Geheimes Material bei BILD

von | 3. Dezember 2009

Die beiden Straftäter, deren Flucht in den letzten Tagen Aufmerksamkeit in ganz Deutschland erregte, sind wieder hinter Gittern. Unterdessen befasst sich die Staatsanwaltschaft Aachen mit dem Aufmacher der "BILD" vom 1. Dezember.

„Die Veröffentlichung sogenannter Verbrecher-Memoiren verstößt gegen die Publizistischen Grundsätze, wenn Straftaten nachträglich gerechtfertigt oder relativiert werden“, heißt es in Ziffer 11.5 des vom deutschen Presserat herausgegebenen Pressekodex. „BILD“ veröffentlichte nach der Festnahme des Schwerverbrechers Michael Heckhoff ein vermeintliches Interview.

Verletzung des Pressekodex?

Heckhoff sagt darin, mit dem Ehepaar, das er mit seinem Komplizen zwischenzeitlich als Geiseln genommen hatte, habe er sich „echt gut unterhalten“. Zudem erklärt er seine Flucht aus der Justizvollzugsanstalt. Sie sei eine „Trotzreaktion auf die Vollzugsumstände im Knast“ gewesen. Die Axel Springer AG sieht indes keine Verletzung des Pressekodex. Es sei gut, dass berichtet wird, wie einfach der Ausbruch aus der Justizvollzugsanstalt für die Verbrecher war. „Wir hatten schriftlich autorisierte Statements von Heckhoff und darauf baute die Geschichte auf“, sagte ein Sprecher des Verlags gegenüber medien-mittweida.de

Schon am Morgen des 1. Dezembers teilten die Beamten der Kölner Polizei in einer Pressemitteilung mit, dass sie „derzeit davon ausgehen, dass in dem Artikel Informationen verarbeitet sind, die unbefugt an die „BILD“- Zeitung gelangten.“ Bei der Pressekonferenz zur Festnahme der Geflohenen am Nachmittag bestätigte Oberstaatsanwalt Robert Deller, dass ein Interview „definitiv nicht stattgefunden“ habe.

Wie kam „BILD“ zu Heckhoffs Aussagen?

Im Gespräch mit medien-mittweida.de bestätigte Deller, dass die Staatsanwaltschaft Aachen wegen Verrat von Dienstgeheimnissen ermittelt, da Details des Berichts aus einer Vernehmung Heckhoffs stammen. Gegen „BILD“ selbst werde nicht ermittelt. Aufgrund des Quellenschutzes, auf den sich die Zeitung beruft, will er nun „die Fühler in andere Richtungen ausstrecken“, um zu klären, wer die Geheimnisse an die Zeitung gab.

Die Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski waren am 26. November aus der Justizvollzugsanstalt Aachen geflohen. Polizisten nahmen Heckhoff nach drei Tagen in Mülheim an der Ruhr fest. Sein Komplize ergab sich am 1. Dezember gegen 9.50 Uhr widerstandslos den Polizeikräften. Diese hatten ihn im Kreis Wesel auf einer Landstraße gestellt. Beide Straftäter waren schon vor ihrer Flucht zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen mehrfacher Geiselnahme gegen die Festgenommenen.

<h3>Alexander Maack</h3>

Alexander Maack