder behinderte Studierende und an alle anderen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation oder anderer Verpflichtungen nicht vollzeit studieren können.

Text: Michelle Kayser | Illustration: Carolin Lindner

<h3>Michelle Kayser</h3>

Michelle Kayser

ist 22 Jahre alt und studiert Medienmanagement im 5. Semester an der Hochschule Mittweida in der Vertiefungsrichtung Media and Sports. Sie ist seit Oktober 2019 Ressortleiterin im Bereich Campus.