„Spotify“: Millionen oder Micropayments

von | 10. April 2012

Den Streaming-Dienst "Spotify" gibt es nun auch in Deutschland. Obwohl er Musikern adäquate Bezahlung verspricht, haben speziell kleine Labels mit den Micropayments zu kämpfen.

Laut „Spotify“-Gründer Daniel Ek sei sein Unternehmen bereits die zweitgrößte Einnahmequelle der europäischen Plattenfirmen für digitale Musik. Der Streaming-Dienst lege größten Wert auf eine faire Honorierung von Musikern und Komponisten. „Seit unserer Gründung im Jahr 2008 haben wir weltweit bereits mehr als 200 Millionen Euro an Labels, Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften abgeführt“, erklärt Axel Bringéus, Vorstandsmitglied für Internationales Wachstum von „Spotify“.

Das Problem: Bei den niedrigen Abgaben haben es vor allem kleine Plattenlabels und Newcomer schwer, mehr als wenige Cent im Monat zu verdienen. „Das, was im Quartal damit erlöst wird, ist pro Titel in der Regel eine Null mit bis zu fünf Stellen hinter dem Komma“, sagt Michael Reinboth, Musikproduzent und Gründer des Labels „Compost Records“.

Endgültige Einigung mit „Gema“ steht noch aus

„Spotify“ fällt in die Sparte der werbefinanzierten Musikdienste. Möglich wurde der Start überhaupt erst durch neue Tarifregelungen zwischen der Verwertungsgesellschaft „Gema“ und dem Branchenverband „Bitcom“ im Dezember 2011. In dem Tarifvertrag wird eine Vergütung von sechs bis neun Cent pro Musik-Download festgelegt. Trotzdem steht eine Einigung über ein langfristiges Abkommen von „Spotify“ mit der „Gema“ noch aus. Beide Seiten haben für die Dauer der Verhandlungen Vertraulichkeit vereinbart, so Bringéus.

Angebot variiert in jedem Land

Der Deutschland-Start von „Spotify“ am 13. März habe die Erwartungen weit übertroffen, resümiert derweil Bringéus: „Sowohl was die Nutzung unseres Gratis-­Services, als auch die unserer beiden kostenpflichtigen Angebote betrifft.“ Eine neue Musikplattform einzuführen ist aber immer auch ein bürokratischer Aufwand. Alle gesetzlichen Bestimmungen müssen beachtet werden, zum Beispiel bei der Indizierung eines Titels in einem Land. Aber auch aus anderen Gründen fällt das Musikangebot von Land zu Land unterschiedlich aus: „Das hängt von den Vereinbarungen mit den Rechteinhabern und Musiklabels ab“, begründet Bringéus. „Das Angebot an Apps unterscheidet sich wie die einzelnen Musiktitel ebenfalls in den verschiedenen Märkten“, erklärt das Vorstandsmitglied.

„Facebook“ ist Pflicht

„Spotify“ funktioniert ausschließlich via „Facebook“-Account. Lieder offline hören zu können kostet extra. Außerdem ist „Spotify“ bisher als einziger Streaming-Dienst für externe Programmierer und Dienste-Anbieter offen und lässt somit die Entwicklung fremder Anwendungen zu.

Stärkster Marktmitbieter„Simfy“ hat ein ganz ähnlich anmutendes Modell. Mit ebenfalls über 16 Millionen Songs dürfte es für den amerikanischen Branchen-Primus „Spotify“ auf jeden Fall nicht einfach werden, sich im deutschen Markt zu etablieren. Während der Konkurrent „Simfy“ einen Testzeitraum von 30 Tagen einräumt, lassen sich Songs via „Spotify“ auch noch nach einem halben Jahr kostenlos hören. Danach sind nur noch zehn Stunden im Monat gratis.

<h3>André Krautschick</h3>

André Krautschick