Die freie Mitarbeit in einem Verlag oder in einer Redaktion bietet jedem angehenden Journalisten eine gute Möglichkeit, um berufliche Kontakte zu knüpfen, sein Können unter Beweis zu stellen und erste Erfahrungen im Job zu sammeln. Alles was vor und während einer Tätigkeit als freiberuflicher Journalist beachtet werden sollte, erfahrt ihr hier:
Was ist ein Freiberufler?
Laut dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 sowie dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) § 1 definiert, übt ein Freiberufler Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und einen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Hintergrund haben. Zudem führen sie durch ihre berufliche Qualifikation oder Begabung unabhängige Dienstleistungen im Interesse der Auftraggeber aus. Dabei sollten sie im besten Fall einen akademischen Abschluss oder eine andere Ausbildung, wie zum Beispiel ein Volontariat, im Voraus absolvieren.
Welche Formalitäten gibt es vorab zu klären?
Bevor man überhaupt mit einer Tätigkeit als freier Autor beginnen kann, sollte dies dem Finanzamt gemeldet werden. Dieses erteilt dem Freiberufler daraufhin eine Steuernummer, die auf den eigens verfassten Rechnungen sowie auf den vom Verlag ausgestellten Honorarüberweisungen angeben werden muss.
Einkommensteuer
Für den Freiberufler gilt die Einkommensteuerpflicht genauso wie für alle natürlichen Personen. In diesem Fall steigt mit steigendem Gewinn auch der persönliche Steuersatz. Als Freiberufler meldet man die Selbstständigkeit beim Finanzamt an und erhält daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die erwarteten Einkünfte sollten dabei nicht zu optimistisch angeben werden, da auf Grundlage dieser Angaben, die zu zahlenden Steuern ermittelt werden.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer fällt nur auf Umsätze an, die im Inland getätigt werden. In Deutschland liegt der Regelsatz für die Umsatzsteuer bei sieben Prozent. Als Freiberufler schlägt man diese sieben Prozent auf seine Leistungen drauf und führt diese am Anschluss direkt an das Finanzamt ab. Die eingezahlten Beträge werden am Ende des Jahres vom Finanzamt geprüft. Wurde dabei zu wenig oder zu viel eingezahlt, wird der entsprechende Betrag nachgefordert oder dementsprechend rückerstattet. Die Voranmeldung zur Umsatzsteuer muss außerdem selbst durchgeführt werden. Zudem ist es möglich, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, wenn die erwirtschafteten Gewinne unter 17.500 Euro im Eröffnungsjahr und unter 50.000 Euro im Folgejahr liegen. Es ist dann allerdings nicht möglich, Vorleistungen (Ausgaben für Recherche, Material, Reisekosten oder ähnliches) von der Steuer abzusetzen.
Vorsteuer
Freiberufler, die Umsatzsteuer vereinnahmen, dürfen mit der sogenannten Vorsteuer verrechnen. Diese ist in allen Ausgaben enthalten, die für die eigene Selbstständigkeit getätigt wurden.
Krankenversicherung
Auch für Freiberufler besteht eine Krankenversicherungspflicht. Allerdings können sie sich zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden. Ist man als Künstler oder Publizist tätig, ist zudem ein Eintritt in die Künstlersozialkasse möglich. Das Besondere daran ist, dass Freiberufler wie Künstler und Publizisten dabei nur die Hälfte der Sozialabgaben zu leisten haben. Die andere Hälfte übernimmt der Bund. Dennoch müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Das Mindesteinkommen muss bei 3.900 Euro jährlich beginnen, der Freiberufler darf keiner abhängigen Beschäftigung nachgehen und er darf maximal einen Arbeitnehmer beschäftigen. Alle anderen Arten von Freiberuflern sind bei der Wahl der Krankenversicherung auf sich gestellt. Da die gesetzliche ebenso wie die private Krankenversicherung ihre eigenen Vor- und Nachteile hat, sollten Freiberufler herausfinden, welche besser zur eigenen Tätigkeit passt.
Rentenversicherung
Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind Freiberufler in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Viele Selbstständige müssen sich daher selbst um ihre Altersvorsorge kümmern.
Was sollte bei der Steuererklärung beachtet werden?
Für Freiberufler kommt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) infrage. Dabei wird der Gewinn eines Unternehmens ermittelt. So sind alle tatsächlichen Ein- und Ausgänge des Kontos in einem sogenannten Journal zu vermerken. Die Beträge in der EÜR werden stets in netto, also ohne Umsatz- bzw. Vorsteuer, als Gesamtbetrag angegeben. Monatlich ist ein Saldo im Journal zu bilden. Der Vordruck zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss anschließend der Steuererklärung beigefügt werden, sofern der Gewinn über 17.500 Euro im Jahr liegt.
Wie werden Aufträge beschafft?
Zu Beginn empfiehlt es sich, klein anzufangen und erst einmal Lokalzeitungen oder kleineren Magazinen seine Mitarbeit anzubieten. Dabei dient eine Arbeitsprobe, also ein Artikel oder Bericht, der dem gewählten Medium vom Thema oder Stil her entspricht, zur Überzeugung. Ebenso lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Exposé zusammenfassen. Wer es geschafft hat, sich bei einer Redaktion einen Namen zu machen, hat auch gute Chancen auf Folgeaufträge.
Wie viel verdient ein freiberuflicher Journalist?
Die meisten kleineren Redaktionen bezahlen ihre freien Autoren nach Zeilen, für gelieferte Fotos gibt es Pauschalbeträge. Größere Artikel, wie Reportagen, Interviews oder Porträts, werden oft pro Seite abgerechnet. Auch die Abrechnung nach Beitragspauschalen oder Zeichenzahl ist möglich. Laut dem Deutschen Journalisten-Verband zahlen einige Lokalzeitungen zum Teil unter 50 Cent pro Zeile und 150 Euro Tagessatz, überregionale Tageszeitungen mitunter mehr als einen Euro pro Zeile und 250 Euro Tagessatz. Seitenhonorare reichen von 150 Euro bei Fachzeitschriften bis 500 Euro oder mehr bei Publikumszeitschriften. Wie die Textbeiträge richten sich auch die Bildhonorare nach Umfang des abgedruckten Beitrags und Auflagenzahlen des entsprechenden Mediums und können von 50 Euro für ein einspaltiges Bild bei einer auflagenschwachen Zeitung bis zu 1000 Euro für die Titelseite einer Publikumszeitschrift reichen. Allgemein gilt jedoch: Bei der Bezahlung entscheidet nicht der Umfang der abgelieferten Texte, sondern nur der des tatsächlich gedruckten Artikels.
Ist es von Vorteil, sich auf ein Fachgebiet zu spezialisieren?
Um nicht als „Mädchen für alles“ zu enden, ist es oftmals empfehlenswert, wenn man sich ein Spezialfeld erarbeitet, auf dem man Experte ist. Dabei gilt grundsätzlich: Man sollte sich eine Nische suchen, die zum einen noch nicht völlig überlaufen ist und bei der sich die eigenen Fachkenntnisse dementsprechend auszahlen. So sind oftmals gerade kompliziert erscheinenden Nischenbereiche, wie zum Beispiel Technik, Wissenschaft oder ähnliches, besonders lukrativ, weil nur wenige Freiberufler in diesen Bereichen arbeiten. Dadurch ergibt sich automatisch die Möglichkeit, sein eigenes Honorar in die Höhe zu schrauben.
Welche Rechte hat der Verfasser eines Artikels?
Generell wird dem Verlag nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung erteilt. Zweitveröffentlichungen müssen extra honoriert werden, jedoch mit geringeren Zeilensätzen. Bei Zweitveröffentlichung im Internet empfiehlt der Deutsche Journalisten-Verband, einen prozentualen Aufschlag zwischen fünf und 20 Prozent zu berechnen. Hierbei sind die Art der Nutzung und die Dauer der Verfügbarkeit im Netz ausschlaggebend. Es gibt auch das so genannte Allein- oder Exklusiv-Veröffentlichungsrecht. Wird dieses an den Verlag verkauft, darf der Beitrag nicht innerhalb von drei Monaten einem anderem Medium angeboten werden.
Welche beruflichen Möglichkeiten in der Branche gibt es noch?
Laut Untersuchungen von Daten aus der zweiten Welle der World of Journalism Study sind freie Journalisten vor allem beim Radio (35,8 Prozent), bei Zeitschriften (31,4 Prozent), beim Fernsehen (23,4 Prozent) und bei Online-Medien (Online-Ableger: 27,7 Prozent; selbstständige Online-Medien: 12,4 Prozent) beschäftigt. Eine andere Möglichkeit für Freiberufler im publizistischen Bereich bietet hingegen die Arbeit bei PR-Agenturen. In diesem Bereich lassen sich weit bessere Einkünfte erzielen als mit unabhängigem Journalismus. So bietet auch diese Tätigkeit Chancen, sich umfassend und vielfältig „auszubilden“, viele Referenzen und Kontakte zu sammeln und dadurch angestelltes Mitglied einer Redaktion, eines Unternehmens oder einer Agentur zu werden. Auch die digitale Welt, welche eigentlich ein Problem im Bezug auf die Mehrfachverwertung von Texten darstellt, bietet Freiberuflern einiges an Möglichkeiten. So werden Video-Experten oder Betreuer von Facebook-Seiten oder Twitter, YouTube oder Blogs gesucht.
Noch Fragen? Steve Przybilla, freiberuflicher Journalist und Vorstandsmitglied von Freischreiber, erzählt von seinen persönlichen Erfahrungen in der Branche und gibt wertvolle Tipps. Das Interview findet ihr HIER.